Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Besuchsrecht eingeräumt oder ein solches ausgesetzt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig; es kann ihr deshalb keine Bedeutung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG zuerkannt werden, sofern nicht leitende Grundsätze der Rechtsprec... mehr lesen...
Begründung: Seit der Ehescheidung der Eltern kommt die Obsorge über die drei Minderjährigen der Mutter zu (ON 89, bestätigt ON 107; die Abweisung des Antrages des Vaters, ihm die Obsorge zu übertragen, in Punkt 1. des Beschlusses ON 354, bestätigt in ON 377, blieb unbekämpft). Seit September 1999 wird dem Vater die Ausübung eines geordneten und regelmäßigen Besuchsrechtes (im Sinne des Beschlusses ON 125, bestätigt ON 133) beharrlich verwehrt (siehe etwa dessen Eingabe ON 369: "19... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rechtsmittelwerber versucht, eine erhebliche Rechtsfrage aus der erstmals behaupteten Verletzung der Anleitungspflicht im Zusammenhang mit der Abweisung des in erster Instanz hilfsweise (arg. allenfalls) gestellten Antrages auf "Ermächtigung zur Prozessführung" gegen die Ehegattin des Betroffenen anzuleiten. Bei der Frage der Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht handelt es sich, wie auch der Revisionsrekur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das rechtliche Gehör einer Partei wird nur dann verletzt, wenn ihr die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußern, überhaupt genommen wird oder wenn Tatsachen und Beweisergebnisse der Entscheidung zugrunde gelegt werden, zu denen sie sich nicht äußern konnte (RIS-Justiz RS0074920). Dies trifft hier nicht zu, weil die Vorinstanzen bereits aus dem Vorbringen der beklagten Partei ableiteten, dass dieses schon abstrakt keine G... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z1
Rechtssatz: Lässt das Rekursgericht ein in erster Instanz eingeholtes Gutachten durch den Sachverständigen in einer für den Verfahrensausgang erheblichen Frage ergänzen, so unterläuft ihm eine Nichtigkeit mangels Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es das Ergänzungsgutachten seiner Entscheidung zu Grunde legt, ohne den Parteien Gelegenheit zu geben, zum Gutachten Stellung zu nehmen beziehungsweise an den Sachverständigen ent... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte das Besuchsrecht des Vaters der Minderjährigen gegenüber aus und wies dessen Antrag, das Besuchsrecht gerichtlich zu regeln, ab; dem Vater wurde zudem die Aufnahme von Kontakten mit seinem Kind "derzeit" untersagt. Das Gericht stellte fest, die Minderjährige lehne seit April 1999 "jegliche Kontaktaufnahme zu ihrem Vater heftig ab" und begründe dies mit sexuellen Übergriffen ihres Vaters. Es sei zwar nicht feststellbar, auf Grund welcher Vorfälle ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch im Rekursverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz; eine Überprüfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen kommt in dritter Instanz nicht in Betracht. Der Oberste Gerichtshof ist vielmehr an den von den Tatsacheninstanzen als bescheinigt angenommenen Sachverhalt gebunden (JBl 1996, 728; SZ 51/21 uva). Auf die Ausführungen der Revisionsrekurswerberin, mit denen sie den von den Vorins... mehr lesen...
Begründung: Die im erstgerichtlichen Firmenbuch eingetragenen A***** AG (übertragende Gesellschaft) und ihre 100%ige Tochtergesellschaft A***** AG (übernehmende Gesellschaft) schlossen am 23. September 1999 einen Verschmelzungsvertrag über die Übertragung des Vermögens der Mutter- auf die Tochtergesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ab (sogenannter "down-stream-merger"). Die Hauptversammlungen beider Gesellschaften stimmten am selben Tag dem Verschmelzungsvertrag zu. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 2. 12. 1998 wurde ein Antrag der Klägerin auf Gewährung der Waisenpension über das 18. Lebensjahr hinaus nach dem Verstorbenen Ferencz B***** mit der
Begründung: abgelehnt, dass eine bestehende Erwerbsunfähigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres eingetreten sei. Das Erstgericht wies die dagegen von der Klägerin fristgerecht erhobene Klage auf Gewährung einer Waisenpension im gesetz... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist das eheliche Kind der Doris und des Stefanos K*****. Das Kind ist österreichischer Staatsbürger. Die zwischen den Eltern am 22. 12. 1987 vor dem Standesamt Mödling geschlossene Ehe ist nach wie vor aufrecht, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Minderjährige lebte seit seiner Geburt in Griechenland. Am 16. September 1999 reiste die Mutter mit dem Kind nach Österreich und kehrte nicht mehr zurück. Sie wohnt nunmehr mit ihrem Sohn in M*****. Am... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung des Rekursgerichtes, ob und unter welchen Umständen die Ausübung eines Besuchsrechtes angezeigt ist, stellt das Ergebnis einer nachvollziehbaren Wertung dar und kann somit keine Aktenwidrigkeit sein (RIS-Justiz RS0043277 uva). Die in ständiger Rechtsprechung zu § 503 Z 2 ZPO vertretene Auffassung, dass vom Gericht zweiter Instanz verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz nicht mehr vom Obersten Geri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Rekurswerber - wenn auch als schlichten Verfahrenmangel - den Nichtigkeitsgrund des mangelnden rechtlichen Gehörs geltend macht, ist ihm entgegenzuhalten, dass ein solcher im Verfahren außer Streitsachen schon dadurch behoben wird, dass der übergangenen Partei die Möglichkeit eingeräumt wird, ihren Standpunkt in einem Rekurs an die II. Instanz zu vertreten (stRSpr, RIS-Justiz RS0006057, zuletzt 9 Ob 61/99g). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z2AußStrG 2005 §62 Abs1 B1cAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d1
Rechtssatz: In der Ansicht, dass die umfangreichen Beweisanbote des Vaters nach bereits einjährigem, durch zahlreiche vorangehende Eingaben gekennzeichneten Obsorgestreit schon nach dem jeweils hiezu angeführten Beweisthema keine wesentlichen Erkenntnisse erwarten ließen und nur zu einer offenbar vom Vater angestrebten, aber dem Kindeswohl nicht dienlichen Verzögerung der O... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung kann mit Ausnahme des Pflegschaftsverfahrens, wenn es um besonders schutzwürdige Interessen des Kindeswohles geht, ein vom Rekursgericht verneinter Mangel des außerstreitigen Verfahrens erster Instanz nicht mehr in dritter Instanz geltend gemacht werden (4 Ob 524, 525/95 ua, zuletzt etwa 9 Ob 60/00i; RIS-Justiz RS0050037). Ungeachtet dessen, dass bei der Entscheidung über die O... mehr lesen...
Begründung: Mit Vereinbarungen vom 5. 7. 1990 bzw 27. 12. 1991 verpflichtete sich der am 10. 2. 1967 geborene Vater der Kinder Edush E***** zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.570 für die mj. Sarah und von S 1.670 für die mj. Michele. Während einer vom 13. 12. 1991 bis 9. 9. 1992 dauernden Untersuchungshaft des Vaters wurden den Kindern gemäß § 4 Z 3 UVG "Haftvorschüsse" gewährt. Anschließend wurden ihnen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG "Titelvorschüsse" in Höhe von monatlich S 1.5... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen, der ua die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, wurde mit Urteil des Arrondissementgerichtes in Utrecht vom 17. 11. 1993 geschieden. Die (ua) gegen den Scheidungsausspruch gerichtete Berufung der Mutter wurde insoweit mit Entscheidung des Gerichtshofes in Amsterdam vom 23. 1. 1997 zurückgewiesen. Die Mutter, der aufgrund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 6. 4. 1995 ON 111 die Obsorge zusteht, zog mit dem Kind nach Ös... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen der Kindesmutter zur mangelnden Zuständigkeit des Jugendgerichtshofes verkennen, dass § 23 Z 1 lit a JGG die Zuständigkeit des Jugendgerichtshofes zur Ausübung der Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit über Minderjährige nicht nur für die Dauer eines bestimmten Strafverfahrens festlegt, sondern immer dann, wenn aus einem bestimmten Anlass eine Gefährdung der persönlichen Entwicklung zu besorge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 3. Satz ZPO keiner
Begründung: . Die unter diesem Revisionsgrund geltend gemachten Ausführungen (Notwendigkeit der Einvernahme der Klägerin als Partei und einer Ergänzung des medizinischen Sachverständigengutachtens) betreffen ausschließlich die Geltendmachung von Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Obwohl die Zurückweisung eines außerordentlichen Revisionsrekurses keiner
Begründung: bedarf, sei den Ausführungen des Betroffenen in Kürze entgegen gehalten: Rechtliche Beurteilung Der Rechtsmittelwerber macht einen angeblichen Verfahrensmangel erster Instanz geltend, dessen Vorliegen vom Rekursgericht verneint wurde. Die in ständiger Rechtsprechung zu § 503 Z 2 ZPO vertretene Auffassung, dass vom Gericht zweiter Instanz verneinte Mängel er... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht fasste den entscheidungsrelevanten Sachverhalt wie folgt zusammen: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Linz ist die D***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in L***** eingetragen. Geschäftsführer sind Manfred D***** und Hannelore D*****. Das Stammkapital beträgt 500.000 S und ist zur Gänze geleistet. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 28.Februar. Nachdem das Erstgericht mit Beschlüssen vom 5. 2. 1999 und 24. 3. 1999, 13 Fr 727/99k-2 und -... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige beantragte die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einer Klage gegen die Stadt Linz auf Zahlung von 16.500 S sA und brachte vor, der beklagten Partei sei die vorläufige Obsorge übertragen worden. Daraufhin sei sie - die Minderjährige - in einem SOS-Kinderdorf untergebracht worden. Nach dessen - im offenkundigen Einvernehmen mit der beklagten Partei gestellten - Antrag sei die Familienbeihilfe gewährt und an das Kinderdorf ausgezahlt worden. Die Beihi... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen ist auf Grund eines Vergleiches vor dem Bezirksgericht Liesing vom 8. 2. 1996, 5 C 19/96a-1 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung an den Minderjährigen in Höhe von S 3.500 verpflichtet. Bei dem in Deutschland selbständig tätigen Vater ist nach Auskunft des Landesratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis die Vollstreckung sehr erschwert. Mit seinem - neuerlichen - Antrag vom 23. 7. 1999 begehrt der Minderjährige die Gewährung von Unterhaltsvors... mehr lesen...
Begründung: In Wien gibt es ca 4400 Taxis, von denen zwei Drittel Funkverträge mit den Funktaxizentralen der Erst- bis Drittgegner der antragstellenden und gefährdeten Partei (im Folgenden Antragsgegner) haben, so seit 1992 auch der Antragsteller. Die Funktaxizentrale der Erstantragsgegnerin bietet dabei bereits seit 1985 die Beförderung von Sachen (Botenfahrten) zu Zonentarifen an, wobei das Pauschalentgelt für die erste Zone S 120,- für die zweite Zone S 180,- und darüber S 240,- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei jedoch entgegengehalten, dass Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen bereits das Berufungsgericht verneint hat, nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht m... mehr lesen...
Begründung: Die in L***** domizilierte G***** GmbH, die im wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren unrichtigerweise als Franz G***** GmbH - es bestehen die prot. Einzelfirma Franz G***** und die G***** GmbH - bezeichnet wurde und sich als Antragstellerin auch selbst im folgenden gerichtlichen Verfahren nach § 117 WRG so bezeichnete, betreibt in L***** auf einem nicht in ihrem Eigentum befindlichen Grundstück einen Filialbetrieb mit einer Tankstelle und einer Kfzbzw Landmaschinen... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses an die Beurteilung des Gerichtes zweiter Instanz über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nicht gebunden (§ 16 Abs 3 AußStrG). Die
Begründung: kann sich in einem solchen Fall gemäß § 510 Abs 3 ZPO (iVm § 16 Abs 4 AußStrG) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses an die Beurtei... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 8. 12. 1993 geborenen Kindes wurde 1996 geschieden. Die Obsorge steht der Mutter zu. 1997 schlossen die Eltern vor dem Jugendamt eine pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung, dass der Vater sein Kind alle 14 Tage von Samstag 8:00 Uhr bis Sonntag 21:00 Uhr sowie in der Zeit vom 25. 12. 1997 bis 10.1. 1998 besuchen kann. Am 13. 8. 1999 beantragte der Vater die Festsetzung eines Besuchsrechts von vier Wochen im Juli eines jeden Jahres begin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung". Die Beklagten waren am 8. 10. 1997 Mitglieder des zweiten Senats des Österreichischen Presserates (in der Folge: Presserat). Am 7. 10. 1997 stellte das Bundesministerium für Inneres allen Medien ein Schwarz-weiß-Foto des mittlerweile rechtskräftig wegen mehrerer Briefbomben-Attentate verurteilten Franz F***** mit der Bitte um Veröffentlichung zur Verfügung, um auf diese Weise zweckdienl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Als Nichtigkeit bzw Verfahrensmangel macht der Vater, wie schon in seinem Rekurs, geltend, dass er vor der Entscheidung des Erstgerichtes nicht angehört worden sei. Das Rekursgericht hat das Vorliegen der geltend gemachten Nichtigkeit bzw Mangelhaftigkeit des Verfahrens mit der
Begründung: verneint, das Erstgericht habe eine einstweilige Anordnung erlassen, die im Hinblick auf ihre Dringlichkeit auch ohne Anhörung des Vat... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafterinnen der seit dem 27. Mai 1994 im Firmenbuch eingetragenen Antragsgegnerin, einer Gesellschaft mbH, sind zwei Gesellschaften mbH, die Mehrheitsgesellschafterin mit einer Stammeinlage von 5,625Mio S und die Antragstellerin als Minderheitsgesellschafterin mit einer solchen von 1,875 Mio S. Die Stammeinlagen wurden zur Gänze eingezahlt. Der Geschäftsführer der Antragsgegnerin ist auch Geschäftsführer der Mehrheitsgesellschafterin. Die Vorinstanzen gaben d... mehr lesen...