Entscheidungsgründe: Das am 1.4.1987 zwischen dem Kläger als Turnusarzt und der beklagten Partei, der gesetzlichen Anstaltsträgerin der Allgemeinen Öffentlichen Krankenanstalt Bezirkskrankenhaus S*****, begründete, in der Folge mehrfach verlängerte Arbeitsverhältnis, wurde durch Nachtrag zu dem am 4.4.1994 abgeschlossenen Dienstvertrag ab 4.4.1995 auf unbestimmte Zeit verlängert. Nach Punkt 21 dieses Dienstvertrages finden auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Vertragsbe... mehr lesen...
Norm: AngG §6AngG §23 Abs1AngG §40UrlG §6UrlG §12
Rechtssatz: Wird einem Arbeitnehmer anstelle der Ist-Lohnerhöhung auf Grund einer Betriebsvereinbarung eine Mitarbeiterbeteiligung in gleicher Höhe gewährt, die nach fünf Jahren oder bei einem früheren Ausscheiden auszubezahlen ist, sind diese Beträge Entgelt, die in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abfertigung und der Urlaubsentschädigung zwingend einzubeziehen sind. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.4.1980 bis 30.6.1994 als technischer Angestellter am Standort Linz beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Bei den im Jahre 1993 für den Bereich der eisen- und metallverarbeitenden Industrie, dem die beklagte Partei angehört, stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlungen wurde eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbart. Danach konnte anstelle der Ist-Gehaltserhöhung durch Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger begehrte S 1,393.323,20 brutto sA restliches Entgelt, Abfertigung und Urlaubsentschädigung; der Zweitkläger zuletzt S 1,638.055,94 brutto sA restliches Entgelt und Abfertigung. Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestand nicht. Das Erstgericht sprach dem Erstkläger S 908.251,78 brutto sA und dem Zweitkläger S 1,021.596,73 brutto sA zu und wies das Mehrbegehren ab. Infolge Berufung der beklagten Partei änderte das Berufungsg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6IESG §1 Abs2 Z1
Rechtssatz: Von den Belegärzten aus ihrem Honorar der Operationsschwester zugebilligte Assistenzgebühren, die von deren Arbeitgeberin einbehalten und nach Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt werden, sind im Konkurs der Arbeitgeberin von dieser geschuldetes Entgelt im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 IESG. Entscheidungstexte 8 ObS 52/97y ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Rechtliche Beurteilung Der Masseverwalter ist im Verfahren gemäß § 65 Abs 1 Z 7 ASGG auf Seiten des beklagten Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (§ 10 IESG iVm § 66 Abs 1 ASGG) zur Nebenintervention berechtigt, weil ihm ein rechtliches Interesse am Obsiegen der beklagten Partei zukommt. Hingegen ist er lediglich nach Maßgabe einer allfälligen Pflichtenverletzung gemäß § 81 KO iVm § 7 Abs 1 IESG rückgriffspflichtig, ohne da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6AngG §23
Rechtssatz: Liegt eine echte Nettolohnvereinbarung vor, ist die Abfertigung auf der Basis des Nettolohnes zu berechnen. Entscheidungstexte 8 ObA 214/96 Entscheidungstext OGH 13.06.1996 8 ObA 214/96 Schlagworte SW: originäre Nettolohnvereinbarung; Arbeitsverhältnis European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: AngG §6KollV für das graphische Gewerbe - kaufmännische Angestellte §9
Rechtssatz: Kollektivvertragsparteien können den Anspruch auf Sonderzahlungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, an bestimmte Bedingungen knüpfen (wbl 1995, 508). Dazu gehört auch die Normierung einer Rückzahlungsverpflichtung von Teilen bereits erhaltener Sonderzahlungen, wenn die im Kollektivvertrag für den Anspruch auf die volle Sonderzahlung vorgesehenen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1152 EAngG §6
Rechtssatz: Können Naturalleistungen während des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch genommen werden, sind sie mit Geld abzulösen. Bei dem Naturalbezug von Freiflugtickets und Dienstkleidung wird anstelle der Naturalleistung das geschuldet, was sich der Arbeitnehmer durch den Bezug von Flugbegünstigungen und Dienstkleidung ersparen konnte, sohin deren Wiederbeschaffungskosten. Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6
Rechtssatz: Im Arbeitsrecht gilt ein die verschiedensten Entgeltarten umfassender Entgeltbegriff. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf die tatsächlich Funktion der dem Entgeltbegriff zu unterstellenden Leistungen an. Entscheidungstexte 9 ObA 365/93 Entscheidungstext OGH 26.01.1994 9 ObA 365/93 ... mehr lesen...