Norm
StPO §262 BbRechtssatz
Die Anklage wegen Anstiftung zu einem Raube deckt, auch eine Verurteilung wegen Teilnehmung an diesem Raub. Die Teilnehmung an einem Raub wird durch die Verurteilung wegen Anstiftung zu diesem Raub konsumiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0098588Dokumentnummer
JJR_19610929_OGH0002_0080OS00102_6100000_001