Norm
StPO §262 ARechtssatz
Das Gericht ist nicht an die Auffassung des Anklägers über den konkreten Ablauf jeder einzelnen Phase eines von ihm verfolgten Vorganges gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0098895Dokumentnummer
JJR_19680430_OGH0002_0110OS00022_6800000_002