Der am 30. November 1944 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbene Stefan E. war Eigentümer der Hälfte der Erbhofliegenschaft EZ. 137 Grundbuch W. Laut Todfallsaufnahme hinterließ der Verstorbene seine Gattin Juliane E. und fünf Kinder namens Hermann E. (geb. 1900), Juliane R. (geb. 1903), Eduard R. ( geb. 1902), Maria L. (geb. 1905) und Johann E. (geb. 1907). Bei der Abhandlungspflege im März 1945, bei der die erblasserischen Kinder Hermann E. und Maria L. nicht ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die Großmutter eines ordnungsgemäß vormundschaftlich vertretenen Minderjährigen, der sich nicht in ihrer Pflege und Aufsicht befindet, ist nicht Beteiligte im Verfahren und hat keine Rekurslegitimation. Entscheidungstexte 2 Ob 232/52 Entscheidungstext OGH 04.06.1952 2 Ob 232/52 1 Ob 532/52 Entscheid... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §19 Abs1AußStrG 2005 §79
Rechtssatz: Die gerichtliche Androhung einer Geldstrafe für den Fall der Nichtbefolgung einer vom Außerstreitrichter an eine Partei ergangenen Verfügung ist lediglich als eine Belehrung der Partei über beziehungsweise eine Warnung der Partei vor im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber als eine der Anfechtung und Überprüfung zugängliche Verfügung des Gerichtes im Sinne des § 9 AußStr... mehr lesen...
Die Eltern der mj. Edeltraut S. stehen im Scheidungsprozeß. Mit dem Beschluß vom 11. Oktober 1951 räumte das Pflegschaftsgericht dem Vater auf seinen Antrag das Recht ein, sein eheliches, derzeit in Erziehung und Pflege der Mutter befindliches Kind regelmäßig jeden ersten und dritten Sonntag und jeden zweiten und vierten Samstag im Monat zu besuchen. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Da der Vater bis jetzt sein Besuchsrecht nicht ausüben konnte, stellte er beim Pflegsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit welchem dem Kurator einer entmündigten Aufgriffsberechtigten die Geltendmachung des Aufgriffsrechtes aufgetragen wird, hat der Sohn der Entmündigte, dem aus dern Nichtgeltendmachung dieses Rechtes Vorteile erwachsen würden, kein Rekursrecht. Entscheidungstexte 1 Ob 282/52 Entscheidungstext OGH 26.03.1952 1 Ob 282/52 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §92 Abs1
Rechtssatz: Der Verlassenschaftskurator ist zur Antragstellung auf Errichtung eines Inventars legitimiert. Entscheidungstexte 2 Ob 678/51 Entscheidungstext OGH 25.03.1952 2 Ob 678/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0006751 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1HGB §13bProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Die Rechtsfähigkeit einer ausländischen Person richtet sich nach ausländischem Recht. Es kann daher auch die Zweigniederlassung einer juristischen Person von einer Struktur, die den inländischen Gesetzen unbekannt ist, in das Handelsregister eingetragen werden, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt. In Handelsregistersachen ist die Finanzprokuratur nicht berechtigt, ein rechtskräftig abgeschlo... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FGG §142GenRegV §3
Rechtssatz: Die Handelskammern haben nach § 3 Abs3 GenossenschaftsregisterV nur eine Anzeigepflicht, aber kein Antragsrecht und daher auch kein Rekursrecht. Eine amtswegige Löschung unzulässiger Eintragungen in das Genossenschaftsregister ist - anders als beim Handelsregister - nicht vorgesehen. Anlässlich eines unzulässigen Rechtsmittels kann das Rechtsmittelgericht in Genossenschaftsregistersachen dem Reg... mehr lesen...
Norm: ABGB §162AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Gegen die vormundschaftsbehördliche Genehmigung einer Antragstellung nach § 162 ABGB hat die Ehegattin des außerehelichen Vaters kein Rekursrecht. Wohl aber kann sie sich am Verfahren über den Antrag nach § 162 ABGB beteiligen. Entscheidungstexte 1 Ob 91/52 Entscheidungstext OGH 30.01.1952 1 Ob 91/52 SZ 25/24 = EFSlg 3713 ... mehr lesen...
Dr.-Ing. Johann P. ist mit der Rekurswerberin verheiratet. Er lebt von seiner Gattin getrennt. Seine wiederholten Versuche, die Ehe zur Auflösung zu bringen, blieben erfolglos. Aus der Ehe stammen zwei mj. Kinder, die sich in der Verpflegung der Mutter befinden. Dr.- Ing. Johann P. lebt mit der geschiedenen Johanna Sch. geb. St. im gemeinsamen Haushalt. Aus diesen ehebrecherischen Beziehungen stammt der am 26. April 1945 geborene Hans St. Dr.-Ing. Johann P. hat die außereheliche Vater... mehr lesen...
Norm: ABGB §810AußStrG §9 E3AußStrG §145 D
Rechtssatz: Dem Noterben steht ein Rekursrecht gegen den Beschluß auf Überlassung der Verwaltung des Nachlasses an den Erben nicht zu. Entscheidungstexte 2 Ob 836/51 Entscheidungstext OGH 21.01.1952 2 Ob 836/51 3 Ob 736/52 Entscheidungstext OGH 26.11.1952 3 Ob 736/52 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3AußStrG §174 C1
Rechtssatz: Dem Noterben ist eine Ausfertigung der Einantwortungsurkunde zuzustellen. Auch wenn er dem Abhandlungsverfahren nicht zugezogen wurde, ist er zum Rekurs gegen die Einantwortungsurkunde legitimiert. Entscheidungstexte 2 Ob 686/51 Entscheidungstext OGH 24.10.1951 2 Ob 686/51 SZ 24/284 5 Ob 391/5... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §49EntmO §56
Rechtssatz: Grundsätzlich ist im Außerstreitverfahren gegen alle Verfügungen der ersten Instanz das Rechtsmittel der Vorstellung und des Rekurses zulässig. Auch für das Entmündigungsverfahren gilt der Grundsatz, daß gegen alle Beschlüsse ein Rekurs zulässig ist. Daher ist auch gegen die Abweisung des Antrages des zu Entmündigenden auf Abstandnahme von der Einleitung es Entmündigungsverfahrens ein Rekurs zulä... mehr lesen...
Auf Grund eines Notariatsaktes, in welchem zwei Ehegatten einander gegenseitig und wechselseitig zu Universalerben ihres Nachlasses einsetzten und etwa überlebende Kinder auf den gebührenden gesetzlichen Pflichtteil beschränkten, wobei diese gegenseitige Erbseinsetzung bezüglich der freien letztwilligen Verfügung entzogenen Viertels des Nachlasses als Testament, bezüglich der übrigen drei Viertel dagegen als Erbvertrag erklärt wurde, hat sich nach dem Tode des Ehemannes dessen Witwe a... mehr lesen...
Die Mutter der beiden Kläger starb am 26. Mai 1947 mit Hinterlassung eines Testamentes vom 20. September 1944, in welchem sie den Beklagten zum Anerben bestimmte. Außer dem Hof war ein Nachlaß im Werte von 3260 S vorhanden, dem Passiven von 7331 S gegenüberstanden. Der bestimmte Anerbe wurde mit Zustimmung seiner sechs Geschwister zum Alleinerben erklärt und ihm der Nachlaß zur Gänze eingeantwortet. Als Pflichtteil hatte der Beklagte nach dem Inhalt des Abhandlungsaktes einen Betrag v... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §799AußStrG §9 E7AußStrG §26AußStrG §174 Abs2 Z3 BAußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Wurde ein Nachlaß ohne Beschränkung durch eine fideikommissarische Substitution eingeantwortet, so fällt das Vermögen in den Nachlaß des später verstorbenen Erben. Wenn ein Dritter Rechte an dem erstgenannten Nachlaß auf Grund einer fideikommissarischen Substitution behauptet, so steht ihm nur der Weg der Erbschaftsklage offen. Er kann aber nicht... mehr lesen...
Am 10. Dezember 1941 starb der Bauer Albin W. mit Hinterlassung eines Nottestamentes, in welchem er unter anderem verfügte, daß sein Sohn Albin Jakob W. den P-Hof übernimmt. Sollte sein Sohn Albin Jakob W. im Krieg fallen oder nicht heimkehren, sollte sein Enkel Wilhelm P., der Sohn seiner Tochter Sophie, als Erbe auf dem Hof eingesetzt werden. Der Nachlaß bestand nur aus dem Erbhof. Auf Grund dieses Testamentes gab der Sohn Albin Jakob W. die unbedingte Erbserklärung ab. Die Bestimmu... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE2AußStrG §9 D1
Rechtssatz: Der Vertragsgenosse ist nicht berechtigt, gegen die Verweigerung der Genehmigung des mit dem Pflegebefohlenen abzuschließenden Vertrages ein Rechtsmittel zu ergreifen. Entscheidungstexte 3 Ob 456/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 3 Ob 456/51 3 Ob 322/54 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG 2005 §45 IC4
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren darf dieselbe Partei innerhalb der noch offenen Rechtsmittelfrist nicht mehrere Rechtsmittelschriften gegen die gleiche Entscheidung einbringen. Entscheidungstexte 3 Ob 436/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 3 Ob 436/51 5 Ob 360/60 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Mit dem Beschluß vom 13. Jänner 1951 ist einerseits der die mj. Ingrid M. betreffende Adoptionsvertrag vom 1. September 1949 vormundschaftsbehördlich genehmigt und bestätigt und anderseits verfügt worden, daß die Minderjährige bis zum Ende des Schuljahres 1950/51 auf ihrem bisherigen Pflegeplatz bei Rosa L. zu verbleiben habe. Rosa L. brachte gegen den Beschluß einen Rekurs ein; dieser wurde jedoch vom Rekursgericht als unzulässig zurückgewiesen. Auf Grund des am 13. Juni 1951 vom A... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Anderen als den im § 52 Abs 2 JWV genannten Behörden steht gegen die Aussetzung der Fürsorgeerziehung kein Rekursrecht zu. § 9 AußStrG ist für diesen Fall unanwendbar. Entscheidungstexte 2 Ob 512/51 Entscheidungstext OGH 29.08.1951 2 Ob 512/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §74AußStrG §113KO §1KO §3KO §69
Rechtssatz: Der Masseverwalter in einem Nachlaßkonkurs ist nicht zur Anfechtung von Beschlüssen des Abhandlungsgerichtes, die bereits vor Konkurseröffnung rechtskräftig wurden, befugt. Durch Eröffnung des Nachlaßkonkurses wird eine vom Abhandlungsgericht an den Gerichtskommissär erteilte Ermächtigung zur Entnahme von Geld zur Deckung seiner Gebühren gegenstandslos. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 D3
Rechtssatz: Gegen die Ermächtigung zur Klagsführung an einen Kuranden ist der künftige Prozeßgegner nicht zum Rekurs legitimiert. Entscheidungstexte 2 Ob 472/51 Entscheidungstext OGH 18.07.1951 2 Ob 472/51 1 Ob 266/53 Entscheidungstext OGH 01.04.1953 1 Ob 266/53 3... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 ff A2gGBG §122 ff
Rechtssatz: Die Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Anmerkung des Widerspruches nach dem Gesetz über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22.9.1933, DRGBl I S 659; ist nach dem AußStrG zu beurteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 219/51 Entscheidungstext OGH 18.07.1951 2 Ob 219/51 3 Ob 531/5... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 ff IAußStrG §16GBG §126 ff
Rechtssatz: Die Zulässigkeit von Rechtsmittel gegen die Anmerkung des Widerspruches nach dem Gesetz über die Aufschliessung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22.9.1933, DRGBl I S 659, ist nach dem AußStrG zu beurteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 219/51 Entscheidungstext OGH 18.07.1951 2 Ob 219/51 3 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 HFünftes RStG §2
Rechtssatz: Der Rückstellungsgegner einer wiederherzustellenden AG kann sich gegen die Bestellung eines Sachwalters für diese nicht beschweren. Entscheidungstexte Rkv 257/51 Entscheidungstext OGH 30.06.1951 Rkv 257/51 JBl 1951,491 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS00066... mehr lesen...
Norm: ABGB §171AußStrG §9 E5
Rechtssatz: Der außereheliche Sohn des Erblassers ist Gläubiger der Verlassenschaft, nicht aber Beteiligter am Abhandlungsverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 245/51 Entscheidungstext OGH 09.05.1951 3 Ob 245/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006644 Dokume... mehr lesen...
Norm: ABGB §181aAußStrG §9 D2
Rechtssatz: Gegen die Abweisung des Antrages, die mangelnde Zustimmung des ehelichen Vaters zur Adoption durch Gerichtsbeschluß zu ersetzen, haben die in Aussicht genommenen Adoptiveltern kein Rekursrecht. Sind sie jedoch zugleich die Großeltern des Kindes, so kommt ihnen in dieser Eigenschaft die Rekurslegitimation zu. Entscheidungstexte 2 Ob 265/51 Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E7
Rechtssatz: Der Nacherbe ist im Verfahren zur Verwaltung der Substitutionsmasse zum Rekurs gegen einen Beschluß legitimiert, mit dem ein zwischen den Vorerben und einem Dritten hinsichtlich der Substitutionsmasse abgeschlossenen Vertrag gerichtlich genehmigt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 257/51 Entscheidungstext OGH 18.04.1951 1 Ob 257/51 JBl 1952,65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §823AußStrG §9 E1AußStrG §75AußStrG §174GBG §94 Abs1 Z1 B
Rechtssatz: Hat das Abhandlungsgericht es unterlassen, den Erben vom Erbanfall zu verständigen, und den Nachlaß einer anderen Person eingeantwortet, ohne die Einantwortungsurkunde auch dem wahren Erben zuzustellen, so ist gleichwohl ein Rechtsmittel gegen die Einantwortungsurkunde nicht mehr zulässig, sobald die Rekursfrist für jene Personen, die am Verfahren tatsächlich betei... mehr lesen...