Norm
StPO §51Rechtssatz
Bei der Prüfung der Zuständigkeit nach den §§ 51, 56 StPO ist im Sinne der §§ 262, 267 StPO unabhängig von der in einer Anzeige angeführten strafbaren Handlung auch der sich aus der Anzeige ergebende Verdacht einer anderen strafbaren Handlung zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0096581Dokumentnummer
JJR_19660316_OGH0002_011NDS00082_6600000_001