Norm
AußStrG §14 Abs2 B3Rechtssatz
Keine Bemessungsfrage ist es, ob die wahren Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten übergangen werden dürfen, während die Frage, ob die Bedürfnisse angemessen berücksichtigt wurden, zur Bemessung gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0104857Dokumentnummer
JJR_19780522_OGH0002_0010OB00620_7800000_003