Norm
AußStrG §9 GRechtssatz
Ist die Bestimmung des vermutlichen Todestages im Todeserklärungsverfahren für ein Rückstellungstellungsverfahren im Hinblick auf § 14 Abs 2 Drittes RStG von Bedeutung, so ist gleichwohl der Rückstellungsgegner gegen den Ausspruch über den Todestag nicht zum Rekurs legitimiert, wohl aber die Finanzprokuratur.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006637Dokumentnummer
JJR_19510112_OGH0002_0020OB00789_5000000_001