Norm: StPO §207 Abs3StPO §262 AStPO §267 AStPO §281 Z8 D
Rechtssatz: Die Anklageerzählung ist ein integrierender Teil der Anklageschrift und daher zur Prüfung der Frage einer Anklageüberschreitung mitheranzuziehen. Entscheidungstexte 11 Os 102/72 Entscheidungstext OGH 23.10.1972 11 Os 102/72 13 Os 9/76 Entscheidungstext OGH 07... mehr lesen...
Norm: StPO §262 Ba
Rechtssatz: Bei Berücksichtigung der Frage, ob die Anklage als durch die Entscheidung vollständig und endgültig erledigt zu betrachten sei, kommt es einzig auf den ihren Gegenstand bildenden Sachverhalt an. Nur der ihr zugrunde liegende Sachverhalt ist es nämlich, den das Gericht mit seinen Begleitumständen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §267 AStPO §281 Abs1 Z8 A
Rechtssatz: Das Gericht ist nur soweit an die Anklageschrift gebunden, als die Straftat darin individualisiert, nicht aber, soweit sie konkretisiert wird. Entscheidungstexte 12 Os 13/72 Entscheidungstext OGH 20.04.1972 12 Os 13/72 13 Os 163/73 Entscheidungstext OGH 28.02.1974 13... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §262 BaStPO §281 Abs1 Z7StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Die in Abweichung von der Anklage aus rechtlichen Erwägungen erfolgte Feststellung eines geringeren Wertes des anvertrauten Gutes, als ihn die Anklage annahm, führt richtigerweise nicht zu einem Freispruch vom angeklagten Mehrbetrag. Entscheidungstexte 12 Os 6/72 Entscheidungstext OGH 09.03.1972 12 Os 6/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §263 DStPO §267 AStPO §281 Abs1 Z8 AStPO §281 Abs1 Z8 BStPO §281 Abs1 Z8 Ca
Rechtssatz: Nur eine Überschreitung der Anklage gegen die Vorschrift der §§ 262, 263 und 267 StPO - also ein Schuldspruch wegen einer Tat, auf die die Anklage weder ursprünglich gerichtet noch während der Hauptverhandlung ausgedehnt wurde - stellt den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 8 StPO her. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BbStPO §263 DStPO §267 BStPO §281 Abs1 Z8 AStPO §281 Abs1 Z8 BStPO §281 Abs1 Z8 C
Rechtssatz: Das Gericht ist berechtigt und verpflichtet, der Änderung des § 337 lit a StG durch das StRÄG 1971 dadurch Rechnung zu tragen, daß es die rechtliche Beurteilung der anklagsgegenständlichen Tat nicht auf die in der Anklageschrift hervorgehobene Beziehung einer Eisenbahnanlage schlechthin, sondern darauf abstellt, ob die Tat unter besonde... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §267StPO §281 Abs1 Z8
Rechtssatz: Begriffsabgrenzung des Anklagefaktums im Sinn des § 267 StPO. Entscheidungstexte 9 Os 39/71 Entscheidungstext OGH 13.07.1971 9 Os 39/71 Veröff: EvBl 1972/80 S 133 11 Os 183/78 Entscheidungstext OGH 06.03.1979 11 Os 183/78 ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BaStPO §267 A
Rechtssatz: Das den Gegenstand der Anklage bildende Ereignis ist nicht als etwas nach deren bloßen Wortlaut in sich Abgeschlossenes anzusehen. Das Strafgericht muß daher, um zu einer richtigen Beurteilung des Anklagevorwurfes zu gelangen, über den durch den Wortlaut der Anklage scheinbar gegebenen Tatsachenkreis und den darnach in Frage kommenden Tatbestand hinausgreifen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §90StPO §262 BaStPO §267 A
Rechtssatz: Das Gericht ist an eine "Qualifikationseinstellung" also an eine Erklärung über eine allenfalls noch zu verfolgende Tat, nicht gebunden. Entscheidungstexte 9 Os 182/70 Entscheidungstext OGH 28.04.1971 9 Os 182/70 Veröff: EvBl 1971/352 S 669 = RZ 1971,156 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BaStPO §267 AStPO §281 Abs1 Z8 Cc
Rechtssatz: Wenn sich in der Hauptverhandlung, daß die unter Anklage gestellte boshafte Sachbeschädigung in der Absicht erfolgte, einen Einbruch zu verüben, so stellt die Verurteilung wegen §§ 8, 171, 174 I lit d StG keine mit Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 8 StPO bedrohte Überschreitung der Anklage dar. Es liegt Identität der Tat vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §281 Z7StPO §281 Z10 CStPO §281 Z11 C
Rechtssatz: Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO und nicht nach § 281 Abs 1 Z 7 StPO liegt vor, wenn das Erstgericht die Unterstellung der angeklagten Tat auch unter einen ideal konkurrierenden, von der Staatsanwaltschaft nicht angenommenen Tatbestand rechtsirrigerweise unterlassen hat. Entscheidungstexte 11 Os 157/70 Entsch... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §267 AStPO §312 Abs1StPO §312 Abs2
Rechtssatz: Die durch den § 312 Abs 1 StPO begründete Abweichung von den im schöffengerichtlichen Verfahren geltenden Regeln der §§ 262 und 267 StPO, wonach ungeachtet der Rechtsansicht des Vorsitzenden und des Schwurgerichtshofes der Hauptfrage die in der Anklageschrift enthaltene rechtliche Beurteilung der angeklagten Tat zugrundezulegen ist, gilt kraft ausdrücklicher Vorschrift des § 3... mehr lesen...
Norm: StPO §207StPO §262 BaStPO §267StPO §288 Abs2
Rechtssatz: 1. Kann ein Straftatbestand durch verschiedene Verhaltensweisen verwirklicht werden, so kann in der Regel auf Grund der wegen einer solchen Verhaltensweise erhobenen Anklage nicht ein Schuldspruch wegen einer der anderen Verhaltensweisen, die diesen Straftatbestand erfüllen können, gefällt werden. 2. Muß ein Urteil auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde aufgehoben werden und ermög... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §281 Z8 A
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht an die Auffassung des Anklägers über den konkreten Ablauf jeder einzelnen Phase eines von ihm verfolgten Vorganges gebunden. Entscheidungstexte 11 Os 22/68 Entscheidungstext OGH 30.04.1968 11 Os 22/68 Veröff: EvBl 1968/391 S 610 9 Os 160/69 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StPO §51StPO §56StPO §262 AStPO §267 A
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Zuständigkeit nach den §§ 51, 56 StPO ist im Sinne der §§ 262, 267 StPO unabhängig von der in einer Anzeige angeführten strafbaren Handlung auch der sich aus der Anzeige ergebende Verdacht einer anderen strafbaren Handlung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 11 Nds 82/66 Entscheidungstext OGH 16.03.1966 ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §267 AStPO §281 Z9 aStPO §281 Abs1 Z7
Rechtssatz: Ein Freispruch, der unter Verstoß gegen die sich aus den §§ 262, 267 StPO ergebende Pflicht des erkennenden Gerichtes, den unter Anklage gestellten Sachverhalt nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu erforschen, gefällt wurde, begründet Nichtigkeit im Sinne des § 281 Z 9 a StPO. Entscheidungstexte 12 Os 126/65 En... mehr lesen...
Norm: StPO §261StPO §262 AStPO §276StPO §281 Z6
Rechtssatz: Ein Unzuständigkeitsurteil im Sinne des § 261 StPO setzt bezüglich des Vorliegens einer zur Zuständigkeit des Geschwornengerichtes gehörigen strafbaren Handlung keinen vollen Schuldbeweis, sondern nur einen Anschuldigungsbeweis voraus. Als Formalurteil kann es nicht aus einem materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrund bekämpft werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 Bb
Rechtssatz: Ein wegen Kreditbetruges verfolgter Schuldner mehrerer Gläubiger, den das Gericht mangels Erweislichkeit der Schädigungsabsicht nicht des Betruges, wohl aber wegen erwiesener fahrlässiger Benachteiligung eines oder mehrerer seiner Gläubiger durch das Eingehen neuer Schulden in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit des Vergehens nach dem § 486 Z 2 StG schuldig erkennt, wird durch ein solches Urteil wegen derselben Ta... mehr lesen...
Norm: StPO §262 A
Rechtssatz: Aus § 262 StPO ergibt sich die Verpflichtung des Gerichtes, den Sachverhalt auch dahin zu prüfen, ob dieser Sachverhalt nicht etwa einen anderen strafbaren Tatbestand, als er von der Anklagebehörde angenommen wurde, verwirklicht. Entscheidungstexte 7 Os 133/61 Entscheidungstext OGH 10.10.1961 7 Os 133/61 Veröff: EvBl 1962/54 S 51 = RZ 1961,197 ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BbStPO §345 Z7
Rechtssatz: Die Anklage wegen Anstiftung zu einem Raube deckt, auch eine Verurteilung wegen Teilnehmung an diesem Raub. Die Teilnehmung an einem Raub wird durch die Verurteilung wegen Anstiftung zu diesem Raub konsumiert. Entscheidungstexte 8 Os 102/61 Entscheidungstext OGH 29.09.1961 8 Os 102/61 Veröff: SSt XXXII/77 ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 A
Rechtssatz: An die Auffassung der Anklagebehörde, welche Schuldkomponenten den Angeklagten (im Sinne des § 335 StG) belasten, ist das Gericht in keiner Weise gebunden (§ 262 StPO). Entscheidungstexte 9 Os 112/59 Entscheidungstext OGH 18.06.1959 9 Os 112/59 Beisatz: Vgl Entscheidung zu § 281 Abs 1 Z 10 B StPO. (T1) 11 ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 Ba
Rechtssatz: Die Identität von Anklagefakten und Urteilsfakten wird durch die mit einer anderen Subsumtion notwendig verbundene Verschiedenheit der einzelnen Tatbestandsmerkmale nicht berührt. Entscheidungstexte 8 Os 241/58 Entscheidungstext OGH 29.05.1959 8 Os 241/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §262 AStPO §267 AStPO §281 Abs1 Z7StPO §281 Abs1 Z8
Rechtssatz: Das Gericht kann den aus der angeklagten Tat sich ergebenden Schadensbetrag höher oder geringer annehmen als die Anklage, ohne daß es im ersten Falle einer Anklageausdehnung, im zweiten Falle eines Teilfreispruches bedarf. Entscheidungstexte 8 Os 409/58 Entscheidungstext OGH 06.04.1959 8 Os 409... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §281 Abs1 Z9 c
Rechtssatz: Ist das Gericht der Ansicht, daß eine nach den §§ 171 ff StG angeklagte Tat nur dem § 467 b StG zu unterstellen sei, und liegt eine Ermächtigung zur Verfolgung noch nicht vor, so ist in Anwendung des § 262 StPO die Staatsanwaltschaft auf diese Sachlage hinzuweisen. Ihre Sache ist es sodann, die fehlende Ermächtigung einzuholen und zu diesem Zweck notfalls die Vertagung der Hauptverhandlung zu bea... mehr lesen...
Norm: StPO §16 BStPO §262 AStPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das sogenannte Verbot der reformatio in peius bezieht sich nur auf die verhängte Strafe, nicht aber auf die rechtliche Beurteilung der Tat (WK-StPO § 290 Rz 31, Rz 33, Rz 34). Entscheidungstexte 5 Os 618/57 Entscheidungstext OGH 28.03.1958 5 Os 618/57 Veröff: RZ 1958,103 13... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §281 Abs1 Z5 BStPO §281 Abs1 Z8 A
Rechtssatz: Die Verletzung der Vorschrift des § 262 StPO hat in der Regel Nichtigkeit des Urteils nach der Z 5 des § 281 StPO zur Folge, Identität der angeklagten und der dem Schuldspruch zugrunde gelegten Tat kann trotz Verschiedenheit von Tatort und Tatzeit gegeben sein. Entscheidungstexte 5 Os 8/57 Entscheidungstext OGH 26.09.19... mehr lesen...
Norm: StPO §262 Ba
Rechtssatz: Gegenstand der Anklage und des Urteils ist das gesamte Verhalten des Angeklagten, wie es sich aus der Anklagebegründung ergibt. Entscheidungstexte 5 Os 832/56 Entscheidungstext OGH 30.01.1957 5 Os 832/56 Veröff: RZ 1957,56 7 Os 356/60 Entscheidungstext OGH 10.03.1961 7 Os 356/60 ... mehr lesen...
Norm: StPO §34 Abs2 AStPO §88StPO §91StPO §92StPO §207StPO §262 BaStPO §267 AStPO §281 Abs1 Z8 Ca
Rechtssatz: Begriff der Straftat als Gegenstand einer Anklage. Entscheidungstexte 5 Os 27/54 Entscheidungstext OGH 26.04.1954 5 Os 27/54 Auch; Veröff: EvBl 1954/293 S 406 5 Os 869/53 Entscheidungstext OGH 12.06.1954 5 Os... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §262 A
Rechtssatz: Freispruch bloß von einer weiteren Qualifikation der nämlichen Tat ist unzulässig. Entscheidungstexte 5 Os 288/54 Entscheidungstext OGH 23.03.1954 5 Os 288/54 Veröff: RStA 1954/49 S 7 9 Os 149/59 Entscheidungstext OGH 07.07.1959 9 Os 149/59 ... mehr lesen...
Norm: DevG §24 Abs1 litaStPO §262 BbStPO §267 B
Rechtssatz: Vorschriftswidriger Handel mit Devisen umfaßt auch den Tatbestand der Nichtanmeldung der Devisen. Entscheidungstexte 5 Os 798/52 Entscheidungstext OGH 08.10.1952 5 Os 798/52 Veröff: EvBl 1952/430 S 640 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS005474... mehr lesen...