- 5 Ob 538/91
- 3 Ob 568/91
Entscheidungstext OGH 25.11.1992 3 Ob 568/91
- 8 Ob 549/93
Entscheidungstext OGH 13.05.1993 8 Ob 549/93
Vgl auch; Beisatz: Diese Bestimmung bezieht sich auch auf Beschlüsse, mit denen ein im Kostenpunkt erhobenes Rechtsmittel wegen Verspätung zurückgewiesen wurde. (T1)
- 4 Ob 504/94
nur: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder formell - über Kosten abgesprochen wird. (T2)
- 7 Ob 561/94
nur T2
- 4 Ob 570/94
Beisatz: Hier: Kosten der gerichtlichen Hinterlegung gemäß
§ 1425 ABGB. (T3)
- 4 Ob 524/95
Entscheidungstext OGH 28.03.1995 4 Ob 524/95
Auch; Beisatz: Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens. (T4)
- 4 Ob 528/95
Auch; Beisatz: Hier: Vorprozessuale Kosten. (T5)
- 1 Ob 600/95
Auch; nur T2
- 4 Ob 2198/96f
Entscheidungstext OGH 12.08.1996 4 Ob 2198/96f
Auch; nur T2; Beisatz: Die Entscheidung über die Gebühr des Gerichtskommissärs ist eine Entscheidung im Kostenpunkt. (T6)
- 2 Ob 49/97p
nur T2
- 2 Ob 231/97b
Beisatz: Hier: Entscheidung über die Frage, ob dem Pflegebefohlenen der Ersatz der Kosten des für den Unterhaltspflichtigen bestellten Abwesenheitskurators auferlegt werden kann. (T7)
- 4 Ob 359/97s
Auch; nur T2; Beisatz: Liegt eine unanfechtbare Entscheidung im Kostenpunkt vor, dann ist der Revisionsrekurs auch nicht deshalb zulässig, weil Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Entlohnungsanspruches eines Sachwalters aufgeworfen werden. (T8)
- 4 Ob 389/97b
Auch
- 6 Ob 220/98s
Beis wie T8
- 1 Ob 128/98z
Auch; nur T2
- 5 Ob 115/99v
nur: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird. (T9)
Beisatz: Dazu gehört etwa auch die Frage, welche Partei Sachverständigengebühren zu zahlen hat. (T10)
Beisatz: Die Entscheidung, mit der einem Elternteil die Tragung von aus Amtsgeldern bezahlten Kosten einer Beratungsstelle, die bei der Ausübung des Besuchsrechtes entstanden sind, auferlegt werden, betrifft den Kostenpunkt. (T11)
- 1 Ob 102/99b
Vgl auch; Beis wie T6
- 2 Ob 233/00d
nur T9
- 4 Ob 282/00z
Auch; nur: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder formell - über Kosten abgesprochen wird, gleichgültig ob es sich um ihre Bemessung oder darum handelt, ob, von welcher Seite, aus welchen Mitteln oder in welchem Rang Kosten zu erstatten beziehungsweise zuzuweisen sind beziehungsweise von wem, für welche Leistungen und aus wessen Vermögen sie zu tragen sind. (T12)
- 7 Ob 275/01v
Auch; nur T12; Beisatz: Das gilt auch für den (Sachwalter-)Entschädigungsanspruch (
§ 266 ABGB idF KindRÄG 2001) des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft der diesem gemäß § 10 VSAPG zusteht. (T13)
- 7 Ob 277/01p
Auch; Beis wie T13
- 1 Ob 249/02b
Auch; nur T9; Beis wie T6; Beis wie T10; Beisatz: Der Auftrag zur Zahlung von Sachverständigengebühren gehört ebenso wie der Auftrag zum Erlag eines Sachverständigengebührenvorschusses zu den Beschlüssen über die Gebühren der Sachverständigen im Sinn des § 14 Abs 2 Z 3 AußStrG. (T14)
- 7 Ob 235/03i
Vgl auch; Beisatz: Hier: Bestimmung der Kosten eines Sachwalters und gleichzeitigen Parteienvertreters im anhängigen Zivilprozess seines Pfleglings (gestützt auf
§ 10 ZPO). (T15)
- 8 ObA 25/04s
Beisatz: Hier: Barauslagenersatzanspruch des Verfahrenshelfers nach § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO. (T16)
- 7 Ob 93/04h
Vgl auch
- 2 Ob 192/04f
Auch; Beisatz: Hier: Reisekosten. (T17)
- 7 Ob 276/04w
Vgl auch; nur T12
- 10 Ob 22/05s
nur T2
- 1 Ob 249/05g
Auch
- 6 Ob 194/05f
Beisatz: Dieser Ausschluss der Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs bezieht sich auf alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über akzessorische Prozesskosten abgesprochen wurde. (T18)
- 8 Ob 75/07y
Beis wie T6
- 3 Ob 272/07g
Auch; Beis wie T6
- 9 ObA 85/08b
Auch; Beis wie T18
- 3 Ob 34/09k
Beisatz: Hier: Gebühren des Verlassenschaftskurators. (T19)
Veröff: SZ 2009/29
- 10 Ob 58/08i
Auch
- 4 Ob 89/09f
Vgl; Beis wie T10
- 5 Ob 143/09d
Entscheidungstext OGH 01.09.2009 5 Ob 143/09d
Auch
- 6 Ob 206/09a
Beisatz: Oder gleichgültig, wem ein Rechtsmittelrecht gegen einen erstinstanzlichen Gebührenbeschluss zusteht. (T20)
Bem: Hier: Sachverständigengebühren im Verlassenschaftsverfahren. (T21)
- 5 Ob 103/09x
Vgl; Beisatz: Unter „Kostenpunkt" im Sinne des § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG 2005 ist nicht nur die Bemessung der Kosten zu verstehen, sondern auch, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wem dieser zusteht, oder die Ablehnung einer Kostenentscheidung. (T22)
- 7 Ob 44/10m
Auch; Beisatz: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen über die Kosten eines Kurators / Sachwalters oder dessen Belohnung / Entschädigung. (T23)
- 7 Ob 181/10h
Vgl; Beis wie T10
- 10 Ob 91/10w
Vgl auch
- 9 Ob 26/11f
Entscheidungstext OGH 28.06.2011 9 Ob 26/11f
nur T9
- 4 Ob 101/11y
Vgl auch; nur T2; Beis wie T4
Veröff: SZ 2011/103
- 6 Ob 179/11h
nur T2
- 2 Ob 111/11d
Vgl; nur T12; Auch Beis wie T23
- 4 Ob 142/11b
Entscheidungstext OGH 20.09.2011 4 Ob 142/11b
Vgl auch; Beis ähnlich wie T23
- 2 Ob 143/11k
Entscheidungstext OGH 29.11.2011 2 Ob 143/11k
Auch Beis wie T11; Beisatz: Bei der Entscheidung über die Tragung der Kosten der Besuchsbegleitung handelt es sich um eine solche „über den Kostenpunkt“ gemäß § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG. (T24)
- 2 Ob 207/11x
Entscheidungstext OGH 29.11.2011 2 Ob 207/11x
Auch Beis wie T11; Beis wie T24
- 9 Ob 55/11w
Entscheidungstext OGH 21.12.2011 9 Ob 55/11w
Auch; Beis wie T24
- 3 Ob 5/12z
Entscheidungstext OGH 22.02.2012 3 Ob 5/12z
- 2 Ob 63/12x
Entscheidungstext OGH 24.04.2012 2 Ob 63/12x
Auch
- 3 Ob 88/12f
Entscheidungstext OGH 14.06.2012 3 Ob 88/12f
Auch; nur T2; Auch Beis wie T13; Beis wie T23
- 1 Ob 108/12g
Entscheidungstext OGH 01.08.2012 1 Ob 108/12g
Auch; Beis wie T23
- 3 Ob 121/12h
Entscheidungstext OGH 17.10.2012 3 Ob 121/12h
Beisatz: Hier Verwahrungskosten im Exekutionsverfahren. (T25); Veröff: SZ 2012/102
- 2 Ob 166/12v
Entscheidungstext OGH 20.09.2012 2 Ob 166/12v
Vgl; nur T2; Auch Beis wie T13; Auch Beis wie T23
- 4 Ob 37/13i
Entscheidungstext OGH 19.03.2013 4 Ob 37/13i
nur T2; Beis wie T13; Beis wie T23
- 6 Ob 20/13d
Entscheidungstext OGH 08.05.2013 6 Ob 20/13d
Vgl; Beisatz: Die Bestimmung der Höhe der Vergütung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung gemäß § 19 Abs 2 PSG ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt, und zwar auch dann, wenn über das Rechtsschutzbegehren nicht meritorisch entschieden wurde. (T26)
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