Rechtssatz
Bei der Frage nach der Nichtberücksichtigung der Familienbeihilfe nach § 12 a FamLAG idF BGBl 1977/646 (sie gilt danach nicht als eigenes Einkommen und mindert nicht den Unterhaltsanspruch) handelt es sich um eine Bemessungsfrage und nicht um eine verfahrensrechtliche Voraussetzung der Bemessung im Sinne des Judikats 60 neu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0104834Dokumentnummer
JJR_19780613_OGH0002_0050OB00601_7800000_001