Gründe: I. Der am 3.Mai 1960 geborene, beschäftigungslose Erich Ernst A und die am 23.Oktober 1960 geborene, gleichfalls keiner Beschäftigung nachgehende Susanne B wurden des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG. (a.F.), des Vergehens nach § 9 Abs 1 Z. 2 (3. und 4. Fall) - A auch nach Abs 1 Z. 1 - SuchtgiftG. (a.F.) sowie der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG. und der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. Oktober 1959 geborene beschäftigungslose Alexander A, ein österreichischer Staatsangehöriger, wie folgt schuldig erkannt: I/ des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG, weil er vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in solchen Mengen, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen konnte, 1. aus den Niederlanden nach Österreich einfü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Dezember 1959 geborene Hilfsarbeiter Alois A (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und hiefür sowie für das (ihm nach dem ersten Rechtsgang unangefochten zur Last fallende) Vergehen des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und 2 StGB zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen a 100 S, im Uneinbringlichkeitsfall 75 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Daneb... mehr lesen...
Norm: SGG §16StPO §262 BbStPO §267 BStPO §281 Abs1 Z5 BStPO §281 Abs1 Z7StPO §281 Abs1 Z8 AStPO §281 Abs1 Z8 Cc
Rechtssatz: Der Ausspruch über den Umfang der zur Verwirklichung des Tatbestands nach § 9 Abs 1 Z 2 SGG benützten Suchtgiftmenge betrifft bloß eine für die Schuldfrage unerhebliche Modalität der Tat, die zum einen für die Frage der Identität von Anklagesachverhalt und Urteilssachverhalt keine Bedeutung hat (bei Abweichung des Urteils ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Dezember 1955 geborene Kraftfahrer Walter A des Verbrechens (wider die Volksgesundheit) nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG und des Vergehens nach § 9 Abs 1 Z 2 SuchtgiftG schuldig erkannt, weil er vorsätzlich in Wien, Haitzendorf, Baumgarten bei Tulln und andernorts 1. von 1976 bis Mai 1980 den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in solchen Mengen in Verkehr setzte, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §83 ffStGB §88 Abs1 CStGB §94 Abs1StPO §262 BbStPO §267 B
Rechtssatz: Das Imstichlassen des Verletzten durch den Täter, der die Verletzung verursacht hat, stellt keine Qualifizierung einer Fahrlässigkeitstat, sondern eine (allenfalls) mit dem vorangegangenen Vorsatzdelikt oder Fahrlässigkeitsdelikt realkonkurrierende selbständige Vorsatzstraftat dar. Im Falle einer (ausdrücklich) lediglich wegen des Deliktes nach dem § 94 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Juni 1962 geborene Schüler Günter A im zweiten Rechtsgang des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 4 StGB. schuldig erkannt, weil er am 7.Juli 1979 in Wilhelmsburg den Gendarmeriebeamten Werner B dadurch fahrlässig am Körper verletzte, daß er als Lenker eines Mopeds in einem zu geringen Seitenabstand an ihm vorbeifuhr, wodurch der Beamte mit dem auf dem Soziussitz mitfahrenden Wolfgang C in Kontakt ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11. April 1943 geborene Autoverkäufer Gerhart Rolf B des Verbrechens des Menschenhandels nach § 2l7 Abs. 1 StGB als Beteiligter gemäß § 12 StGB schuldig erkannt, weil er im (Oktober/) November 1979 in der Schweiz und in Österreich zur Ausführung des von (dem bereits rechtskräftig Verurteilten) Gerald A verübten Verbrechens (des Menschenhandels) - begangen dadurch, daß jener die (beiden) haitischen Staatsangehörigen Marie Chantal C un... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BaStPO §267 AStPO §281 Z8 Ca
Rechtssatz: Gegenstand der Anklage ist nicht die rechtliche Beurteilung der Anklagetat durch den Ankläger, sondern die Beteiligung des Angeklagten an dem in der Anklage geschilderten Vorkommnis mit allen seinen begleitenden Umständen (RZ 1938,94), wobei Anklagesatz und
Begründung: der Anklageschrift ein einheitliches Ganzes bilden (EvBl 1950/217). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.November 1950 geborene Maschinist Otto A im Sinn der zunächst auf das Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs. 1 StGB. lautenden, in der Hauptverhandlung (S. 115) auf das Vergehen der leichten Körperverletzung nach dem § 83 (Abs. 1) StGB. modifizierten Anklage schuldig erkannt, weil er am 26.Juni 1978 (im
Spruch: des Urteils unrichtig 26.Jänner 1978) in Linz die Regina B durch Versetzen von Schlägen vorsätzlich im ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §460 C
Rechtssatz: Keine Anhörungspflicht, wenn schon der Ankläger ein Ermächtigungsdelikt annimmt (die Ermächtigung aber fehlt). Entscheidungstexte 12 Os 112/79 Entscheidungstext OGH 13.09.1979 12 Os 112/79 Veröff: SSt 50/52 = EvBl 1980/74 S 220 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Juli 1950 geborene Rotationsarbeiter Heinrich A des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 6 Abs. 1 SuchtgiftG., des Vergehens nach § 9 Abs. 1 Z. 2 SuchtgiftG. und des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er von 1977 bis Juni 1978 in Wien I. vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift in solchen Mengen in Verkehr setz... mehr lesen...
Gründe: Der am 7. Jänner 1937 geborenen Altwarenhändlerin Josefine A legte die Staatsanwaltschaft Wien zunächst mit ihrem Strafantrag vom 15. Februar 1977 (ON 3) das Vergehen der Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten nach dem § 307 Z 1 StGB zur Last, weil sie am 16. Dezember 1976 in Wien dem Polizeibeamten Ernst B, damit er pflichtwidrig eine Amtshandlung unterlasse, durch das Anbot, wenn er keine Anzeige im Verwaltungsstrafverfahren gegen ihren Ehegatten Max A erstatte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Weingroßhändler und Sekterzeuger Erwin A des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs. 1 und 3 (lit. a) FinStrG., teils als Beteiligter im Sinn des § 11 leg.cit., schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer ziffernmäßig auf die Nichtigkeitsgründe der Z. 5, 9 lit. a, b und c des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der Berechtigung zukommt. Nach den wesentlichen Urteilsannahmen hatt... mehr lesen...
Gründe: In der auch dem gegenständlichen Schuldspruch zugrunde liegenden Anklage wurde dem am 2. Juli 1940 geborenen Kraftfahrzeug-Mechanikermeister Karl A im Punkt I das Vergehen des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 2 StGB angelastet, weil er in Bruck/Mur mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, 1.) am 9. September 1974 den Oberwachmann Helmut B des Stadtpolizeiamtes Bruck/Mur durch die unrichtige Behauptung, d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden nachstehende Schuldsprüche gefällt: Der am 27.Mai 1923 geborene Finanzbeamte, Wirkl. Amtsrat Josef A wurde des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum I 1 u. 2), der am 15.Juli 1924 geborene Kaufmann Walter B des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt durch Bestimmung nach § 12, 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum II 1), des Vergehens nach § 24 Abs. 1 lit. a und b DevG. (Urteilsfaktum II 2 a u. b),... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.Mai 1952 geborene Schriftsetzer Alfred A des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs1, 106 Abs1 Z 1 StGB, des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs1 StGB und des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB schuldig erkannt. Daneben erging ein (unangefochten gebliebener) Teilfreispruch. Inhaltlich des Urteilsspruchs hat der Angeklagte in Wien A./ 1.) im Frühjahr 1977 durch die Äuße... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BaStPO §267 AStPO §281 Z8 D
Rechtssatz: Das Gericht kann bei seinen Feststellungen auch von den tatsächlichen Behauptungen der Anklage abweichen und zum Ausdruck bringen, daß sich das von der Anklagebehörde behauptete strafgesetzwidrige Geschehen - an dem allerdings im Kern festzuhalten ist - nicht so, sondern anders zutrug, als es in der Anklage dargestellt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 Bb
Rechtssatz: Keine Verschiedenheit der Drohung "er (= der Angeklagte) werde sprengen" mit jener "es wird gesprengt". Entscheidungstexte 11 Os 77/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 11 Os 77/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0098583 Dokumentnummer JJR_197706... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §460 C
Rechtssatz: Die Anhörungspflicht gilt insbesondere auch, wenn eine Strafverfügung wegen eines Ermächtigungsdeliktes erlassen werden soll, der öffentliche Ankläger aber zufolge anderer rechtlicher Auffassung noch keine Ermächtigung eingeholt hat. Entscheidungstexte 12 Os 5/77 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 12 Os 5/77 Veröff: RZ 1977/46 S 84 ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BbStPO §281 Z8
Rechtssatz: Die Anklage wegen Nichtbeurkundung zahlungspflichtiger Privatgespräche umfaßt nicht auch deren (unzulässige) Führung. Entscheidungstexte 13 Os 72/76 Entscheidungstext OGH 21.12.1976 13 Os 72/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098615 Dokum... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §267 A
Rechtssatz: Dem Gericht bleibt es vorbehalten, die strafrechtliche Erheblichkeit der im Anklagespruch erfaßten Tatsachen im einzelnen zu prüfen. Entscheidungstexte 9 Os 90/76 Entscheidungstext OGH 20.10.1976 9 Os 90/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098914 ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §267 AStPO §281 Z8 Ca
Rechtssatz: Die Anklage ist auch dann überschritten , wenn der Verfall in der Anklagebegründung geschildert wurde, mit der unter Anklage gestellten Tat jedoch kein Zusammenhang besteht. Entscheidungstexte 13 Os 9/76 Entscheidungstext OGH 01.06.1976 13 Os 9/76 Veröff: SSt 47/30 Europea... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BaStPO §267 A
Rechtssatz: Die Tatidentität ist am Anklagespruch zu messen. Entscheidungstexte 9 Os 37/75 Entscheidungstext OGH 11.06.1975 9 Os 37/75 13 Os 68/82 Entscheidungstext OGH 22.07.1982 13 Os 68/82 Vgl; Beisatz: Der Gegenstand der Anklage (der inkriminierte Sachverhalt) ergibt sich aus dem An... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BaStPO §263 Abs1StPO §267 AStPO §281 Abs1 Z8 A
Rechtssatz: Nur wenn die Beweisergebnisse ein Tatgeschehen ergeben, das von dem unter Anklage stehenden derart verschieden ist, dass es keinesfalls mehr als inkriminiert erkannt werden kann, wäre eine Verurteilung von einer entsprechenden Modifizierung oder Ausdehnung der ursprünglichen Anklage abhängig. Entscheidungstexte 12 Os 11... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BaStPO §267
Rechtssatz: Die Identität zwischen Anklagetat und Urteilstat geht durch eine Urteilsannahme nicht verloren, daß eine unter Anklage gestellte Aggressionshandlung einen anderen Charakter hatte oder von einem anderen Vorsatz getragen oder gegen eine andere Person gerichtet war, als dies die Anklagebehörde annahm. Entscheidungstexte 13 Os 116/72 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §267 A
Rechtssatz: Es bedarf keines besonderen Antrages des Anklägers auf Anwendung eines bestimmten Strafsatzes. Entscheidungstexte 9 Os 101/72 Entscheidungstext OGH 17.01.1973 9 Os 101/72 Veröff: RZ 1973/133 S 108 9 Os 171/81 Entscheidungstext OGH 11.05.1982 9 Os 171/81 Vgl auch; Beisatz: Keine Bi... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §267 A
Rechtssatz: Das Gericht ist bei den Entscheidungen über die Strafbemessung von den Anträgen des Anklägers unabhängig. Entscheidungstexte 9 Os 101/72 Entscheidungstext OGH 17.01.1973 9 Os 101/72 Veröff: RZ 1973/133 S 108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0098916 ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BaStPO §267 AStPO §281 Z8 D
Rechtssatz: Gegenstand einer Anklage ist immer nur ein historisches Ereignis, nämlich die Beziehung eines Menschen zu einem bestimmten Geschehen, das nach der Ansicht des Anklägers einen bestimmten strafgesetzwidrigen Erfolg herbeiführen sollte; nur diesbezüglich besteht das Verbot der Anklageüberschreitung (Gebert - Pallin - Pfeiffer III 2 Nr 1 ff zu §§ 262, 267 StPO). Hinsichtlich der Modalitäten di... mehr lesen...