Das Erstgericht ordnete durch den Rechtspfleger die Eintragung der Firma X, Liegenschafts-Gesellschaft m. b. H. & Co., Kommanditgesellschaft (Spalte 2 a), mit dem Sitz in Wien (Spalte 2 b), der persönlich haftenden Gesellschafterin X, Liegenschaften-Gesellschaft m. b. H., Traun (Spalte 3), und der Einzelprokuristin Helga P, Ulm (Spalte 4), als Kommanditgesellschaft mit dem Gesellschaftsbeginn 17. Oktober 1972 und den Kommanditisten Ing. Alois W, Kaufmann und Landwirt, Groß-Globnit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3AußStrG §72 Abs2 Satz2AußStrG §131
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf seine Rechte nach §§ 784, 804, 812 ABGB ist der Noterbe dem Abhandlungsverfahren beizuziehen; er kann sich auf diese Weise - ohne dass dadurch allerdings einem späteren Pflichtteilsprozess in irgendeiner Weise vorgegriffen würde - die Grundlagen für die Berechnung seines Pflichtteils verschaffen und so schon in diesem Stadium des Verfahrens einer allfälligen Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §181a Abs1AußStrG §9 QAußStrG §259
Rechtssatz: Gegen Entscheidung über Ersetzung der von einer zustimmungs- oder anhörungsberechtigten Person verweigerten Erklärungen steht einer anderen (zustimmungs- oder anhörungsberechtigten) Person kein Rekurs zu. Entscheidungstexte 3 Ob 20/75 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 20/75 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §11 A
Rechtssatz: Die bloße Mitteilung, an anderer Stelle Beschwerde bzw Rekurs ergriffen zu haben, kann nicht als Rechtsmittel angesehen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 8/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 8/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0006984 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2AußStrG §278 Abs2EO §65 EEO §352ZPO §514 B
Rechtssatz: Auch nach Rechtskraft des entsprechenden Verbücherungsbeschlusses hat ein vormaliger Miteigentümer ein Rechtsschutzinteresse bei Entscheidungen über Abänderungen der Amtsbestätigung gem § 352 EO, § 278 AußStrG. Entscheidungstexte 3 Ob 7/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 7/75 EvBl 1975/211 S 470... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 PAußStrG §9 Q
Rechtssatz: Den Ämtern der Landesregierung als Aufsichtsbehörden der Standesämter in Angelegenheiten der Namensführung und der Führung der Personenstandsbücher kann die Stellung von Beteiligten im Sinne des § 9 AußStrG im Adoptionsverfahren nur insoweit zuerkannt werden, als es sich um eine unmittelbar die Namensführung betreffende Angelegenheit handelt, die in den Aufgabenbereich der Standesämter und ihrer Aufsic... mehr lesen...
Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 17. Jänner 1973, 1 A 356/72-13, wurde der Nachlaß des am 25. Juni 1972 verstorbenen Leopold S auf Grund des Gesetzes dem erblasserischen Neffen Rudolf K zur Gänze eingeantwortet. Mit Schriftsatz vom 4. April 1973 gab Heinz B auf Grund des - im Abhandlungsverfahren bisher unberücksichtigt gebliebenen - erblasserischen Erbvertrages bzw. wechselseitigen Testamentes vom 19. November 1922 zu 1/28 des Nachlasses die bedingte Erbserklärung ab u... mehr lesen...
Norm: BStG §5Krnt StrG 1966 §9
Rechtssatz: Auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung der Straßenerhaltungspflicht, wenn der Weg seit mehr als dreißig Jahren auf seine Tragfähigkeit nicht untersucht wurde, dem Straßenerhalter die vermehrte Benützung des Weges bekannt war und er hiefür von Frächtern "Wegmehrbenützungsbeiträge" eingehoben hat. Entscheidungstexte 8 Ob 238/74 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §684ABGB §685AußStrG §9 E4
Rechtssatz: Für den Legatar ist es unwesentlich, ob und wann Erbserklärungen abgegeben werden. Seine Rechte werden dadurch nicht berührt, weil er seinen Anspruch, der regelmäßig mit dem Tod des Erblassers anfällt, nach Eintritt der Fälligkeit vor der Einantwortung gegen die Verlassenschaft geltend machen kann. Entscheidungstexte 4 Ob 607/74 E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Q
Rechtssatz: Wird eine Liegenschaft ohne Antragstellung von Amts wegen in das Verfahren einbezogen, weil sich ihre Benützung als zur zweckentsprechenden Gestaltung des allfällig einzuräumenden Notweges erforderlich herausstellt, so sind die Eigentümer dieser Liegenschaft auch dem Verfahren beizuziehen. Entscheidungstexte 5 Ob 179/74 Entscheidungstext OGH 23.10.1974 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IAußStrG 2005 §45 IC3AußStrG 2005 §45 IIHGBG §122 BGBG §122 CGBG §126
Rechtssatz: Die Rekursberechtigung im Grundbuchsverfahren ergibt sich nicht aus der Tatsache, dass der abweisende Beschluss zugestellt wurde, sondern daraus, dass der angefochtene Beschluss allenfalls bücherliche Rechte des Einschreiters verletzte. Ob mit der Abweisung des Antrages des Einschreiters tatsächlich seine bücherlichen Rechte verletzt wurden, ist e... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1AußStrG §9 B2AußStrG §104a
Rechtssatz: Dem ehelichen Vater ist ein Rekursrecht gegen die Bestellung eines Kollisionskurators für seine Kinder zuzubilligen, wenn er die Voraussetzungen für die Bestellung eines solchen Kurators bestreitet (EvBl 1958/48; SZ 40/5). Entscheidungstexte 3 Ob 154/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 154/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §14 A5AußStrG §16 BII1cZPO §477 C
Rechtssatz: Nichtigkeiten des Hauptverfahrens sind auch aus Anlaß eines - zulässigen und rechtzeitigen - Rekurses in einem Incidenzstreit über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von Amts wegen wahrzunehmen, wenn dem Rekurs gegen die Zurückweisung des Rechtsmittels stattgegeben wird. (Hier Außerstreitverfahren). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeAußStrG §9 C2
Rechtssatz: Berechtigung der Mitglieder des "alten" angeblich abgewählten Vorstandes eines Vereins, die Bestellung eines Kurators für den angeblich handlungsunfähig gewordenen Verein im eigenen Namen mit einem Rechtsmittel zu bekämpfen. Entscheidungstexte 4 Ob 572/74 Entscheidungstext OGH 31.07.1974 4 Ob 572/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §9 E2
Rechtssatz: Wer als Erbe berufen und auch willens ist, die Erbschaft anzutreten, ist ungeachtet des Umstandes, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Verlassenschaftsabhandlung von Amts wegen einzuleiten ist, zum Antrag auf Eröffnung der Abhandlung legitimiert, um die Übergabe des Nachlasses in den rechtlichen Besitz erwirken zu können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §9 E2
Rechtssatz: Im Streit über die Frage, ob eine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten ist, hat ein Erbanwärter auch vor der Erbserklärung Parteistellung iS des § 9 AußStrG und daher Rekurslegitimation. Entscheidungstexte 3 Ob 128/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974 3 Ob 128/74 EvBl 1974/300 S 663 = NZ 1975,71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §170aAußStrG §9 B2
Rechtssatz: Wenn dem ae Vater das Recht eingeräumt wird, mit seinem Kind persönlich zu verkehren, steht nicht nur der Mutter, sondern auch dem Kind selbst, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, ein Rekursrecht zu, weil das Wohl des Kindes für die Entscheidung maßgebend ist. Entscheidungstexte 5 Ob 113/74 Entscheidungstext OGH 29.05.1974 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LKartG 1972 §9 Abs2KartG 1972 §34KartG 1972 §94 Abs1
Rechtssatz: Soweit der Kartellbevollmächtigte die Kartellmitglieder gegenüber den mit der Anwendung des KartG betrauten Behörden zu vertreten hat, kommt dem einzelnen Mitglied - außer es liegen die Voraussetzungen des § 34 KartG 1972 vor - keine Antragslegitimation zu. Entscheidungstexte Okt 27/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Zum Nachlaß des am 2. August 1973 unter Hinterlassung einer ihm nur kirchlich angetrauten Gattin verstorbenen und ohne eheliche Kinder gewesenen Erblassers gaben die elf nunmehrigen Rechtsmittelwerber auf Grund der Testamente vom 22. Feber 1968 und 24. Juli 1973 unbedingte Erbserklärungen zu je einem Neuntel bzw. je einem Achtzehntel des Nachlasses ab, die bisher vom Erstgericht noch nicht angenommen wurden. Hermann Karl W ist der eheliche Sohn des im Zweiten Weltkrieg gefallenen He... mehr lesen...
Norm: Krnt StrG 1966 §7 Z5 litcKrnt StrG 1966 §9Krnt StrG 1966 §22 Abs1 litc
Rechtssatz: Zur Frage der Straßenerhaltungspflicht nach dem Krnt StrG 1966 bei Ortschaftswegen und Einschichtwegen im Hinblick auf die diesbezüglichen - mit den entsprechenden Bestimmungen in den übrigen StrG nicht ganz übereinstimmenden - Bestimmungen des Krnt StrG 1966. Hier abweichend von 1 Ob 33/74 beantwortet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §179
Rechtssatz: Wer in Kenntnis des Inhaltes einer letztwilligen Verfügung keine Erbserklärung abgegeben hat, ist nach erfolgter rechtskräftiger Einantwortung des Nachlasses auch dann, wenn er darin als Erbe eingesetzt worden sein sollte, nur dann berechtigt, die nach § 179 AußStrG ergangenen Verfügungen des Erstgerichtes zu bekämpfen, wenn durch diese in seine Interessensphäre eingegriffen worden wäre. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §9 A 2f
Rechtssatz: Das Rekursgericht ist berechtigt, eine Beweiswiederholung durchzuführen, weil die Bestimmung des § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG auch für das Rekursverfahren gilt. Entscheidungstexte 5 Ob 70/74 Entscheidungstext OGH 03.04.1974 5 Ob 70/74 4 Ob 559/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 ... mehr lesen...
Norm: Krnt StrG 1971 §9Krnt StrG 1971 §61 Abs1 und 3
Rechtssatz: Zur Auslegung der §§ 9 und 61 Abs 1 und 3 des Krnt StrG 1971 (früher 1966). Entscheidungstexte 1 Ob 33/74 Entscheidungstext OGH 29.03.1974 1 Ob 33/74 Veröff: SZ 47/39 8 Ob 25/74 Entscheidungstext OGH 28.05.1974 8 Ob 25/74 Vgl aber; Veröff: EvBl 1975/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIb2ABGB §1295 IId2ABGB §1324Krnt StrG §9
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit einer Gemeinde als Straßenverwalter, wenn ein Kanalschacht im Bereich eines Ortschaftsweges während der Fremdenverkehrssaison vier Wochen offen bleibt. Entscheidungstexte 1 Ob 33/74 Entscheidungstext OGH 29.03.1974 1 Ob 33/74 Veröff: SZ 47/39 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2gZPO §226 IZPO §261 Abs6ZPO §520 A
Rechtssatz: Das Abstellen des Überweisungsantrages auf die Rechtskraft der Unzuständigkeitsentscheidung widerspricht dem zwingenden Wortlaut des § 261 Abs 6 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 35/74 Entscheidungstext OGH 21.03.1974 7 Ob 35/74 RZ 1974/89,172 = EvBl 1974/289 S 634 8 Ob 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG §16 CZPO §520 BZPO §520 C
Rechtssatz: Im Rekursverfahren sind an die Rechtsmittelerfordernisse weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Berufungs- bzw Revisionsverfahren. Dies gilt insbesonders für die nach den Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen zu beurteilenden Rechtsmittel, weil dieses Verfahren strengen Formerfordernissen ganz allgemein nicht jene Bedeutung zumißt wie die ZPO. ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft L ist der Amtsvormund der am 4. Dezember 1957 außer der Ehe geborenen minderjährigen B und K P. Deren Mutter stellte den Antrag, dem unehelichen Vater an Stelle des bisherigen monatlichen Unterhaltsbetrages von je 300 S einen solchen von je 800 S aufzuerlegen. Die Bezirkshauptmannschaft L schloß sich als Amtsvormund diesem Antrag der Mutter an. Das Erstgericht erhöhte zunächst mit dem Beschluß vom 15. Oktober 1973 den monatlichen Unterhaltsbeitrag für die ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §9 QZPO §526 D2
Rechtssatz: Eine Schlechterstellung des Rechtsmittelwerbers (reformatio in peius) ist bei einer Rechtsmittelerledigung in Außerstreitsachen zulässig (JBl 1973,97; EvBl 1970/225 ua). Entscheidungstexte 1 Ob 8/74 Entscheidungstext OGH 13.02.1974 1 Ob 8/74 SZ 47/12 7 Ob 209/75 Ents... mehr lesen...
Mit Testament vom 29. Mai 1966 setzte die Erblasserin ihren Ehegatten Dipl.-Kfm. Gustav H zu ihrem Universalerben ein. Am 7. Juli 1971 (ON 4) gab dieser auf Grund des Testamentes die unbedingte Erbserklärung ab und legte gleichzeitig ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis, wonach die Aktiven des Nachlasses 15.923.68S und die Passiven 11.910 S und damit der reine Nachlaß 4013.68 S betragen sollten. Am 17. September 1971 beantragte der erblasserische Sohn Bruno M, dem nach dem Testament... mehr lesen...
Norm: ABGB §178 DAußStrG §9 B2
Rechtssatz: Nach § 178 ABGB hat das Pflegschaftsgericht von Amts wegen den Sachverhalt zu untersuchen und die den Umständen angemessene Verfügung zu treffen, wenn es davon Kenntnis erlangt, daß der Vater seine väterliche Gewalt mißbraucht, die damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt oder sich eines ehrlosen oder unsittlichen Verhaltens schuldig macht. Damit wird zwar keineswegs jedem Anzeiger Parteistellung und ... mehr lesen...