Norm
ABGB nF §140 AbRechtssatz
Die Frage, ob die Mutter einen Teil der Unterhaltskosten des Kindes selbst zu bestreiten hat, weil sie einer Berufstätigkeit nachgeht und dadurch der erhöhte Unterhaltsbedarf des Kindes ausgelöst wurde, betrifft nicht nur die Unterhaltsbemessung, sondern zugleich den Anspruchsgrund, ob nämlich durch das Verhalten der Mutter die grundsätzlich gegebene Unterhaltspflicht des Vaters verändert werden konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0104913Dokumentnummer
JJR_19780522_OGH0002_0010OB00620_7800000_004