Norm: StPO §262 BaStPO §262 BbStPO §267 A, StPO §267 B
Rechtssatz: Identität von Anklagesachverhalt und Urteilssachverhalt. Die Staatsanwaltschaft lastete dem Angeklagten an, einen ehemaligen Dienstnehmer dadurch betrügerisch geschädigt zu haben, dass er ihm bei Abschluss eines Vergleiches anläßlich der Beendigung des Dienstverhältnisses das Bestehen von berechtigten Lohnansprüchen verschwiegen und ihm die Lohnabrechnungen vorenthalten hat. Bei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 2. März 1998, GZ 11 EVr 2.341/96-21, wurde Anton K***** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 2. März 1998, GZ 11 EVr 2.341/96-21, wurde Anton K***** des Vergehens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 22. November 1995 als Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Norm: StGB §83 Abs1StGB §274 Abs1StGB §274 Abs2StPO §262 AStPO §267 A
Rechtssatz: Bei tateinheitlichem Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) können diese weder Gegenstand verschiedener, gegen denselben Beschuldigten geführter Verfahren noch verschiedener Schuldsprüche sein. Im Fall von Tateinheit liegt stets nur eine Tat im Sinn des Prozessrechts vor, weshalb sich die Rechtskraft ihrer Aburteilung auf alle ideell... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch den Schuldspruch eines Mitangeklagten enthaltenden - rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 30. April 1998, GZ 6 Vr 3.443/97-20, wurde Michael P***** des Vergehens des Landfriedensbruchs nach § 274 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem - auch den Schuldspruch eines Mitangeklagten enthaltenden - rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 30... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. Juli 1996, GZ 1 b E Vr 6990/96-16, wurden Kurt Pe***** und Eva Maria Pi***** anklagekonform des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. Juli 1996, GZ 1 b E römisch fünf r 6990/96-16, wurden Kurt Pe***** und Eva Maria Pi***** anklagekonform des Vergehens des s... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 5 a E Vr 6671/95 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien legte der Staatsanwalt nach Modifizierung der Anklage in der Hauptverhandlung vom 21.Juni 1996 (Seite 156) Peter L***** neben anderen strafbaren Handlungen eine Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber Cathrin Ö***** und Roman S***** (jeweils) "bis zu einem noch näher festzustellenden Zeitpunkt" zur Last. In der Strafsache AZ 5 a E römisch fünf r 6671/95 des Landesgerichtes für Strafsachen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eduard F***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eduard F***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.November 1996 in Dornbirn Gabriele W***** außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB mit Gewalt und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zur V... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 3.Juli 1996 legte die Staatsanwaltschaft Wien zu AZ 23 a Vr 7.497/96 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien den Beschuldigten Zivko P*****, Jovan St*****, Saso J*****, Michael K*****, August G*****, Robert M*****, Zarko E*****, Thomas N*****, Milenko V*****, Ivan J*****, Jose M*****, Gerhard E***** und Piotr G***** zur Last, sie hätten in Schwechat bzw Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken (§ 12 StGB) (A) in wechselnder Beteiligung dem Wilh... mehr lesen...
Gründe: Dr.Werner B***** wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB und des Vergehens der Kurpfuscherei nach § 184 StGB schuldig erkannt. Dr.Werner B***** wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 erster Fall StGB und des Vergehens der Kurpfuscherei nach Paragraph 184, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Steyr A) gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich dur... mehr lesen...
Gründe: Johann E***** wurde (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Johann E***** wurde (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in G***** als Vizebürgermeister und Wegereferent im Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Bürgermeister Johann Bru***** mit dem Vorsatz, die Marktgemeinde G*****... mehr lesen...
Norm: StPO §262 Ba
Rechtssatz: Die Identität der Tat geht nicht verloren und es wird die Anklage daher nicht überschritten, wenn das Urteil, abweichend von der Anklage andere in den Rahmen des Gesamtverhaltens der Angeklagten fallende Handlungen, die auf denselben strafgesetzwidrigen Erfolg zielen, als strafbar erklärt. Entscheidungstexte 15 Os 153/96 Entscheidungstext OGH 05.12.1996 ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 ÜbsStPO §262 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 262 StPO A Allgemeines B Identität der Tat a) Allgemeines b) Einzelfälle C Sonstiges Informationen zu § 262 StPO Verweisungen: Vgl Entscheidungen zu §§ 267, 281 Z 7, 8 StPO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102482 Dokumentnummer JJR_19960913_OGH0002_000STP00262_9600000_001 mehr lesen...
Norm: DSt §28StPO §262 BStPO §281 Abs1 Z7StPO §281 Abs1 Z8 AStPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Gegenstand der Anklage, an den das erkennende Gericht gebunden ist, ist die konkret bestimmte Tat, also das gesamte Verhalten der Angeklagten, wie es sich aus der Anklagebegründung ergibt, nicht aber ihre vom Ankläger (oder vom Oberlandesgericht in seiner gemäß § 214 StPO ergangenen Einspruchsentscheidung) vorgenommene rechtliche Beurteilung. ... mehr lesen...
Norm: StGB §159 Abs1 Z1StPO §262 Ba
Rechtssatz: Beim Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB umfaßt der Anklagevorwurf global jenen Komplex wirtschaftlichen Fehlverhaltens, durch den der Gemeinschuldner die eigene Zahlungsunfähigkeit fahrlässig selbst herbeiführt und damit eine Gläubigerbenachteiligung bewirkt. Für die Identität von Anklagetat und Urteilstat ist nur maßgebend, daß das Urteil sich auf dasselbe gemeinschuldneris... mehr lesen...
Norm: StPO §34 Abs2 AStPO §190 Z1StPO §262 Ba
Rechtssatz: Ein Absehen von der Verfolgung nach § 34 Abs 2 StPO kommt nur in Ansehung einer (von mehreren) Taten in Betracht, nicht aber in Ansehung einzelner Aspekte der rechtlichen Beurteilung ein und derselben Tat, weshalb im Hinblick darauf, dass das Gericht die angeklagten Tathandlungen ohne Bindung an die in der Anklageschrift enthaltene Bezeichnung zu beurteilen hat (§ 262 StPO), die verfehlt... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BbStPO §312
Rechtssatz: Die Begehungszeit einer Straftat gehört dann nicht zu den wesentlichen, ihre Eindeutigkeit bestimmenden Merkmalen, wenn die betreffende Tat ausreichend und verwechslungssicher umschrieben ist. Entscheidungstexte 14 Os 56/92 Entscheidungstext OGH 01.09.1992 14 Os 56/92 13 Os 117/94 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StPO §207 Abs2StPO §262StPO §484 Abs1
Rechtssatz: Die Anklage (Strafantrag) umfasst nur strafbares Verhalten bis zum Zeitpunkt der Anklageerhebung (Antragstellung). Künftige präsumtive Deliktsakte können nicht Gegenstand der Anklage sein. Entscheidungstexte 12 Os 51/92 Entscheidungstext OGH 11.06.1992 12 Os 51/92 13 Os 37/98 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält - wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen schuldig erkannt: 1. Waltraud W***** (zu A/I bis V und D/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB, teilweise als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, und (zu A/VI) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB; 2. Irene L***** (zu B/) des Verbrechens des ... mehr lesen...
Gründe: Dr. Otto B***** wurde der Vergehen der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 (zu I nach) Abs. 2 und (zu II nach) Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er als Leiter des Schulamtes des Magistrates der Landeshauptstadt K*****, somit als Beamter (zu I) von 1976 bis Anfang 1982 für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften, nämlich die Ausübung der ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflicht und der sich daraus ergebenden Maßnahmen hinsichtlich der seiner Verwaltu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der ********** 1966 geborene Angeklagte Wolfgang H***** zu A./II/ und III/ des Urteilssatzes des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2, erster Fall, StGB und zu C./ des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges (richtig: gewerbsmäßig schweren Betruges) nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, und 15 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches eignet... mehr lesen...
Norm: StPO §262 Ba
Rechtssatz: Die Identität des Geschädigten ist nicht immer ein Kriterium für die Identität der Tat. Entscheidungstexte 13 Os 109/90 Entscheidungstext OGH 12.06.1991 13 Os 109/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0098512 Dokumentnummer JJR_19910612_OGH0002_0130O... mehr lesen...
Norm: StPO §262 Ba
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung ist nicht die rechtliche Qualifikation der Tat im Anklagetenor Gegenstand der Anklage, sondern jenes Geschehen in der Außenwelt, das im Anklagetenor individualisiert und in der Anklagebegründung durch Anführung der einzelnen Umstände konkretisiert ist. Entscheidungstexte 13 Os 109/90 Entscheidungstext OGH 12.06.1991 13 Os... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Brüder Gerhard K***** und Norbert K***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in der Nacht zum 6.März 1990 in Wien in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Wilhelm Z***** durch Versetzen von Faustschlägen und Fußtritten und die Aufforderung, insgesamt 5.000 S herzugeben, mit Gewalt gegen seine Person fremde bewegliche Sachen, nämlich den genannten Geldbet... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (auf Grund der wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB erhobenen Anklage) der am 6.Juni 1966 geborene Josef F*** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB sowie der am 15.September 1963 geborene Walter M*** des Vergehens der Unterlassung der Hilfeleistung nach § 95 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 14.November 1989 in Graz, und zw... mehr lesen...