Norm
AußStrG §14 Abs2 B3Rechtssatz
Bei Beantwortung der Frage, ob die Festsetzung des Unterhaltsbeitrages nach § 28 UVG zwecks Rückzahlung der Unterhaltsvorschüsse erfolgt oder ob damit dem Minderjährigen ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag gewährt werden soll, handelt es sich nicht um die Beurteilung einer Bemessungsfrage im Sinne des Judikates 60 neu - SZ 27/177.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0104879Dokumentnummer
JJR_19770714_OGH0002_0060OB00672_7700000_002