Norm
AußStrG §14 Abs2 B3Rechtssatz
Die Frage, ob eine Unterhaltsbemessung gegenüber einer unterhaltspflichtigen Person unbekannten Aufenthaltes, über deren Lebensverhältnisse und Leistungsfähigkeit nichts festgestellt werden kann, lediglich auf Grund fiktiver Annahmen zulässig ist, ist keine Frage der Bemessung des gesetzlichen Unterhalts im Sinne des § 14 Abs 2 AußStrG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0104847Dokumentnummer
JJR_19781213_OGH0002_0030OB00682_7800000_001