Norm
StPO §262 ARechtssatz
Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO und nicht nach § 281 Abs 1 Z 7 StPO liegt vor, wenn das Erstgericht die Unterstellung der angeklagten Tat auch unter einen ideal konkurrierenden, von der Staatsanwaltschaft nicht angenommenen Tatbestand rechtsirrigerweise unterlassen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0098924Dokumentnummer
JJR_19701126_OGH0002_0110OS00157_7000000_003