Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im Außerstreitverfahren kann ein vom Rekursgericht verneinter Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens keinen Revisionsrekursgrund bilden (stRsp; RIS-Justiz RS0050037); gleiches gilt auch für Nichtigkeiten, deren Vorliegen vom Rekursgericht verneint wurde (stRsp; RIS-Justiz RS0007232; 4 Ob 504/94). Die vom Betroffenen neuerlich gerügten Mängel des der erstinstanzlichen Beschlussfassung vorangegangenen Verfahrens sind dah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines 1996 abgeschlossenen (und 1997 bzw 2000 abgeänderten) Mietvertrages mit den Liegenschaftseigentümern ist die Klägerin Mieter des (bei Mietvertragsabschluss unbebauten) Grundstückes Nr ***** der EZ *****, das sie in der Folge an die I***** GmbH (im Folgenden kurz: Firma I*****) zur Errichtung einer Lager- und Verkaufshalle (als Superädifikat) in Unterbestand vermietete. Die Firma I***** errichtete dieses Gebäude und überließ auf Grund eines im J... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 30. November 1999 verstorbenen Anna Maria Sofia W*****, wegen Bestimmung eines Anerben, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der erbserklärten Erbin Christine W*****, vertreten durch Dr. Herwig Jasbetz, R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der österreichische Vorbehalt vom 5. 8. 1958 zu Art 6 EMRK deckt, dass im Außerstreitverfahren öffentliche Verhandlungen nicht zwingend angeordnet sind (4 Ob 236/97b, 8 Ob 368/97v). Der Grundsatz der Mündlichkeit und Öffentlichkeit gilt im Außerstreitverfahren nicht (9 Ob 255/02v, RIS-Justiz RS0005951). Entscheidungen im Außerstreitverfahren können, von hier nicht vorl... mehr lesen...
Begründung: Das am 15. 8. 1998 geborene eheliche Kind ist wie seine Mutter österreichische Staatsbürgerin, der Vater ist deutscher Staatsbürger. Die Familie lebte gemeinsam in Deutschland. Die Ehe der Eltern wurde am 16. 10. 2001 von einem deutschen Amtsgericht geschieden. Ein Antrag der Mutter, ihr das alleinige Sorgerecht zu übertragen, wurde zurückgewiesen. Schon vor der Ehescheidung lösten die Eltern im August 2000 den gemeinsamen Haushalt auf. Das Kind blieb im Haushalt der M... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Kinder war auf Grund eines Vergleiches vom 6. 8. 1999 verpflichtet, zum Kindesunterhalt des mj Philipp monatlich S 7.200,-- (EUR 523,24), des mj Thomas monatlich S 7.200,-- (EUR 523,24) und der mj Kristina monatlich S 6.300,-- (EUR 457,84) beizutragen. Dieser Regelung lag ein monatliches Durchschnittseinkommen des Kindesvaters von S 45.000,-- (EUR 3.270,28) zugrunde. Mit Antrag vom 9. 10. 2001 (ON 19) begehrte der Kindesvater die Herabsetzung der Unterhal... mehr lesen...
Begründung: Das Kind befindet sich ab der siebenten Woche seit seiner Geburt in Pflege der Pflegemutter Marina S*****. Mit Beschluss vom 28. 5. 1997 wurde dem Amt für Jugend und Familie die Obsorge übertragen. Die Pflegemutter beantragt die Übertragung der vollen Obsorge an sie, weil sich die leibliche Mutter nur sporadisch um das Kind kümmere und nicht leicht erreichbar sei. Der Jugendwohlfahrtsträger sprach sich gegen eine Obsorgeübertragung aus. Das Erstgericht wies den Antrag ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Kevin S*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Gerald S*****, vertreten durch Dr. Thomas Wagner, Rechtsanwalt in Mattighofen, gegen den Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis als... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 4. April 2002 verstorbenen Emilie K*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Erbin Lieselotte P*****, vertreten durch Mag. Dr. Otto Ranzenhofer, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, die der Antragsgegnerin als Betreiberin von Donaukraftwerken vorwirft, insbesondere zufolge unzureichender Reinigung eines Donau-Entlastungsgerinnes für im Zuge des Hochwassers im August 2002 in ihrem Gemeindegebiet aufgetretene Schäden durch Ablagerung von Schlamm verantwortlich zu sein, beantragte beim Erstgericht mit der Behauptung, ein erhebliches Interesse iSd § 384 Abs 3 (soll heißen Abs 2) ZPO an der Feststellung des gegenwärtigen Zustandes... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 20. 11. 1973 vor dem Standesamt W***** die Ehe geschlossen. Mit der am 2. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Scheidung dieser Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten. Gleichzeitig beantragte sie zur Sicherung ihres Anspruches auf Erhaltung ihrer auf der Liegenschaft EZ ***** befindlichen und seit Jahren zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses dienenden (Ehe-)Wohnung im ersten Stock des darauf befindlichen Hauses d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der Klägerin wurde am 27. 2. 1996 ein rechtsseitiges Brustdrüsenkarzinom operiert. Bereits drei Wochen vor dieser Operation begann die Klägerin eine erste Kur mit dem in Österreich nicht als Arzneimittel zugelassenen Präparat "Ukrain", welches ihr vom behandelnden Facharzt verschrieben worden war. Eine Therapie mit diesem Medikament wurde von der Klägerin auch nach ihrer Operation fortgesetzt, wobei sie die Kosten für das Medikament selbst bezahlte. Mit Bes... mehr lesen...
Begründung: Der am 13. 8. 1999 verstorbene Erblasser hinterließ einen rund 26 ha (davon 14,22 ha Wald) großen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen Erbhofeigenschaft im Revisionsrekursverfahren nicht mehr strittig ist. Drei Kinder stellten jeweils den Antrag, zum Anerben bestellt zu werden. Zur Anerbin wurde rechtskräftig die Tochter des Erblassers bestellt (6 Ob 259/01h). Das Erstgericht bestimmte nach Einholung der Gutachten zweier Sachverständiger den Übernahmspreis mit 43.000 E... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 26. April 2000 aus gleichteiligem Verschulden beider Ehepartner geschieden; die Verhandlung erster Instanz in diesem Verfahren wurde bereits am 6. April 1999 geschlossen. Die Klägerin begehrte nun vom Beklagten die Bezahlung eines monatlichem Unterhalts von 5.000 S = 363,63 EUR ab 1. Juni 2000. Mit einstweiliger Verfügung vom 10. November 2000 wurde der Beklagte zur Zahlung von Unterhalt in dieser H... mehr lesen...
Begründung: Mit Testament vom 7. 4. 1995 setzten der Verstorbene und seine Gattin einander wechselseitig zu alleinigen Erben ein. Sie verfügten in diesem Testament weiters, dass nach dem Tode des Überlebenden der Nachlass ihren fünf Töchtern zu gleichen Teilen zufallen solle. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens beantragten die Revisionsrekurswerberinnen die Schätzung und Inventierung des Nachlasses, woraufhin ein Inventar errichtet wurde. Das Erstgericht nahm im "Mantelbeschlus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Grundsatz der Mündlichkeit und Öffentlichkeit gilt im Außerstreitverfahren nicht. Von bestimmten, hier nicht vorliegenden Sonderfällen abgesehen können Entscheidungen im außerstreitigen Verfahren daher prinzipiell ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung gefällt werden (RIS-Justiz RS0005951; RIS-Justiz RS0006370; zuletzt etwa 6 Ob 228/00y). Die Beweisaufnahme ist an keine besonderen Förmlichkeiten gebunden (EFSlg 8... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über Antrag des Unterhaltssachwalters wurden dem mj Kind, das österreichischer Staatsbürger ist, jedoch seit der Trennung der (nach wie vor aufrecht verheirateten) Eltern bei seiner aus Jamaika stammenden Mutter in (derzeit) Großbritannien lebt, Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von monatlich EUR 223 (laut rechtskräftigem Titelbeschluss ON 35) für die Zeit vom 1. 6. 2002 bis 31. 5. 2005 gewährt (ON 50). Dem hiegegen vom Präsident... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp können Prozesshindernisse in höherer Instanz nicht mehr wahrgenommen werden, wenn dem eine noch bindende Entscheidung entgegensteht. Diese im § 42 Abs 3 JN insbesondere für die Unzulässigkeit des Rechtswegs normierte Rechtsfolge gilt nach Lehre und Rechtsprechung für alle Prozesshindernisse (RIS-Justiz RS0007232). Hat sich die zweite Instanz - wie hier - mit dem Vorliegen der vom Revisionsrekurswerber in Frage ge... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Der Antrag der klagenden Partei auf Durchführung einer mündlichen Revisionsverhandlung wird abgewiesen; und 2. zu Recht erkannt: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Einrede der Schiedsklausel: Die Beklagten halten in ihrer Revisionsbeantwortung den Einwand aufrecht, dass auch der vorliegende Rechtsstreit ein Streit aus dem Verbandsverhältnis im Sinne des § 20 der Satzungen des Klägers sei, weshalb ein "temporärer" Ausschluss der Anrufbarkeit des... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei die Zahlung von S 50.000 sA mit dem wesentlichen Vorbringen, dass sie gegenüber einer Arbeitnehmerin der beklagten Partei, Ingeborg B***** auf Grund rechtskräftiger Titel eine Forderung in zumindest dieser Höhe habe. Zur Hereinbringung dieser vollstreckbaren Forderung sei der klagenden Partei die Gehaltsexekution durch Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Partei Ingeborg B***** als Anspruchsberechtigter geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: zu I.: zu römisch eins.: Die beklagte Partei hat einleitend ihrer Revision unter Vorlage eines Auszuges aus dem aktuellen Firmenbuch auf die Änderung ihrer firmenmäßigen Bezeichnung per 21. 9. 2002 hingewiesen; ihre bisherige Parteienbezeichnung war daher beschlussmäßig gemäß § 235 Abs 5 ZPO wie aus dem
Spruch: ersichtlich richtig zustellen. Die beklagte Partei hat einleitend ihrer Revision unter Vorlage eines Auszuges aus dem aktuellen Firmenbuch auf die Ände... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Pia B*****, geboren am 28. Dezember 1999, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Mutter Mag. Bettina B*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar und Mag. Norbert Marschall, Rechtsanwälte in Wien, gegen den Beschlu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes können behauptete Nichtigkeiten erster Instanz, die nicht auch dem Verfahren der zweiten Instanz anhaften und deren Vorliegen das Rekursgericht verneint hat, auch im Verfahren außer Streitsachen nicht mehr zum Gegenstand der Bekämpfung der rekursgerichtlichen Entscheidung gemacht werden (RIS-Justiz RS0007232). Die vom Rekursgericht bejahte Frage der Zuständigkeit des R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zuteilung der Obsorge: 1. 1. Der Vater macht geltend, das Erstgericht habe den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, weil ihm keine Möglichkeit eingeräumt worden sei, sich zum Gegenstand des Verfahrens zu äußern und zu den Beweisergebnissen Stellung zu nehmen. Das Vorliegen einer solchen Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz wurde bereits vom Rekursgericht verneint. Eine vom Gericht zweiter Instanz ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, weil es im Außerstreitverfahren im Allgemeinen ausreicht, wenn Gelegenheit bestand, den eigenen Standpunkt im Rekurs an die zweite Instanz zu vertreten (RIS-Justiz RS0006048; 1 Ob 532/92) und der Vater zudem vom Erstgericht - wenngleich nach Beschlussfassung - ausführlich vernommen wurde. Die Volksrepublik China ist in Ansehung der Sonderverwaltungsregion Hongko... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vater stellte einen die Modalitäten konkretisierenden Antrag auf Regelung der Ausübung seines Besuchsrechts (§ 148 ABGB) [ON 14, S 2]. Das Erstgericht räumte dem Vater ein einstweiliges Besuchsrecht in eingeschränktem Umfang ein, ohne dass der Vater ein einstweiliges Besuchsrecht beantragt hatte. Träfe es zu, dass das Erstgericht die Ausübung des Besuchsrechts nur über einen entsprechenden Antrag vorläufig gestalten dur... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die uneheliche Tochter des Antragsgegners. Ihre im Jahr 1983 geschlossene erste Ehe wurde im Oktober 1989 geschieden. Am 15. 5. 1995 heiratete sie zum zweiten Mal. Anlässlich ihrer ersten Eheschließung hatte sie kein Heiratsgut vom Antragsgegner erhalten. Die Antragstellerin begehrt jetzt gemäß § 1220 ABGB ein Heiratsgut von 750.000 S (entspricht 54.504,63 EUR). Der Antragsgegner bestritt jegliche Dotationspflicht, weil er die Ehe missbillige. De... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein vom Rekursgericht verneinter Verfahrensmangel erster Instanz kann im Revisionsrekurs nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, sofern eine Durchbrechung dieses Grundsatzes aus Gründen des Kindeswohls nicht erforderlich ist (RIS-Justiz RS0050037). In der Ansicht des Rekursgerichtes, dass die umfangreiche Sachverhaltsermittlung keiner Ergänzung mehr bedarf, um über den Obsorgeantrag und die sich auf die orthopädische ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht genehmigte abhandlungsbehördlich mit ON 52 den zwischen der - durch die Erbin vertretenen - Verlassenschaft und einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag über mit Wohnungseigentum verbundene Liegenschaftsanteile, deren Zugehörigkeit zur Verlassenschaft nicht strittig ist. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des nunmehrigen Rechtsmittelwerbers zurück und erachtete den Revisionsrekurs als nicht zulässig. Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Begründung: Die am 16. 3. 1947 geborene Klägerin war Vorstandssekretärin und verdiente 16-mal jährlich monatlich mehr als 60.000 S brutto. Sie erlitt am 31. 7. 1997 einen Schlaganfall. Auf Grund ihres vom Erstgericht im Einzelnen festgestellten medizinischen Zustandsbilds ist die Klägerin nur noch in der Lage, leichte und mittelschwere Arbeiten in der normalen Arbeitszeit mit den üblichen Pausen zu leisten. Die Fingerfertigkeit der rechten Hand ist nicht beeinträchtigt. Die linke Ha... mehr lesen...