Norm
AußStrG §10 ARechtssatz
Die Rüge der Verletzung des Gebotes der Zulässigkeit von Neuerungen im Rekurs und damit der Nichtberücksichtigung neu vorgebrachter Umstände bei der Unterhaltsbemessung betrifft eine Verfahrensfrage und nicht den Unterhaltsbemessungskomplex.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0006858Dokumentnummer
JJR_19790713_OGH0002_0010OB00656_7900000_001