- 3 Ob 534/92
- 7 Ob 561/94
nur: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen über die Kosten eines Kurators oder dessen Belohnung und zwar nicht nur die Bemessung der Höhe, sondern auch über die Frage, von wem, aus welchem Vermögen und für welche Leistungen diese Kosten vorschussweise oder endgültig zu tragen sind. (T1)
- 4 Ob 570/94
Beisatz: Hier: Kosten der gerichtlichen Hinterlegung gemäß
§ 1425 ABGB. (T2)
- 6 Ob 501/95
Entscheidungstext OGH 09.02.1995 6 Ob 501/95
- 6 Ob 545/95
- 1 Ob 600/95
Auch; nur T1
- 1 Ob 2007/96w
Entscheidungstext OGH 26.03.1996 1 Ob 2007/96w
Auch
- 2 Ob 231/96b
Entscheidungstext OGH 04.09.1997 2 Ob 231/96b
nur T1; Beisatz: Hier: Entscheidung über die Frage, ob dem Pflegebefohlenen der Ersatz der Kosten des für den Unterhaltspflichtigen bestellten Abwesenheitskurators auferlegt werden kann. (T3)
- 1 Ob 12/99t
Auch; Beisatz: Auch bei der Bestimmung der Kosten eines Rechtsanwalts, der im Rahmen einer Sachwalterschaft tätig wird, handelt es sich um eine Entscheidung über den Kostenpunkt. (T4)
- 6 Ob 191/99b
Vgl auch; Beis wie T4
- 1 Ob 258/00y
Beis wie T4; Beisatz: Die Bemessung der Kosten eines Kurators, Vormunds oder Sachwalters gehört zu den nicht weiter bekämpfbaren Entscheidungen der Gerichte zweiter Instanz. Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über die Kosten oder die Belohnung eines Kurators, Vormunds oder Sachwalters abgesprochen wird, mag dieser auch Rechtsanwalt sein. (T5)
- 5 Ob 110/01i
Auch; nur T1; Beis wie T4; Beis wie T5 nur: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über die Kosten oder die Belohnung eines Kurators, Vormunds oder Sachwalters abgesprochen wird, mag dieser auch Rechtsanwalt sein. (T6)
Beisatz: Unter die Revisionsrekursbeschränkung fallen nicht nur Fragen der Bemessungshöhe, sondern auch Fragen dem Grunde nach, ob und aus welchem Vermögen diese Forderungen beglichen werden. (T7)
- 7 Ob 275/01v
Auch; Beis wie T6; Beisatz: Das gilt auch für den (Sachwalter-)Entschädigungsanspruch (
§ 266 ABGB idF KindRÄG 2001) des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft der diesem gemäß § 10 VSPAG zusteht. (T8)
- 1 Ob 271/01m
Beisatz: Die Bemessung der Kosten eines Kurators, Vormunds oder Sachwalters gehört zu den nicht weiter bekämpfbaren Entscheidungen der Gerichte zweiter Instanz. Entscheidungen über den Kostenpunkt im Sinne des § 14 Abs 2 Z 1 AußStrG sind auch solche, die den Anspruchsgrund betreffen. Es sind somit alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über die Kosten oder die Belohnung eines Kurators, Vormunds oder Sachwalters abgesprochen wird, solche über den Kostenpunkt. (T9)
Beisatz: Hier: Entschädigungsanspruch gemäß
§ 266 ABGB idgF, der gemäß § 10 VSPAG dem Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft für die Tätigkeit eines vom Verein namhaft gemachten Sachwalters zusteht. (T10)
- 8 Ob 80/01z
Beis wie T6
- 7 Ob 277/01p
Auch; Beis wie T8; Beis wie T7
- 6 Ob 272/01w
Auch; nur T1; Beis wie T8
- 1 Ob 11/02b
Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T9; Beis wie T10
- 6 Ob 323/01w
Auch; Beis wie T5; Beis wie T8
- 9 Ob 36/02p
Beis wie T9; Beis wie T10; Beis wie T8
- 3 Ob 177/02d
Vgl auch; nur T1; Beis wie T6 nur: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über die Kosten oder die Belohnung eines Kurators, Vormunds oder Sachwalters abgesprochen wird. (T11)
- 10 Ob 323/02a
Vgl auch; Beis wie T7; Beis wie T11; Beisatz: Gilt auch für den behaupteten Anspruch eines als vermeintlicher einstweiliger Sachwalter Einschreitenden oder eines, der geltend macht, die Betroffene aufgrund einer Bevollmächtigung vertreten zu haben. (T12)
- 1 Ob 170/03m
Vgl auch; Beis wie T11
- 7 Ob 93/04h
Vgl auch; Beis wie T11
- 8 Ob 49/04w
Auch; nur T1; Beis wie T5 nur: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über die Kosten oder die Belohnung eines Sachwalters abgesprochen wird. (T13)
- 3 Ob 315/04a
Auch; Beis wie T11; Beisatz: Die Belohnung eines einstweiligen Sachwalters unterscheidet sich in ihrer rechtlichen Qualifikation in Ansehung von § 14 Abs 2 Z 1 AußStrG nicht von der des endgültig bestellten. (T14)
- 10 Ob 2/05z
Auch; Beis wie T11; Beisatz: Verlassenschaftskurator. (T15)
- 7 Ob 276/04w
Vgl auch; nur T1; Beis wie T13
- 1 Ob 249/05g
Auch
- 8 Ob 94/07t
Auch; Beisatz: Hier: Kosten eines Kollisionskurators. (T16)
- 8 Ob 31/08d
Vgl auch; Beisatz: Hier: Entschädigungsanspruch eines Sachwalters. (T17)
- 10 Ob 58/08i
Auch
- 8 Ob 69/09v
Auch; Beis ähnlich wie T4; Beis ähnlich wie T5; Beis ähnlich wie T6; Beis ähnlich wie T11; Beis ähnlich wie T13; Beis wie T17; Beisatz: Liegt eine unanfechtbare Entscheidung im Kostenpunkt vor, dann ist der Revisionsrekurs auch nicht deshalb zulässig, weil Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Entlohnungsanspruchs eines Sachwalters aufgeworfen werden. (T18)
- 7 Ob 44/10m
Auch; Beis ähnlich wie T11
- 9 Ob 26/11f
Entscheidungstext OGH 28.06.2011 9 Ob 26/11f
Vgl
- 6 Ob 179/11h
Auch
- 2 Ob 111/11d
Auch; nur T1; Auch Beis wie T13; Auch Beis wie T18
- 4 Ob 142/11b
Entscheidungstext OGH 20.09.2011 4 Ob 142/11b
Vgl auch; Beis wie T13
- 2 Ob 143/11k
Entscheidungstext OGH 29.11.2011 2 Ob 143/11k
nur T1
- 2 Ob 207/11x
Entscheidungstext OGH 29.11.2011 2 Ob 207/11x
nur T1
- 3 Ob 3/12f
Entscheidungstext OGH 18.01.2012 3 Ob 3/12f
Auch; Beis wie T11
- 3 Ob 88/12f
Entscheidungstext OGH 14.06.2012 3 Ob 88/12f
Vgl; Auch Beis wie T6; Beis wie T11
- 8 Ob 6/12h
Entscheidungstext OGH 13.09.2012 8 Ob 6/12h
nur T1
- 6 Ob 149/12y
Entscheidungstext OGH 13.09.2012 6 Ob 149/12y
Beisatz: Die Bestimmung der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Privatstiftung mit Beschluss ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt. Aus
§ 27 Abs 2 AktG, der den Revisionsrekurs bei der Bestimmung der Gebühren des Gründungsprüfers der Aktiengesellschaft ausschließt, darf kein Umkehrschluss gezogen werden. (T19)
- 6 Ob 220/12i
Entscheidungstext OGH 16.11.2012 6 Ob 220/12i
Vgl; Beis wie T17
- 2 Ob 166/12v
Entscheidungstext OGH 20.09.2012 2 Ob 166/12v
Vgl; Auch Beis wie T11
- 4 Ob 37/13i
Entscheidungstext OGH 19.03.2013 4 Ob 37/13i
Vgl auch; Beis wie T17
- 6 Ob 20/13d
Entscheidungstext OGH 08.05.2013 6 Ob 20/13d
Vgl; Beisatz: Die Bestimmung der Höhe der Vergütung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung gemäß § 19 Abs 2 PSG ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt, und zwar auch dann, wenn über das Rechtsschutzbegehren nicht meritorisch entschieden wurde. (T20)
- 4 Ob 97/14i
Entscheidungstext OGH 17.07.2014 4 Ob 97/14i
Auch; Beisatz: Hier:Pfandrechtliche Sicherstellung zukünftiger Ansprüche auf Aufwandsersatz und Entlohnung eines Sachwalters. (T21)
- 1 Ob 249/14w
Entscheidungstext OGH 03.03.2015 1 Ob 249/14w
Auch; Beis ähnlich wie T5; Beis wie T13; Beis wie T17
- 4 Ob 165/15s
Entscheidungstext OGH 22.09.2015 4 Ob 165/15s
Beis wie T13; Beis wie T17
- 1 Ob 82/16i
Entscheidungstext OGH 24.05.2016 1 Ob 82/16i
Beis wie T5; Beis wie T13; Beis wie T17
- 2 Ob 122/16d
Entscheidungstext OGH 28.06.2016 2 Ob 122/16d
Auch
- 3 Ob 143/17a
Auch; Beis wie T5; Beis wie T13; Beis wie T17
- 4 Ob 85/18f
Auch; Beis wie T5; Beis wie T13; Beis wie T17
- 6 Ob 202/20d
- 2 Ob 221/20v
Beis wie T15
- 1 Ob 149/21z
Vgl; Beisatz: Hier: Erwachsenenvertreter. (T22)
- 2 Ob 142/21b