Norm
ABGB §812 BRechtssatz
Ein Noterbe kann auch dann die Absonderung des Nachlasses beantragen, wenn er vom Erblasser enterbt wurde, solange die Erben den Enterbungsgrund dem Abhandlungsgericht nicht bescheinigt haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0006496Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.02.2013