Norm: ABGB §1152 BAngG §6ASVG §162 Abs3
Rechtssatz: Ist ein vom Arbeitnehmer auch privat genutztes Fahrzeug primär für dienstliche Interessen gewidmet, wird der Arbeitnehmer als ihm vor Arbeitgeber geleistetes Entgelt nur den durch die Privatnutzung entstehenden Mehraufwand ansehen können; für die Bewertung dieses als Entgelt zu qualifizierenden, exakt kaum erfassbaren Mehraufwandes geben die amtlichen Sachbezugswerte eine durchaus brauchbare R... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIHABGB §1152 AAngG §6
Rechtssatz: Aus dem Entgeltcharakter einer Leistung sind keine besonderen Einschränkungen für Rückersatzklauseln abzuleiten, soweit kein zwingender Entgeltanspruch (aus Kollektivvertrag, Satzung oder Mindestlohntarif, allenfalls aus BV) besteht. Entscheidungstexte 9 ObA 151/93 Entscheidungstext OGH 11.08.1993 9 ObA 151/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 AAngG §6
Rechtssatz: Wurde die Arbeitszeit der Arbeitnehmerin beim Einstellungsgespräch in der Weise "festgelegt", daß dabei der Sonntag "nicht als Arbeitstag genannt wurde", ist der Arbeitgeber ohne entsprechenden vertraglichen Vorbehalt nicht berechtigt, einseitig eine künftige Sonntagsarbeit anzuordnen. Eine betriebliche Notwendigkeit, die eine Änderung erforderlich gemacht hätte, wurde nicht behauptet (§ 48 ASGG). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der beklagten Versicherungsanstalt mit Übereinkommen vom 22.12.1986 zum Leiter der Direktion für Industrie- und Großkundenbetreuung bestellt. Er erhielt für seine Tätigkeit ein Gehalt nach dem für Prokuristen geltenden Schema und für die Dauer seiner Tätigkeit als Leiter dieser Direktion ein Organisationspauschale von S 15.000 zwölf mal jährlich und einen Dienstkraftwagen mit dem Recht auf Privatbenützung. Am 20.2.1990 wurde der Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6AZG §5
Rechtssatz: Mangels Vereinbarung gebührt gemäß § 6 AngG (§ 1152 ABGB) für die Rufbereitschaft ein ortsübliches bzw angemessenes Entgelt. In der Regel ist die Rufbereitschaft aber geringer zu entlohnen als die Leistung selbst. Entscheidungstexte 9 ObA 53/92 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 9 ObA 53/92 Veröff: EvBl 1992/177 S 763 = ZAS 1993/6 S 104 (A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei P***** K*****, Angestellter, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwal... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §1416AngG §6
Rechtssatz: Später fällige Unterhaltsverpflichtungen gelten vor früher fälligen als getilgt, weil das vom Unterhaltspflichtigen Geleistete stets dem nächstliegenden, dringendsten Zweck zugeführt werden muß, um den laufenden Unterhalt sicherzustellen. Der Unterhaltsforderung ist in dieser Hinsicht die Forderung auf Zahlung des Arbeitsentgeltes gleichzusetzen. Auch der laufende Lohn dient nämlich seiner Natur n... mehr lesen...
Norm: AngG §6
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Sonderzahlungen gebührt in der Regel nur dann, wenn er vertraglich (kollektivvertraglich) festgelegt oder durch regelmäßige Gewährung als konkludent vereinbart zu betrachten ist. Entscheidungstexte 9 ObA 168/91 Entscheidungstext OGH 23.10.1991 9 ObA 168/91 Veröff: ecolex 1992,190 9 ObA 104/02p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1ABGB §1152 DAngG §6
Rechtssatz: Dem Dienstgeber steht es im gesetzlichen und kollektivvertraglichen Rahmen grundsätzlich frei, entgeltliche Zuwendungen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen und auf bestimmte Dienstnehmer zu beschränken, soweit er dabei nicht willkürlich und sachfremd differenziert und dadurch den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Entscheidungstexte 9 ObA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 28. März 1984 als programmgestaltender/journalistischer Mitarbeiter in der Verkehrsredaktion des Hörfunks der beklagten Partei beschäftigt. Weder sein tatsächliches noch sein vereinbartes Beschäftigungsausmaß überschritt die in § 17 Abs 5 RFG festgelegte Dauer von 4/5 des 4,3-fachen der wöchentlichen Normalarbeitszeit. Mit Schreiben vom 24. Jänner 1989 teilte die beklagte Partei mit, daß eine weitere Beschäftigung nach Ablauf der gesetzlichen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AAngG §6AVRAG §2fKollV für das Güterbeförderungsgewerbe ArtXI Z6
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung liegt vor, wenn aus ihr der Auszahlungsbetrag und dessen Zweckwidmung sowie die vorgenommenen Abzüge einwandfrei erkennbar sind. Entscheidungstexte 9 ObA 60/90 Entscheidungstext OGH 14.03.1990 9 ObA 60/90 Veröff: EvBl 1990/115 S 532 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der erstbeklagten Partei, deren Komplementär die zweitbeklagte Partei ist, bis 4.7.1986 als Fernfahrer beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Daß die Entlassung nicht zu Recht erfolgte, ist im Revisionsverfahren nicht mehr strittig. Im Jahr 1986 bezog der Kläger einen Grundlohn von 13.300 S brutto monatlich und hatte bei einer Arbeitsleistung von über 12 Stunden pro Tag Anspruch auf Spesenersatz von 450 S. Eine Vereinbaru... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6EStG §78
Rechtssatz: Arbeitsrechtlich ist zwischen der abgeleiteten (unechten) Nettolohnvereinbarung, bei der zunächst der Bruttobetrag ermittelt wird, und der originären (echten) Nettolohnvereinbarung, bei welcher sich die Parteien überhaupt nicht im klaren darüber sind, welcher Bruttobetrag dem Nettolohn zuzuordnen ist, zu unterscheiden. Entscheidungstexte 9 ObA 48/9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erst- bis Fünftkläger waren bis Juli 1987 mit einem monatlichen Nettolohn zwischen S 9.000 und S 10.000 bei der D*** als Schiffsreiniger beschäftigt. Auch nach ihrer Kündigung durch die D*** arbeiteten sie im Wege der Personalbereitstellung unter Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse bis zur Beklagten weiterhin als Schiffsreiniger. Für die Kläger war es ohne Belang, für wen sie arbeiteten; wichtig war ihnen nur, daß sie ihre Arbeit als Schiffsreiniger weiter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6KollV für die Angestellten bei Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Dentisten §12
Rechtssatz: Richtet sich die kollektivvertragliche Entlohnung nach Jahren der Verwendung im Beruf, dann sind im Zweifel auch die bei ausländischen Arbeitgebern zurückgelegten Beschäftigungszeiten dann zu berücksichtigen, wenn sie in gleicher Weise wie die entsprechenden Tätigkeiten bei einem inländischen Arbeitgeber zum Erwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 31. Juli 1987 beim Beklagten beschäftigt. Am 12. April 1988 teilte sie dem Beklagten mit, daß sie schwanger sei und der 1. Dezember 1988 der voraussichtliche Entbindungstermin sei. Am 6. Mai 1988 wurde die Klägerin vom Beklagten entlassen. Am 12. Dezember 1988 hat die Klägerin entbunden. Auf das Arbeitsverhältnis ist der am 21. Jänner 1985 zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund abgeschlossene Ko... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der für die Fachgewerkschaft der Privatangestellten auftretende Antragsteller als auch der Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG (Floretta-Strasser, Handkommentar zum ArbVG 1025 und 1027). Beide Parteien sind daher im Sinne des § 54 Abs. 2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert (vgl. Gamerith, Die besonderen Fest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit die beklagte Partei als Revisionsgrund "unrichtige Sachverhaltsfeststellung" geltend macht, ist die Revision nicht gesetzmäßig ausgeführt (§ 503 ZPO). Im übrigen ist die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß das Berufungsgericht richtig erkannte, daß Ausgangspunkt einer Interpretation des Begriffes "O... mehr lesen...
Norm: AngG §6
Rechtssatz: Wird eine Leistung im Arbeitsvertrag ausdrücklich als frei widerruflich vereinbart, so bleibt der Charakter der Widerruflichkeit jedenfalls dann erhalten, wenn der Dienstgeber regelmäßig bei der Auszahlung auf diesen Umstand hinweist. Weigert sich der Arbeitnehmer anläßlich der Auszahlung "Freiwilligkeitsbestätigungen" zu unterfertigen und erfolgt die Auszahlung trotz dieser Weigerung, so wird die Leistung deshalb nich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6EStG 1972 §78
Rechtssatz: Eine sogenannte Nettolohnvereinbarung ist im allgemeinen zulässig. Sie kommt durch die Übernahme er sonst vom Arbeitnehmer zu tragenden Abgaben durch den Arbeitgeber zustande, so daß der Lohn "brutto für netto" zusteht. Aber auch hier hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnabrechnung, damit er überprüfen kann, ob der Arbeitgeber die abzuführenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und son... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6EStG 1972 §78IPRG §44
Rechtssatz: Wird bei einem Auslands - Dienstvertrag ein Pauschalabzug für im Ausland anfallende Steuern sowie eine "Aufrollung" der aus dem Auslandseinsatz resultierenden Bezüge vereinbart und wird der Arbeitnehmer aber weder im Ausland noch im Inland steuerpflichtig, ist der Grund der Einbehaltung weggefallen und der einbehaltene Betrag auszubezahlen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 22.11.1983 bis Ende Juni 1984 bei den Beklagten, die sich zur "A*** F*** B***, P***-H***-H***-W***" zusammengeschlossen hatten, als Maurervorarbeiter beschäftigt. Wie mit den anderen Arbeitnehmern hatten die Beklagten mit dem Kläger einen Auslands-Dienstvertrag abgeschlossen, der im Punkt 1.1 die Bruttobezüge enthielt und dessen Punkt 7.1 vorsah, daß von diesen Bruttobezügen die Sozialversicherungsbeiträge nach dem ASVG abgezogen werden. Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 15.September 1949 bis 30. Juni 1985 als Angestellte beschäftigt und bezog zuletzt ein Gehalt von 8.102 S, eine Leistungsprämie von 348 S und eine "Sozialversicherungszulage" von 790 S. An Abfertigung wurde der Klägerin ein Betrag von 120.410 S ausgezahlt; unter Einbeziehung der Sozialversicherungszulage in die Berechnungsgrundlage ergäbe sich ein Abfertigungsanspruch von 129.360 S brutto. Die Klägerin begehrt den Differen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. September 1983 als Gebietsleiter der beklagten Partei für den Vertrieb von Kaffee im Hotel- und Gastgewerbe und an Großverbraucher für einen örtlich genau umschriebenen Bezirk "Tirol-West" angestellt. Zu seinem Aufgabenberein !nehörte die Betreuung des bestehenden Kundenkreises und die Werbung von Neukunden. Dem Kläger wurden zwei (gemäß Punkt 2. des Vertrages vom 20. Juli 1983: drei) in diesem Arbeitsgebiet tätige "Frischdienstreisende" u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist im Produktionsbetrieb der beklagten Partei in Enns als sogenannter "ständiger Arbeiter" beschäftigt. Die beklagte Partei, die ihre Zentrale in Wien hat, verfügt über zwei weitere Produktionsbetriebe in Hohenau und Leopoldsdorf. Ihre Rechtsvorgängerin, die S*** Zuckerfabriken Gesellschaft mbH, hatte schon vor dem Jahre 1975 in ihrem Werk Hohenau eine Darlehensaktion in der Form eingeführt, daß sie Firmendarlehen mit einer Gesamtlaufzeit von zehn ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. April 1976 bis 31. Juli 1983 bei der beklagten Partei als Versicherungsvertreter im Außendienst angestellt. Auf sein Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmungen - Außendienst (im folgenden: KV) Anwendung, dessen § 6 folgende Bestimmungen enthält: "Provisionszahlung nach Auflösung des Dienstverhältnisses (1) Die vereinbarte Folgeprovision bleibt dem Angestellten unter der Bedingung einer ununterbrochen... mehr lesen...
Norm: AngG §6
Rechtssatz: Als angemessen kann im ORF im allgemeinen wohl nur ein der FBV entsprechendes Entgelt in Betracht kommen. Entscheidungstexte 4 Ob 33/84 Entscheidungstext OGH 26.06.1984 4 Ob 33/84 Schlagworte SW: Angestellte, Lohn, Gehalt, Bezug, freie Betriebsvereinbarung European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...