RS OGH 1950/8/2 2Ob192/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.08.1950
beobachten
merken

Norm

AußStrG §9 H
VwG §5
VwG §6

Rechtssatz

Der öffentliche Verwalter ist nicht befugt, die von ihm verwaltete Zweigniederlassung eines Unternehmens in ein selbständiges Unternehmen umzuwandeln und die Eintragung dieser Umwandlung in das Handelsregister zu veranlassen. Bezüglicher solcher über den Rahmen der öffentlichen Verwaltung hinausgehenden Handlungen steht dem Eigentümer ein Rekursrecht zu.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 192/50
    Entscheidungstext OGH 02.08.1950 2 Ob 192/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0006642

Dokumentnummer

JJR_19500802_OGH0002_0020OB00192_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten