Norm
ABGB §613Rechtssatz
Wird in einer Einantwortungsurkunde, mit der der Nachlaß dem Vorerben eingeantwortet wird, die Beschränkung des Vorerben durch die fideikommissarische Substitution nicht ausgesprochen, so hat dies gleichwohl den Verlust der Rechte des Nacherben auch dann nicht zur Folge, wenn dieser die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Einantwortungsurkunde unterläßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006394Dokumentnummer
JJR_19510328_OGH0002_0020OB00143_5100000_001