Norm: AußStrG §9 LAußStrG §14 A4AußStrG §15KartG 1988 §43
Rechtssatz: Eine mündliche Rekursverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof ist nicht vorgesehen. Daher ist auch im außerstreitigen kartellrechtlichen Hauptverfahren eine Überprüfung der Beweiswürdigung jedenfalls soweit unzulässig, als die Tatsachenfeststellungen in erster Instanz nicht nur aufgrund der Aktenlage getroffen wurden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15KartG 1988 §35KartG 1988 §43
Rechtssatz: Ob ein marktbeherrschendes Unternehmen Kostensenkungen in der Absicht, seine Konkurrenten auszuschalten, vorgenommen hat, ist eine Tatfrage. Entscheidungstexte 16 Ok 5/98 Entscheidungstext OGH 18.06.1998 16 Ok 5/98 Veröff: SZ 71/103 16 Ok 2/00 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LAußStrG §14 A4AußStrG §15KartG 1988 §43
Rechtssatz: Jedenfalls seit der Einbeziehung des kartellgerichtlichen Verfahrens in die ordentliche Gerichtsbarkeit können nicht nur der als bescheinigt angenommene Sachverhalt im Provisorialverfahren, sondern auch tatsächliche Feststellungen im außerstreitigen Hauptverfahren vom Obersten Gerichtshof als Rekursgericht nicht überprüft werden, wenn diese Feststellungen nicht nur aufgrund d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin der Tageszeitung "Der S*****". Diese Zeitung erreichte 1994 einen Marktanteil gemessen an der Druckauflage der österreichischen Tageszeitungen von 3,6 %; ihr Werbemarktanteil lag bei ca 6 %. Die Erstantragsgegnerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N***** K***** Z*****" und läßt über ihre jeweils 100%igen Tochterunternehmen, die Zweit- und Drittantragsgegnerinnen, den Vertrieb bzw das Anzeigengeschäft dieser Tageszei... mehr lesen...
Begründung: Die mj.Sabrina ist das eheliche Kind von Reinhard und Edith K*****. Sie befindet sich seit 9.8.1995 aufgrund eines Antrages der Bezirkshauptmannschaft Sch***** bei der Pflegemutter Anna F*****, die das Kind als Tagesmutter bereits seit Februar 1995 betreut hat. Grund der beantragten Maßnahme war nach dem Vorbringen des Referates für Jugendwohlfahrt eine psychische Erkrankung der Mutter, die Mängel der Pflege und Erziehung des Kindes seit Beginn 1994 herbeigeführt hät... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der klagenden Partei ist ohne Beschränkung auf eine erhebliche Rechtsfrage als ordentliches Rechtsmittel zulässig, weil es sich um ein Verfahren über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen handelt (§ 47 Abs 2 ASGG iVm § 46 Abs 3 Z 3 ASGG); er ist jedoch nicht berechtigt. Der Revisionsrekurs der klagenden Partei ist ohne Beschränkung auf eine erhebliche Rechtsfrage als ordentliches Rechtsmitt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Verletzung der Anleitungspflicht gegenüber dem im Verfahren erster Instanz unvertreten gewesenen Kläger wurde in der Berufung nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht; es entspricht der seit SSV-NF 1/68 ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates, daß Verfahrensmängel erster Instanz, die im Berufungsverfahren nicht gerügt wurden, im Revisionsverfahren auch in Sozialrechtssachen nicht mehr mit Erfolg ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das durch Art 6 Abs 1 MRK garantierte rechtliche Gehör wird nach ständiger Rechtsprechung dann verletzt, wenn einer Partei die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußern, überhaupt genommen wird, oder wenn einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (SZ 58/142; SZ 64/1; SZ 68/151). Derartiges haben die Revisionswerber nicht behau... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes kann eine vom Rekursgericht verneinte Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens nicht nochmals mit Revisionsrekurs geltend gemacht werden, wenn Sachanträge oder sonstige Rechtsschutzbegehren Gegenstand eines außerstreitigen Verfahrens sind (SZ 65/84). Ebenso kann ein Verfahrensmangel nicht mehr in der dritten Instanz geltend gemacht werden, wenn das Reku... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt ebensowenig vor wie die geltendgemachte Mangelhaftigkeit (§ 510 Abs 3 ZPO). Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt ebensowenig vor wie die geltendgemachte Mangelhaftigkeit (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Öffentlichkeitsgebot des Art 6 Abs 1 MRK gilt nur nach Maßgabe des Vorbehalts vom 5.8.1958 (abgedruckt in Klecatsky/Morscher, MTA8 B-VG, 363), den Österreich anläßlich der Ratifikati... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie schon in der in dieser Sache ergangenen Entscheidung 9 Ob 103/97f ausgeführt, kann gemäß § 15 AußStrG im Revisionsrekurs eine vom Rekursgericht verneinte Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens nicht mehr geltend gemacht werden (EFSlg 76.515, 70.383 ff, 67.456). Überdies hat schon das Rekursgericht zutreffend darauf verwiesen, daß die Verletzung des rechtlichen Gehörs im außerstreitigen Verfahren durch die Mögl... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht stellte folgenden, im Revisionsrekursverfahren unstrittigen Sachverhalt fest: "Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist seit 13.10.1992 die S***** Gesellschaft mbH (und zwar unter dieser Firma seit 6.2.1997, bis 5.2.1997 unter der Firma M***** GmbH) zu FN 53860g (früher HRB 48.973) eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag in der Fassung des Beschlusses der außerordentlichen Generalversammlung vom 24.1.1997 die Entw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rsp zu § 16 AußStrG aF alt galt für den ao. Revisionsrekurs das Neuerungsverbot (EvBl 1955/414; EFSlg 39.777 ua). Das muß auch für den ao. Revisionsrekurs im Außerstreitverfahren im Sinne des Revisionsrekursrechts seit der WGN 1989 gelten, sind doch nunmehr in § 15 AußStrG die in einem Revisionsrekurs zulässigen Rechtsmittelgründe taxativ aufgezählt, ohne daß die Berücksichtigung von Neuerungen darin enthalten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zunächst ist voranzustellen, daß die beklagte Partei mit dem bekämpften Bescheid vom 19.4.1996 den Antrag auf Gewährung der Waisenpension über das 18.Lebensjahr der Klägerin hinaus abgelehnt hat, während ihr Klagebegehren laut Protokollarklage vom 9.5.1996 auf Invaliditätspension in gesetzlicher Höhe ab Antragstellung gerichtet ist, ohne daß dieses in der Folge (insbesondere in der einzigen Streitverhandlung vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, an der Wohnungseigentum nach dem WEG 1975 begründet ist, wobei sämtliche Miteigentümer auch Wohnungseigentümer sind. Die Wohnungseigentumsanlage hat die Adresse *****, S***** und *****. Neben den Antragstellern sind auch die aus den Sachbeschlüssen der Vorinstanzen hervorgehenden, von den Vorinstanzen als "Antragsgegner" bezeichneten Personen Miteigentümer. Renate B***** ist sei 1.1.1994... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß auf Verfahrensmängel nur Bedacht genommen werden kann, wenn deren Relevanz dargetan wird, können Mängel des Verfahrens erster Instanz, die in der Berufung nicht gerügt wurden, im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (SZ 66/95 ua). Im übrigen hat das Berufungsgericht zutreffend das Vorliegen des Entlassungsgrundes der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung vernei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Mangelhaftigkeiten des Berufungsverfahrens liegen nicht vor. Dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner weiteren
Begründung: . Ob noch weitere Zeugen durch das Erstgericht einvernommen hätten werden sollen, ist eine Frage der im Revisionsverfahren nicht mehr bekämpfbaren Beweiswürdigung (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 zu § 503). Im übrigen war im Berufungsverfahren lediglich die Nichteinvernahme des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor. Dies bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner näheren
Begründung: . Ob und wenn ja in welchem Umfang das Berufungsgericht von einer Beweisergänzung Gebrauch macht, ist eine ausschließliche Frage der im Revisionsverfahren einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogenen Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Franz B*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Mutter C*****, vertreten durch Dr.Gerald Albrecht, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rek... mehr lesen...
Begründung: Seit etwa fünf Jahren sind die Häufigkeit und die Dauer des väterlichen Besuchsrechts gegenüber seiner jetzt 11jährigen Tochter, deren Eltern geschieden sind und die sich in der Obsorge ihrer wiederverheirateten Mutter befindet, einvernehmlich derart geregelt, daß der Vater das Kind alle 14 Tage zu sich in das etwa zwei Autostunden entfernte Innsbruck holt. Das Erstgericht ordnete über Besuchsrechtsänderungsantrag der Mutter die Einholung eines kinderpsychologischen Gu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1.9.1981 im Gasthaus des Richard G***** als Arbeiter beschäftigt; das Dienstverhältnis endete am 24.3.1993 durch vorzeitigen Austritt wegen Vorenthaltung des zustehenden Entgelts. Nachdem der Kläger zuvor in mehreren Schreiben ausstehenden Lohn unter Fristsetzung urgiert hatte, leistete der Dienstgeber am 15.3.1993 eine Zahlung von S 22.500,--. Mit Beschluß des Landesgerichtes Krems/D wurde über das Vermögen des Dienstgebers am 31.10.1995... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor, was gemäß § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner näheren
Begründung: bedarf. Im übrigen entspricht es der seit SSV-NF 1/68 ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates, daß Verfahrensmängel erster Instanz, die im Berufungsverfahren nicht gerügt wurden, im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden können (10 ObS 217/95, 10 ObS 2367/96b). Di... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15AußStrG 2005 §66
Rechtssatz: Die Bekämpfung der Tatsachenfeststellungen mit Revisionsrekurs ist nicht möglich. Entscheidungstexte 9 Ob 299/97d Entscheidungstext OGH 10.09.1997 9 Ob 299/97d 9 Ob 57/98t Entscheidungstext OGH 25.02.1998 9 Ob 57/98t 6 Ob 245/03b Entsche... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsvergleich vom 22.12.1992 verpflichtete sich der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für den Minderjährigen von S 2.500,-- ab 1.1.1993. Damals gingen die Eltern von einer Bemessungsgrundlage von S 15.000,-- (14 x jährlich) aus. Aufgrund einer abändernden Entscheidung des Rekursgerichtes vom 10.11.1994 (ON 17) wurde die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1.6.1994 auf S 3.800,-- monatlich erhöht. Nunmehr beantragte das Kind, den Vater zu ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob der Bescheid des Versicherungsträgers die vom Revisionswerber behaupteten Mängel aufweist, ist nicht zu untersuchen, weil er durch die rechtzeitige Klageerhebung gemäß § 71 Abs 1 ASGG ohnehin außer Kraft getreten ist. Ob der Bescheid des Versicherungsträgers die vom Revisionswerber behaupteten Mängel aufweist, ist nicht zu untersuchen, weil er durch die rechtzeitige Klageerhebung gemäß Paragraph 71, Absatz eins, ASGG ohnehin außer Kraft getreten ist. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, Mieterin der 38 m2 großen Wohnung top Nr.8, in dem den Antragsgegnern gehörigen Haus Wien *****, begehrt mit Zustimmung des am gerichtlichen Verfahren beteiligten Mitmieters - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle und soweit noch Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens - a) die Feststellung, daß der höchstzulässige Hauptmietzins für die Wohnung monatlich S 463,60 plus 10 % Umsatzsteuer betrage, sodaß der Antragstellerin ge... mehr lesen...
Begründung: Der 1985 geborene, auch nach niederländischem Recht (Art 233 Burgerlijk Wetboek) Minderjährige ist das eheliche Kind eines holländischen, in Holland wohnhaften Vaters und einer österreichischen Mutter und besitzt gemäß § 7 Abs 1 StbG seit seiner Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft. Nach der Scheidung der Eltern (1989) und der Obsorgeübertragung an seine Mutter lebte der in Holland aufgewachsene Minderjährige weiter im gemeinsamen Haushalt mit seiner Mutter u... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 13.4.1995 (ON 76) begehrte der Vater die Herabsetzung des von ihm für die Minderjährige bisher in Höhe von S 6.000,-- monatlich geleisteten Unterhalts auf S 3.000,-- monatlich ab dem 1.6.1995, weil sich sein Einkommen vermindert habe. Das Erstgericht setzte mit Beschluß ON 110 den vom Vater zu leistenden Unterhalt ab 1.6.1995 auf monatlich S 4.240,-- herab und wies das Mehrbegehren ab. Der Vater sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll leist... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Vaters, die in der unrichtigen Information über den Beginn der beantragten Unterhaltserhöhung liegen soll, verneint. Eine vom Rekursgericht verneinte Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens kann aber auch nicht in einem über Sachanträge oder sonstige Rechtsschutzbegehren geführten Außerstreitverfahren nochmals mit Revisionsrekurs geltend gemacht werden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Geltendmachung der prozessualen Aufrechnungseinrede ist zwar nach ständiger Rechtsprechung eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben; Voraussetzung ist aber, daß aus dem Vorbringen wenigstens der Aufrechnungswille eindeutig erkennbar ist (JBl 1989, 171; JBl 1991, 127; 2 Ob 577/94 uva). Eine solche eindeutige Erklärung liegt hier nicht vor; in der Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß der Beklagte keine prozes... mehr lesen...