Norm
AußStrG §9 B2Rechtssatz
Die mütterliche Großmutter eines unehelichen Kindes ist gegen einen Beschluß, mit welchem die Übergabe des in ihrer Erziehung befindlichen Kindes an den unehlichen Vater angeordnet wird, zum Rekurs legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006360Dokumentnummer
JJR_19510103_OGH0002_0010OB00733_5000000_001