Norm: AußStrG §9 E9
Rechtssatz: Der Notar als Gerichtskommissär hat ein Rekursrecht ausschließlich wegen der Bestimmung seiner Gebühren. Anmerkung Anm: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenfügung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. Der
Rechtssatz: sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0017288 zitiert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dZPO §461ZPO §520
Rechtssatz: Ein nach Zurückziehung des Rechtsmittels innerhalb der Rechtsmittelfrist neuerlich eingebrachtes Rechtsmittel derselben Partei ist unzulässig und zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 416/53 Entscheidungstext OGH 13.05.1953 1 Ob 416/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ABGB §760AußStrG §9 E8ProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für das Heimfallsrecht gegeben sind, ist die Finanzprokuratur als Beteiligte am Verlassenschaftsverfahren zu betrachten und daher zum Rekurs legitimiert. Entscheidungstexte 2 Ob 306/53 Entscheidungstext OGH 29.04.1953 2 Ob 306/53 2 Ob 636/54 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Das Begehren des ehelichen Vaters das Kind, dessen Mutter gestorben ist und um das sich der Vater jahrelang nicht gekümmert hat, der mütterlichen Großmutter anzunehmen, stellt sich als Mißbrauch der väterlichen Gewalt dar. Der Großmutter steht ein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 3 Ob 235/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 3 Ob 235/53 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Der durch einen Beschluß des Abhandlungsgerichtes in seinen Rechten verletzte, am Abhandlungsverfahren nicht beteiligte Dritte hat ein Rekursrecht. Entscheidungstexte 1 Ob 254/53 Entscheidungstext OGH 25.03.1953 1 Ob 254/53 6 Ob 309/69 Entscheidungstext OGH 14.01.1970 6 Ob 309/69 Beisatz: Hier: Behauptu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1
Rechtssatz: Zur Legitimation von Erben zur Erhebung eines Rechtsmittels namens der Verlassenschaft bzw im eigenen Namen in Handelsregistersachen. Entscheidungstexte 3 Ob 174/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 3 Ob 174/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0006883 Do... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2d
Rechtssatz: Im außerstreitigen Rechtsmittelverfahren kann von der Partei eine Erklärung darüber, an welche Instanz sich die Beschwerde richtet, nicht verlangt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 48/53 Entscheidungstext OGH 05.03.1953 3 Ob 48/53 1 Ob 798/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 1 Ob 798/76 Vgl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 D1
Rechtssatz: Keine Rekurslegitimation des Vertragsgenossen. Entscheidungstexte 3 Ob 112/53 Entscheidungstext OGH 18.02.1953 3 Ob 112/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0006183 Dokumentnummer JJR_19530218_OGH0002_0030OB00112_5300000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 F
Rechtssatz: Zum Rechtsmittel des Kuranden wegen der Person des zu bestellenden vorläufigen Beistandes. Entscheidungstexte 3 Ob 62/53 Entscheidungstext OGH 04.02.1953 3 Ob 62/53 6 Ob 66/66 Entscheidungstext OGH 03.03.1966 6 Ob 66/66 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IIcAußStrG §9 GTEG §14
Rechtssatz: Der Abwesenheitspfleger ist zur Stellung des Antrages auf Todeserklärung seines Pfleglings berechtigt, da er ein rechtliches Interesse daran hat, die Beendigung der Pflegschaft herbeizuführen. RS U KG Berlin - West (D) 1953/02/02 1 W 4146/52 Veröff: NJW 1953,1305 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 C2VerG §27
Rechtssatz: Die ehemaligen Mitglieder eines aufgelösten Vereines haben kein Rechtsschutzinteresse daran, daß für ihre ehemaligen Mitglieder unbekannten Aufenthaltes sowie für ihnen unbekannte ehemalige Mitglieder im Interesse dieser Mitglieder (zwecks Wahrung von deren Interessen bei der Verwaltung und Verwertung des Vereinsvermögens) gemäß § 276 ABGB ein Kurator bestellt werde. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QBehÜG §6BehÜG §7JWG §3Verfassung der Stadt Wien
Rechtssatz: Der Magistrat der Stadt Wien ist trotz seiner Gliederung in zahlreiche Dienststellen und Abteilungen ein einheitlicher Verwaltungsapparat, eine einzelne Behörde und die Bezirksjugendämter stellen daher gegenüber der Zentralstelle keine instanzenmässig untergeordneten Behörden dar, sondern sind nur exponierte Dienststellen des Magistrates (vgl auch 2 Ob 97/51). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3AußStrG §11 Abs1 A
Rechtssatz: Entschließt sich eine Partei, vorläufig nur Vorstellung zu erheben, so wird ihr damit die Möglichkeit des Rekurses nicht genommen. Der Rekurs kann, wenn eine Vorstellung erhoben worden ist, noch binnen 14 Tagen vom Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses über die Vorstellung erhoben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1054/52 Entscheidungst... mehr lesen...
Das Erstgericht regelt im Punkt 1 seines Beschlusses vom 13. Juni 1952 die Unterbringung der beiden Minderjährigen, im Punkt 2 den persönlichen Verkehr des ehelichen Vaters mit den Kindern und im Punkt 3 wurde dem Vater eine monatliche Unterhaltsleistung von je 1000 S für beide Kinder ab 10. März 1952 auferlegt. Gegen den am 23. Juni 1952 dem Vertreter des Vaters zugestellten Beschluß erhob dieser am 23. September 1952 Rekurs, jedoch nur soweit die erstgerichtliche Entscheidung die ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B3cAußStrG §9
Rechtssatz: Das Gericht ist befugt, die Aufkündigung der Vermögensverwaltung durch die Gattin zur Kenntnis zu nehmen und an den Gatten weiterzuleiten. Unter einem "Vorgehen des Gerichtes" (§ 1 AußStrG) sind nur Verfügungen zu verstehen, durch die das Gericht selbst rechtliche Wirkungen erzeugt. Entscheidungstexte 3 Ob 708/52 Entscheidungstext OGH 13.11.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1StPO §84 AZPO §514 AZPO §514 C1
Rechtssatz: Ein Beschluß des Abhandlungsgerichtes, womit die Abtretung des Aktes wegen Verdachtes einer Testamentsfälschung an die Staatsanwaltschaft angekündigt wird, ist keine Verfügung iSd § 9 AußStrG. Entscheidungstexte 1 Ob 903/52 Entscheidungstext OGH 12.11.1952 1 Ob 903/52 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 AABGB §178 DAußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die eheliche Mutter ist im Verfahren zur Aberkennung der väterlichen Gewalt Beteiligte iS des § 9 AußStrG. Entscheidungstexte 3 Ob 622/52 Entscheidungstext OGH 06.11.1952 3 Ob 622/52 3 Ob 288/57 Entscheidungstext OGH 12.06.1957 3 Ob 288/57 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §3
Rechtssatz: Ein voll Entmündigter ist zur Erhebung eines Rechtsmittels im Pflegschaftsverfahren weder selbst noch durch einen Vertreter befugt, auch wenn dieser Vertreter im vorangegangenen Entmündigungsverfahren bzw in einem anderen vorangegangen Rechtsstreit vom Entmündigten bevollmächtigt war. Entscheidungstexte 1 Ob 826/52 Entscheidungstext OGH 08.10.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Wird für einen Minderjährigen zur Erledigung eines bestimmten Geschäftes im Sinn des § 271 ABGB ein Kollisionskurator bestellt, so scheidet damit diese Angelegenheit aus dem Aufgabenkreis des gesetzlichen Vertreters aus und verliert dieser damit die Befugnis, für den Minderjährigen in dieser Angelegenheit einzuschreiten und ihn zu vertreten, solange der Kollisionskurator im Amte ist. (JBl 58,69) ... mehr lesen...
Auf Antrag der Vilma L. namens Dr. Friederike G., der Mutter und Vormunderin des mj. Thomas Alexander G., hat das Erstgericht mit Beschluß vom 25. September 1951, den von allen Miteigentümern mit Stefan U. und Elisabeth U. über die M.-Apotheke abgeschlossenen Kaufvertrag genehmigt. Dieser Genehmigungsbeschluß wurde vom Rekursgericht mit Beschluß vom 25. Oktober 1951 aufgehoben und dem Erstgerichte die neuerliche Entscheidung aufgetragen, wobei das Rekursgericht in der Begründung: auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DbABGB §178 DAußStrG §9 B2
Rechtssatz: Der Urgroßmutter steht unter den Voraussetzungen des § 178 ABGB ein Besuchsrecht zu. Sie ist daher auch zum Rekurs gegen Beschlüsse, womit ihr das Besuchsrecht verweigert wird, legitimiert. Entscheidungstexte 1 Ob 574/52 Entscheidungstext OGH 09.07.1952 1 Ob 574/52 nur T1; Beisatz: Kein Rekursrecht der Großmutter gegen Besc... mehr lesen...
Das Rekursgericht hat in Abänderung der erstrichterlichen Entscheidung den Antrag der mütterlichen Urgroßmutter, ihr das Recht einzuräumen, die beiden Minderjährigen einmal im Monate von Samstag bis Montag zu sich zu nehmen, mit der Begründung: abgewiesen, daß durch eine solche Regelung die Beziehungen zwischen den Kindern und ihrem Vater beeinträchtigt werden könnten, was für ihre seelische Entwicklung von Nachteil wäre. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Rekurs... mehr lesen...
Norm: ABGB §142AußStrG §9 B1JWG §34
Rechtssatz: Dem Jugendamt steht, soferne es nicht Vormund der Kinder ist oder sich aus § 51 Abs 6 JWG ein Rekursrecht ergibt, im Verfahren nach § 142 ABGB kein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 1 Ob 633/52 Entscheidungstext OGH 30.07.1952 1 Ob 633/52 7 Ob 19/69 Entscheidungstext OGH 16.04.19... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1
Rechtssatz: Gegen einen Beschluß des Abhandlungsgerichtes, womit eine Erklärung, die nicht geeignet ist, Rechtswirkungen hervorzubringen, "zur Kenntnis genommen wird", ist kein Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 618/52 Entscheidungstext OGH 23.07.1952 1 Ob 618/52 5 Ob 306/74 Entscheidungstext OGH 18.02.... mehr lesen...
Norm: ABGB §217AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die mütterliche Großmutter eines Kindes, dessen geschiedene Eltern am Leben sind, ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 178, 217 ABGB zum Einschreiten im Interesse des Minderjährigen, also auch zur Erhebung eines Revisionsrekurses befugt. Wenn das Rekursgericht die Unterbringung des Kindes in einem Schülerheim über Antrag des Vaters genehmigt, kann die Großmutter nicht deshalb Rekurs erheben,... mehr lesen...
Norm: ABGB §186AußStrG §9 B3
Rechtssatz: Den Pflegeeltern kommt nur gegen die ihnen selbst erteilten Aufträge, zB auf Herausgabe des Kindes, ein Rekursrecht zu, damit sie etwa geltend machen können, daß die Herausgabe des Kindes nicht möglich sei, weil sich das Kind nicht mehr bei ihnen befinde, schwer krank sei oder dergleichen. Entscheidungstexte 2 Ob 532/51 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Die mj. Rosina S. kam nicht lange nach ihrer Geburt zu Anna F., der Mutter des außerehelichen Vaters der Minderjährigen, und befand sich seither bei dieser in Pflege und Erziehung. Auf Antrag des Bezirksjugendamtes S. als Vormund der Minderjährigen hat das Erstgericht mit Beschluß vom 13. März 1952 verfügt, daß die Minderjährige der bisherigen Pflegemutter Anna F. abzunehmen und an dem vom Bezirksjugendamt im Einvernehmen mit der Kindesmutter auszuwählenden Pflegeplatz unterzubringe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 D1
Rechtssatz: Der Vertragspartner, über dessen Antrag die Bestellung eines Kurators für unbekannte Teilnehmer an einem Geschäfte erfolgte, ist nur an dem Verfahren, das zur Kuratorbestellung führt, beteiligt, hat aber keinen Anspruch darauf, auf die weiteren Vertretungshandlungen des Kurators Einfluß zu nehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 514/52 Entscheidungstext OGH 25... mehr lesen...
Norm: ABGB §217AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Wenn das Gericht die Veräußerung unbeweglichen Mündelvermögens genehmigt, haben dagegen unter Umständen der Kurand und sein Beistand ein Rekursrecht, keinesfalls jedoch die Verwandten des Kuranden. Entscheidungstexte 3 Ob 379/52 Entscheidungstext OGH 25.06.1952 3 Ob 379/52 EvBl 1952/386 S 604 7 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2AußStrG §75AußStrG §174 C1AußStrG §177
Rechtssatz: Ein den Abhandlungsverfahren entgegen den Vorschriften des § 75 AußStrG nicht zugezogener Erbe hat gegen den Einantwortungsbeschluss ein Rekursrecht, auch wenn das Verlassenschaftsergebnis bereits verbüchert ist. (Vermutlicher Erbe iS des § 75 AußStrG aktenkundig). Entscheidungstexte 1 Ob 470/52 Entscheidungstext OG... mehr lesen...