Norm
StPO §262 BbRechtssatz
Das Gericht ist berechtigt und verpflichtet, der Änderung des § 337 lit a StG durch das StRÄG 1971 dadurch Rechnung zu tragen, daß es die rechtliche Beurteilung der anklagsgegenständlichen Tat nicht auf die in der Anklageschrift hervorgehobene Beziehung einer Eisenbahnanlage schlechthin, sondern darauf abstellt, ob die Tat unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0098555Dokumentnummer
JJR_19720209_OGH0002_0110OS00262_7100000_001