RS OGH 1972/3/9 12Os6/72, 15Os51/10d

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Veröffentlicht am 09.03.1972
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Norm

StPO §259 Z3
StPO §262 Ba
StPO §281 Abs1 Z7
StPO §281 Abs1 Z11 B

Rechtssatz

Die in Abweichung von der Anklage aus rechtlichen Erwägungen erfolgte Feststellung eines geringeren Wertes des anvertrauten Gutes, als ihn die Anklage annahm, führt richtigerweise nicht zu einem Freispruch vom angeklagten Mehrbetrag.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0098472

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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