Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Wird die vom unterhaltspflichtigen Vater für das Kind, für das er Unterhalt zu leisten hat, bezogene Kinderbeihilfe bei der Unterhaltsbemessung nicht gesondert ausgeworfen, sondern in den zu leistenden Unterhaltsbetrag mit einbezogen, dann ist der Rekurs gegen die Abweisung des Antrages auf Leistung der Sonderzahlung zur Kinderbeihilfe (13. und 14. Kinderbeihilfe) aus dem Gesichtspunkte des Judikates 60 neu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Der Beschluß, laut welchem die Weiterleitung der vom Vater gezahlten Unterhaltsbeträge an die im Ausland befindliche Sachwalterin vorläufig untersagt wurde, ist mit Revisionsrekurs anfechtbar. Entscheidungstexte 6 Ob 351/61 Entscheidungstext OGH 18.10.1961 6 Ob 351/61 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B2
Rechtssatz: Besteht der Beschwerdegegenstand nicht in einem Geldbetrag und hat das Rekursgericht den Ausspruch über den Wert unterlassen, ist der Revisionsrekurs zulässig (analog wie bei § 527 ZPO und ZBl 1934/283, SZ 26/111). Entscheidungstexte 5 Ob 292/61 Entscheidungstext OGH 20.09.1961 5 Ob 292/61 6 Ob 58... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Die Entscheidung, daß wegen Fürsorgeerziehung des unterhaltsberechtigten Kindes dessen gesetzlicher Unterhaltsanspruch gegen den Vater ruht, ist als Entscheidung über die Bemessung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruches irrevisibel. Entscheidungstexte 6 Ob 299/61 Entscheidungstext OGH 06.09.1961 6 Ob 299/61 Veröff: EvBl 1961/491 S 607 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Ein Revisionsrekurs ist nicht nur gegen eine Sachentscheidung in der Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit, sondern auch gegen einen Aufhebungsbeschluß der zweiten Instanz, mit dem nach Verfahrensergänzung dem Erstgericht eine neue Entscheidung aufgetragen wird, unzulässig (zur Frage der Zulässigkeit des Rekurses im Prozeßverfahren vgl bei § 502 Abs 2 ZPO und § 519 Z 3 ZPO). Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4JWG §29 Abs3
Rechtssatz: Keine Entscheidung im Kostenpunkte, wenn über den im Zuge eines Vormundschaftsverfahrens bzw Fürsorgeerziehungsverfahrens vom Bezirksfürsorgeverband gestellten Antrag entschieden werden soll, daß die Kosten des Aufenthaltes des Mündels im Krankenhaus zur Erstattung eines psychologischen Gutachtens vom Staate rückzuersetzen seien. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 CAußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Die für gerechtfertigt angesehene weitere Berufsausbildung eines Minderjährigen wirkt sich als eine Hinauszögerung der Selbsterhaltungsfähigkeit aus; die Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit gehört nach Judikat 60 (neu) zur Bemessung. Entscheidungstexte 6 Ob 480/60 Entscheidungstext OGH 12.01.1961 6 Ob 480/60 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2
Rechtssatz: Wurde bereits in derselben Sache durch eine oberstgerichtliche Entscheidung über Bestand, Wirksamkeit und Auslegung eines Unterhaltsvergleiches entschieden, dann ist ein Revisionsrekurs, der die Berechnung der Unterhaltshöhe zum Gegenstand hat, jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 421/60 Entscheidungstext OGH 14.12.1960 1 ... mehr lesen...
Beim Bezirksgericht Salzburg ist unter 10 P 252/54 die Pflegschaft über den am 2. Mai 1946 geborenen Michael und die am 5. Mai 1950 geborene Ursula W. anhängig, welche aus der durch Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 23. August 1951, 2 Cg 1619/50, aus dem Verschulden beider Teile geschiedenen Ehe des Dipl.-Ing. Franz W., eines technischen Beamten der Österreichischen Bundesbahnen, und der Johanna W., einer Gemeindeangestellten, stammen. Johanna W. ist zur besonderen Sachwalterin ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6ZPO §514 B
Rechtssatz: Wird (im Außerstreitverfahren!) dem Rekurs eines Beteiligten von der zweiten Instanz Folge gegeben, der Rekurs eines anderen Beteiligten aber, der denselben Erfolg angestrebt hat, wegen mangelnder Rekurslegitimation von Rekursgericht zurückgewiesen, ist gegen diesen Zurückweisungsbeschluß kein Rekurs zulässig, da der angestrebte sachliche Erfolg ohnehin bereits eingetreten ist und daher das Beschw... mehr lesen...
Die Antragsteller sind Eigentümer des Hauses U., P.-Berg Nr. 31. Sie haben das Haus mit den dazu gehörigen Wald- und Gartengrundstücken im Jahre 1954 um den Betrag von 65.000 S durch Kauf erworben. Im Hause wohnen nur die Antragsteller und der Antragsgegner. Mit dem Antrage vom 30. Mai 1956 begehren die Hauseigentümer eine Zinserhöhung nach § 2 ZinsstoppG. Die Parteien bringen übereinstimmend vor, daß die von den Antragstellern benützten Räume nach dem Zinsertragsbekenntnis für das ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6MG §32
Rechtssatz: § 14 AußStrG ist jedenfalls im Verfahren nach §§ 24 ff MG insoferne anwendbar, als es sich um Entscheidungen über den Kostenpunkt und Gebühren der Sachverständigen handelt. Entscheidungstexte 7 Ob 150/57 Entscheidungstext OGH 04.09.1957 7 Ob 150/57 7 Ob 504/57 Entscheidungstext OGH 06.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §16
Rechtssatz: Wenn die Unterinstanzen sich darauf beschränken, den Pflegebefohlenen jene zusätzlichen Beträge zuzusprechen, zu denen der Vater sich freiwillig bereit erklärte, die Entscheidung über die Bemessungsfrage im übrigen aber ablehnen, ist der Rechtszug an den OGH trotz der Bestimmung des § 14 Abs 2 AußStrG (Judikat 60 neu) zulässig, allerdings nur aus den im § 16 Abs 1 AußStrG angeführten Gründen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §16 A1
Rechtssatz: Wenn die nach § 148 ABGB zu beurteilende Frage, ob gegen den Widerstand des Vaters dem Minderjährigen das Hochschulstudium zu gestatten sei, zu entscheiden ist, richtet sich die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses nicht nach § 14, sondern nach § 16 AußStrG, wenn auch der angefochtene Beschluß den Rekurswerber zur Leistung von monatlichen Unterhaltsbeträgen verpflichtet. En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Eine nach § 168 ABGB im Außerstreitverfahren getroffene Verfügung unterliegt nicht dem Rechtsmittelausschluß des § 14 Abs 2 2.Fall AußStrG. Der der Mutter gemäß § 168 ABGB erwachsene Anspruch kann durch später eintretende Fürsorgepflichten des Vaters nicht geschmälert werden. Entscheidungstexte 2 Ob 676/56 Entscheidungstext OGH 03.01.1957 2 Ob ... mehr lesen...
Der mit Beschluß des Bezirksgerichtes Laa a. d. Thaya bestellte Verlassenschaftskurator Dr. Paul St. hat den Antrag gestellt, zur Anschaffung eines einfachen Grabkreuzes, zur Erhaltung des Grabes für die Dauer von zehn Jahren und für ein Messestipendium einen Betrag von insgesamt 1500 S dem Bürgermeister von P. zur Verfügung zu stellen. Die Finanzprokuratur hat als Vertreterin des Staates, dem der Nachlaß als erblos anheimfällt, der Verwendung eines Betrages von 500 S, allfällig eines... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6AllgGAG §35AllgGAG §62AllgGAG §65
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit eines Beschlusses des OLG, womit die Akten an das Bezirksgericht mit dem Beifügen zurückgesandt werden, daß eine Inkraftsetzung des Beschlußentwurfes ohne Vorlage des Widmungsänderungsnachweises nicht in Frage komme. Entscheidungstexte 3 Ob 363/55 Entscheidungstext OGH 16.11.1955 3 Ob 363/55... mehr lesen...
Die Einschreiter haben von der Gemeinde Z. als Verwalterin des öffentlichen Gutes von dem Grundstück Nr. 1862/1, Ortsraum, ein Trennstück im Ausmaß von 57 m2, welches mit der ihnen gehörigen Grundbuchsnummer 20 Baufläche zu vereinigen ist, käuflich erworben und zur bücherlichen Durchführung dieses Vertrages den nötigen Einbücherungsantrag gestellt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Laa a. d. Thaya vom 10. Juni 1954 wurden die Einschreiter aufgefordert, eine Bestätigung über die Aufheb... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6AußStrG §16 Abs1GOG §85 Abs1
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe hängt zwar nicht von der Höhe des Beschwerdegegenstandes ab; hat aber das Rekursgericht die Strafe herabgesetzt, so liegt hinsichtlich des von ihm aufrecht erhaltenen Teiles der Strafe eine bestätigende Entscheidung zweiter Instanz vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6
Rechtssatz: Zur Unzulässigkeit eines Revisionsrekurses gegen konforme Beschlüsse, mit denen der Auftrag auf Bewilligung des Armenrechtes im außerstreitigen Verfahren abgewiesen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 315/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 1 Ob 315/55 5 Ob 597/77 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4ABGB §835 D
Rechtssatz: Hat das Erstgericht einen Miteigentümer zur Räumungsklage gegen Dritte ermächtigt und eine Sicherheitsleistung hiefür angeordnet, das Rekursgericht die Klagsermächtigung bestätigt, jedoch die Sicherheitsleistung erhöht, dann ist ein weiterer Rekurs an den OGH gemäß § 14 Abs 2 AußStrG unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 78/55 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4
Rechtssatz: Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers kein Kostenanspruch im Sinne des § 14 Abs 2 AußStrG und § 528 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 665/54 Entscheidungstext OGH 13.10.1954 3 Ob 665/54 Veröff: EvBl 1955/92 S 147 = SZ 27/258 6 Ob 22/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 6 Ob 2... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Antrag des Testamentsexekutors auf Zuerkennung von Kosten abgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß. Der Oberste Gerichtshof hat dem außerordentlichen Revisionsrekurs Folge gegeben und den Antrag des Testamentsexekutors zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Bevor über die Zulässigkeit des Rekurses nach § 16 AußstrG. zu entscheiden war, war die Frage zu prüfen, ob der Revisionsrekurs nicht von vornh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4AußStrG §23
Rechtssatz: Eine Kostenentscheidung liegt auch dann vor, wenn das Rekursgericht bei der Entscheidung über die Gebühren des Gerichtskommissärs darüber abspricht, ob zur Bemessung der Gebühren auch der inländische bewegliche Nachlaß eines Ausländers als Bemessungsgrundlage zu nehmen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 746/54 Entscheidungstext OGH 30.09.195... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6ZPO §514 C3ZPO §528 A
Rechtssatz: Die, wenn auch bindende, Auferlegung einer Rechtsansicht in einem Beschluß des Rekursgerichtes eröffnet kein Rechtsmittel, wenn dieser Beschluß nach seinem Gegenstande selbst unanfechtbar ist. Entscheidungstexte 1 Ob 746/54 Entscheidungstext OGH 30.09.1954 1 Ob 746/54 5 Ob 303/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6AußStrG 2005 §22AußStrG 2005 §62 Abs4 B4GOG §87
Rechtssatz: § 14 Abs 2 AußStrG (Beschwerdegegenstand unter 500,-- S) kommt bei Geldstrafen unter 500,-- S nicht in Frage, da Beschwerdegegenstand die Strafe als solche ist, welche nicht eine bloße Geldleistung ist. Entscheidungstexte 1 Ob 536/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 1 Ob 536/54 Veröff: EvBl 1954/319 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §850AußStrG §14 Abs2 B62.ABGBTeilNov §4
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren zur Grenzberichtigung sind Revisionsrekurse ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 986/53 Entscheidungstext OGH 23.12.1953 1 Ob 986/53 2 Ob 585/54 Entscheidungstext OGH 11.08.1954 2 Ob 585/54 3 Ob 239/56... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Cb
Rechtssatz: Rekurse gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über die Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche sind nach § 14 Abs 2 AußStrG ausnahmslos unzulässig, wobei es keinen Unterschied ausmacht, ob die zweite Instanz den Beschluß der ersten Instanz über die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts aufhebt und nach Verfahrensergänzung neuerliche Entscheidung aufträgt oder den Unterhalt endgültig bemißt.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Revisionsrekurses hinsichtlich der Feststellung der Kosten des Rechtsvertreters des Kollisionskurators. Entscheidungstexte 3 Ob 746/53 Entscheidungstext OGH 09.12.1953 3 Ob 746/53 3 Ob 565/55 Entscheidungstext OGH 30.11.1955 3 Ob 565/55 Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4
Rechtssatz: Eine Kostenentscheidung ist auch die Entscheidung darüber, in welchem Zeitpunkt des Abhandlungsverfahrens die Gebühren des Gerichtskommissärs zu bestimmen sind, und ob die Gebühren des dem Abhandlungsverfahren beigezogenen Sachverständigen aus dem Nachlaß zu berichtigen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 567/53 Entscheidungstext OGH 02.09.1953 3 Ob ... mehr lesen...