Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.09.2019 wurde über die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt. Begründend wurde zunächst auf eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen versu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Ägypten, erhielt im Jahr 2012 eine Aufenthaltsberechtigung "Student". Mangels Vorliegens der Voraussetzungen zur Verlängerung zog der Beschwerdeführer seinen diesbezüglichen Antrag 2014 zurück. 2. Am 21.05.2015 heiratete der Beschwerdeführer die rumänische Staatsangehörige, XXXX. In weiterer Folge stellte ihm das Magistrat der Stadt Linz eine Aufenthaltskarte aus. 3. Nach Überprüfung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von vier Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) sowie der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 FPG aberkannt. Begründend wurde bezüglich der herangezogenen Beweismittel die hinsichtlich des Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen XXXX, Zl. XXXX, vom XXXX.1995, wegen Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Verurteilung wurde im Rechtsmittelweg durch den Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt. Der BF befindet sich seither durchgehend in Strafhaft. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwessen und Asyl (BFA) vom 02.10.2015 wurde der BF a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der BF wurde am XXXX.2019 verhaftet und in der Folge in der Justizanstalt XXXX angehalten. Mit Schreiben vom 21.05.2019 wurde er vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgefordert, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zu äußern. Er erstattete eine entsprechende Stellungnahme. Mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2019, XXXX, wurde der BF zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Am XXXX.2019 w... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer (BF) wurde letztmalig mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2013 rk XXXX.2013, Zl. XXXX, aufgrund des Verbrechens des schweren Raubes sowie des Verbrechens des versuchten schweren Raubes als Bestimmungstäter sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 09.01.2019 wurde der BF aufg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde in Österreich seit August 2017 insgesamt drei Mal wegen Gewalt-, Vermögens- und Suchtgiftdelikten strafgerichtlich verurteilt. Zuletzt wurde er im Oktober 2018 wegen des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen, teils räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 130 Abs. 1 erster Fall, 131 erster Deliktsfall, teils 15 Abs. 1 StGB und des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.08.2019 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 FPG aberkannt. Begründend wurde im Verfahrensgang auf vier gegen den Beschwerdeführer vorliegende str... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX08.2015 eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Er war von 01.07.2015 bis 24.05.2018 und von 20.06.2018 bis 11.03.2019 an verschiedenen Adressen in XXXX mit Hauptwohnsitz gemeldet; zwischen 28.01. und 11.02.2019 hatte er zusätzlich einen Nebenwohnsitz in XXXX. Zwischen 18.05. und 03.08.2017 war er in der Justizanstalt XXXX gemeldet; seit XXXX02.2019 bestehen wieder Wohnsitzmeldungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 19.06.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er damit begründete, dass er seitens der Sicherheitsbehörden in Ägypten gesucht werde. Mehrere Kameraden seien verhaftet worden. Sicherheitskräfte hätten ihn zu Hause gesucht und seinen Laptop beschlagnahmt. Er sei zum Glück nicht zu Hause gewesen und ihm werde vorgeworfen, dass er zu den Moslembrüdern gehöre. Er habe Angst um sein Leben. Am 21.12.2015 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2019, XXXX, wurde der Beschwerdeführer (BF) wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung nach § 84 Abs 4 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 14.05.2019 wurde der BF aufgefordert, sich zu der deshalb beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern und konkrete Fragen zu seinem Aufen... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) vom 01.08.2018 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) am vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (im Folgenden: BFA) von der in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt und er zugleich aufgefordert, Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen und gesetzten Integrationsschritten binnen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit 2003 im Bundesgebiet auf. Mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX.2014, XXXX, wurde er als junger Erwachsener wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls (§§ 127, 130 erster Fall, 15 StGB) und des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG zu einer sechsmonatigen, zunächst bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt, die 2017 endgültig nachgesehen werden konn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde anlässlich seiner neuerlichen Verurteilung mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.09.2018, über die Einleitung eines Aufenthaltsverbotsverfahrens in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig zur dahingehenden Stellungnahme binnen 14 Tagen aufgefordert. 2. Mit Schreiben vom 25.09.2018, beim BFA eingelangt am 26.09.2018, gab der BF hiezu eine Stellungnahme ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung zum Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Verhängung eines Aufenthaltsverbotes ein und forderte diesen auf, hiezu wie zu seinen persönlichen Verhältnissen binnen zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens Stellung zu nehmen. Hierauf erstattete der BF keine Antwort. 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX.11.2016, XXXX, wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt, wobei die verhängte Freiheitsstrafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 27.07.2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 21.02.2019, Zl. 250127103 - 180463978 BMI-BFA_WIEN_RD, wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Türkei, gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von acht Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 28.03.2019, Zl. XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Türkei, gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) am 23.11.2019 persönlich zugestellten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde gegen diesen gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt sowie einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF) hält sich seit dem Frühjahr 2015 oder 2016 im Bundesgebiet auf. Sie spricht Norwegisch. Sie war in Österreich - abgesehen von Wohnsitzmeldungen in Justizanstalten - nie melderechtlich erfasst und beantragte nie die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung. Sie war im Bundesgebiet nie legal erwerbstätig. Vor ihrer Einreise befand sich ihr Lebensmittelpunkt in Norwegen, wo sie pensionsberechtigt ist und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde anlässlich seiner neuerlichen Verurteilung mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 04.02.2019, über die Einleitung eines Aufenthaltsverbotsverfahrens in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig zur dahingehenden Stellungnahme binnen 10 Tagen aufgefordert. 2. Mit am 22.02.2019 und 25.02.2019 beim BFA eingelangten Schriftsätzen gab der BF eine Stellungnahme hie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Mit dem oben angeführten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 9 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde dagegen die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.). Das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 28.08.2017, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufent... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde über den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 07.05.2019 wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestellt, dass seine Abschiebung nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist, mit Spruchpunkt IV. dem BF eine Frist für die freiwillige Ausreise nicht gewährt, mit Spruchpunkt V. einer Beschwerde gegen die Rückkehrentscheidung gemäß § 18 Abs. 2 Z. 1 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt und mit Spruchpunkt VI. gegen den BF e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 09.02.2017, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 25.10.2018, wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zwei Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt II.), und gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt III.). 2. G... mehr lesen...