Norm: ABGB §613AußStrG §9 E1AußStrG §174 Abs2 Z3 B
Rechtssatz: Wird in einer Einantwortungsurkunde, mit der der Nachlaß dem Vorerben eingeantwortet wird, die Beschränkung des Vorerben durch die fideikommissarische Substitution nicht ausgesprochen, so hat dies gleichwohl den Verlust der Rechte des Nacherben auch dann nicht zur Folge, wenn dieser die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Einantwortungsurkunde unterläßt. Entsc... mehr lesen...
Der am 13. Feber 1921 gestorbene Dr. Adolf S. hatte in seinem letzten Willen vom 11. Feber 1921 seine Schwägerin Emilie M. zu seiner Alleinerbin eingesetzt und hiebei seiner Überzeugung Ausdruck verliehen, daß sie das Erbe für ihren Sohn verwenden werde; er erklärte jedoch gleichzeitig, daß er seiner Erbin nicht die mindeste Beschränkung auferlegen wolle. Auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 25. Juni 1923 war das Eigentumsrecht zugunsten der Emilie M. auf den Nachlaßliegenschaften ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2gFGG §132
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 132 FGG ist ein Rekurs nicht zulässig (Vgl jedoch E v 25.7.1950, 3 Ob 109/50). Entscheidungstexte 2 Ob 139/51 Entscheidungstext OGH 07.03.1951 2 Ob 139/51 7 Ob 402/57 Entscheidungstext OGH 18.09.1957 7 Ob 402/57 Das gilt auch dann, wenn der Beschluß des Registerg... mehr lesen...
Norm: AktG §102AktG §197AußStrG §9 J2FGG §144
Rechtssatz: Kein Rechtsmittel des Aktionärs gegen Beschlüsse des Registergerichtes auf amtswegige Löschung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses, auf Grund dessen ihm junge Aktien zugeteilt wurden. Entscheidungstexte 2 Ob 137/51 Entscheidungstext OGH 07.03.1951 2 Ob 137/51 SZ 24/65 Europ... mehr lesen...
Mit Beschluß der Hauptversammlung der P. vom 30. Mai 1943 wurden den P. Altaktionären Gratisaktien im Gesamtnennbetrag von 490.000 RM zugeteilt. Über Anregung wurde mit Beschluß des Registergerichtes vom 18. August 1949 der ins Handelsregister eingetragene Beschluß der Hauptversammlung vom 30. August 1943 betreffend Erhöhung des Grundkapitals von 6.750.000 RM um 490.000 RM auf 7.240.000 RM als nichtig gelöscht, wobei die Ansicht vertreten wurde, daß die Gratiszuteilung der für den B... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J2FBG §10 Abs2FGG §142FGG §143
Rechtssatz: Voraussetzung für die amtswegige Löschung von Beschlüssen einer AG nach § 142 FGG ist, dass der Beschluss durch seinen Inhalt und nicht nur durch die Art seines Zustandekommens zwingende Vorschriften verletzt, deren Beobachtung im öffentlichen Interesse liegt. Im Verfahren nach § 143 FGG ist ein Rekurs nur zulässig, wenn das OLG eine Löschung verfügt hat. Wer eine amtswegige Löschung n... mehr lesen...
Zwei Eigentümer von Aktien der X.-A. G. regten gemäß den §§ 142, 144 FGG. beim Oberlandesgericht Linz die Löschung des vom Kreisgerichte Wels in das Handelsregister eingetragenen Beschlusses der Hauptversammlung vom 8. Dezember 1949 hinsichtlich einiger Punkte an. In dieser Versammlung seien unter anderem die Herabsetzung des Grundkapitals von 25.000.000 S auf 2.500.000 S, die gleichzeitige Erhöhung des Grundkapitals von 2.500.000 S auf 20.000.000 S durch Ausgabe von 17.500 Inhaberakt... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §232ABGB §276AußStrG §9 C2VerG §27VerGNov 1950
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vereinsgesetznovelle 1950 betehen keine Bedenken. Die Mitglieder eines aufgelösten Vereines sind legitimiert zum Antrag auf Bestellung eines Kurators und zum Rekurs gegen die Abweisung dieses Antrages oder gegen einen Beschluß, mit dem der Kurator enthoben wurde, und gegen den Beschluß, mit welchem die Verwertung des Vereinsvermögens... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 GTEG §14ProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Ist die Bestimmung des vermutlichen Todestages im Todeserklärungsverfahren für ein Rückstellungstellungsverfahren im Hinblick auf § 14 Abs 2 Drittes RStG von Bedeutung, so ist gleichwohl der Rückstellungsgegner gegen den Ausspruch über den Todestag nicht zum Rekurs legitimiert, wohl aber die Finanzprokuratur. Entscheidungstexte 2 Ob 789/50 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die mütterliche Großmutter eines unehelichen Kindes ist gegen einen Beschluß, mit welchem die Übergabe des in ihrer Erziehung befindlichen Kindes an den unehlichen Vater angeordnet wird, zum Rekurs legitimiert. Entscheidungstexte 1 Ob 733/50 Entscheidungstext OGH 03.01.1951 1 Ob 733/50 1 Ob 234/67 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §811AußStrG §9 E5AußStrG §73AußStrG 2005 §45AußStrG 2005 §153 Abs2
Rechtssatz: Zur Parteistellung eines Verlassenschaftsgläubigers im Abhandlungsverfahren insbesondere bei jure crediti Einantwortung. Entscheidungstexte 2 Ob 823/50 Entscheidungstext OGH 20.12.1950 2 Ob 823/50 Veröff: SZ 23/390 3 Ob 39/54 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Das Abhandlungsgericht hat den Nachlaß der Helene P. nach Gläubigerrecht eingeantwortet, der erbl. Mutter die Möbel der Verstorbenen auf Abschlag ihrer Begräbniskostenforderung und den beiden Nachlaßgläubigern X und Y eine Rentenforderung der Verstorbenen gegen die Angestelltenversicherungsanstalt in der Höhe von 673.50 S quotativ an Zahlungs Statt überlassen; gleichzeitig hat es einen Antrag der Gläubigerin Y, einen bei Gericht erliegenden Barbetrag von 1900 S in die Verlassenschaft ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §128AußStrG §131
Rechtssatz: Vor Ablauf der im § 131 AußStrG vorgesehenen Ediktalfrist kann eine vom Erbenkurator abgegebene Erbserklärung nicht zu Gericht angenommen werden. Dem Nachlaßkurator steht gegen seine Enthebung ein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 3 Ob 641/50 Entscheidungstext OGH 06.12.1950 3 Ob 641/50 EvBl 1951/60 S 102 = NZ 1951,153 =... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 BAußStrG §9 E3AußStrG §44
Rechtssatz: Ein Noterbe kann auch dann die Absonderung des Nachlasses beantragen, wenn er vom Erblasser enterbt wurde, solange die Erben den Enterbungsgrund dem Abhandlungsgericht nicht bescheinigt haben. Entscheidungstexte 2 Ob 559/50 Entscheidungstext OGH 08.11.1950 2 Ob 559/50 Veröff: SZ 23/321 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 BAußStrG §9 E4AußStrG §161 Abs1
Rechtssatz: Dem großjährigen Legatar kommt im Verlassenschaftsverfahren lediglich die Rolle eines Gläubigers zu. Soweit es sich nicht um die Geltendmachung seiner Rechte nach § 812 ABGB handelt, hat er kein Rekursrecht. Entscheidungstexte 1 Ob 462/50 Entscheidungstext OGH 08.11.1950 1 Ob 462/50 3 ... mehr lesen...
Walpurga Sch. hatte in ihrem Testament Hugo K. zum Erben eingesetzt und den Noterben Werner Sch. unter Hinweis darauf, daß er 10.000 S vorempfangen und außerdem sie und ihren Gatten grob behandelt habe, enterbt. Das Abhandlungsgericht bewilligte u. a. dem Noterben die Absonderung der Verlassenschaft nach § 812 ABGB. Das Rekursgericht bestätigte diesen Teil des erstgerichtlichen Beschlusses. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs des gesetzlichen Erben zurück. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 D1
Rechtssatz: Kein Rekursrecht der Käufer einer Liegenschaft, die mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten Pflegebefohlener belastet ist, gegen die Verweigerung der Zustimmung durch das Pflegschaftsgericht. Entscheidungstexte 2 Ob 682/50 Entscheidungstext OGH 25.10.1950 2 Ob 682/50 2 Ob 133/66 Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 K6.DVEheG §76. DVEheG §14
Rechtssatz: Zulässigkeit der Rechtsmittel nach dem AußStrG, wenn in einer Ehewohnungsregelungssache der bisherige Untermieter eines Ehegatten zur Räumung verpflichtet worden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 475/50 Entscheidungstext OGH 13.10.1950 1 Ob 475/50 SZ 23/289 European Case Law Iden... mehr lesen...
Das Gericht hat mit Beschluß vom 24. November 1948 die Teilung der vormals ehelichen Wohnung der nunmehr geschiedenen Ehegatten Karl und Vlastimila J. in Wien VIII., K-Gasse 16, Tür Nr. 9, in der Weise angeordnet, daß die beiden gassenseitigen Zimmer, das anschließende Kabinett, die Küche, das Badezimmer und das halbe Vorzimmer der Vlastimila J. und der aus zwei Zimmern und der anderen Hälfte des Vorzimmers bestehende restliche Teil der Wohnung dem Karl J. zugesprochen wurden. Gleichz... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §122 B
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des nichtbeteiligten Miteigentümers gegen die - an sich unzulässige - Einverleibung des Bestandrechtes auf die Anteile von Miteigentümern. Entscheidungstexte 1 Ob 530/50 Entscheidungstext OGH 27.09.1950 1 Ob 530/50 MietSlg 1123/63 3 Ob 831/53 Entscheidungstext OGH 19.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1078AußStrG §9 IGBG §122 B
Rechtssatz: Da das Vorkaufsrecht durch Tausch nicht vereitelt wird, hat der Vorkaufsberechtigte gegen einen Beschluß, womit auf Grund eines Tauschvertrages das Eigentumsrecht für einen anderen einverleibt wird, kein Rekursinteresse. Entscheidungstexte 2 Ob 582/50 Entscheidungstext OGH 13.09.1950 2 Ob 582/50 Veröff: SZ 23/250 ... mehr lesen...
Auf der im Eigentum der Theresia H. gestandenen Liegenschaft EZ. X (Sägemühle) ist das Vorkaufsrecht zugunsten des Leopold L. einverleibt. Mit dem Tauschvertrage vom 3. Mai 1949 übertrug Theresie H. das Eigentum an ihrer Liegenschaft den Brautleuten Josef G. und Marie M., während diese ihr eine andere, am gleichen Tage um 85.000 S gekaufte Liegenschaft (Haus- und Gastwirtschaft) überließen, sich außerdem zu einer "Tauschdraufgabe" von 55.000 S verpflichteten und der Theresia H. auch A... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE5AußStrG §9 J2AktG §102
Rechtssatz: Der Aktionär ist nicht zum Rekurs gegen gerichtliche Verfügungen berechtigt, die über einen vom Vorstand gestellten Antrag ergehen. Entscheidungstexte 2 Ob 549/50 Entscheidungstext OGH 31.08.1950 2 Ob 549/50 SZ 23/239 = JBl 1951,438 2 Ob 137/51 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Das Erstgericht (Registergericht) gab einem von mehreren Vorstandsmitgliedern der T. AG. eingebrachten Antrag, eine Änderung des Vorstandes einzutragen, statt. Das Rekursgericht wies auf Grund eines Rekurses des Kulturvereins T., der behauptete, über sämtliche Aktien der T. AG. zu verfügen, den Antrag ab. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der T. AG. statt und stellte den erstgerichtlichen Beschluß wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus der Beg... mehr lesen...
Das Abhandlungsgericht bewilligte auf Antrag des für die mutmaßliche Erbin Rosa P. bestellten vorläufigen Beistandes dieser gemäß § 145 AußstrG. die Besorgung und Verwaltung der Verlassenschaft und genehmigte gleichzeitig einen vom vorläufigen Beistand mit Othmar und Maria N. geschlossenen Mietvertrag abhandlungs- und pflegschaftsbehördlich. In der Folge wurde ein Verlassenschaftskurator bestellt, der die beiden Beschlüsse mit Rekurs bekämpfte. Das Rekursgericht wies den Antrag, der... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 D2
Rechtssatz: Den in Aussicht genommenen Wahleltern steht kein Recht zum Rekurs gegen den Beschluß zu, mit dem die Bestätigung des Adoptionsvertrages verweigert wird. Entscheidungstexte 3 Ob 366/50 Entscheidungstext OGH 30.08.1950 3 Ob 366/50 JBl 1951,66 3 Ob 87/55 Entscheidungstext OGH 02.03.1955 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §126
Rechtssatz: Wer im Namen eines andern als dessen Bevollmächtigter die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung einer Liegenschaft erwirkt hat, kann nicht, wenn sein Machtgeber im Rekurswege die Abweisung dieses Antrages erwirkt hat, nunmehr im eigenen Namen das Rechtsmittel des Revisionsrekurses ergreifen. Entscheidungstexte 1 Ob 174/50 E... mehr lesen...
Paul B. hat im Namen von Leopold St. als dessen Bevollmächtigter um Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung einer Liegenschaft angesucht, welchem Antrage vom Erstgericht stattgegeben wurde. Das Rekursgericht hat dem Rekurs des Liegenschaftseigentümers Leopold St. Folge gegeben und in Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses das Grundbuchsgesuch abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurse des Paul B. nicht Folge. Rechtliche B... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 HVwG §5VwG §6
Rechtssatz: Der öffentliche Verwalter ist nicht befugt, die von ihm verwaltete Zweigniederlassung eines Unternehmens in ein selbständiges Unternehmen umzuwandeln und die Eintragung dieser Umwandlung in das Handelsregister zu veranlassen. Bezüglicher solcher über den Rahmen der öffentlichen Verwaltung hinausgehenden Handlungen steht dem Eigentümer ein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §795AußStrG §9 E6
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch nach § 795 ABGB ist nicht im Verlassenschaftsverfahren, sondern beim Vormundschaftsgericht geltend zu machen; der Anspruchsberechtigte ist im Verlassenschaftsverfahren nicht Beteiligter. Entscheidungstexte 2 Ob 525/49 Entscheidungstext OGH 05.07.1950 2 Ob 525/49 European... mehr lesen...