Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Unternehmen der beklagten Parteien in der Zeit vom 20. 10. 1975 bis 30. 9. 1977 als Neuwagenverkäufer beschäftigt; er hatte keinen Gebietsschutz, ein schriftlicher Arbeitsvertrag kam nicht zustande. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Kollektivvertrag der Handelsangestellten Österreichs Anwendung. Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage zuletzt (AS 97) von der beklagten Partei die Zahlung eines Bruttobetrages von insgesamt S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1152 BAngG §6AngG §11AngG §23 ICKollV für das Bordpersonal der AUA §10KollV für das Bordpersonal der AUA §14
Rechtssatz: Als "Provision" wird die Beteiligung des Arbeitnehmers am Wert der von ihm für den Arbeitgeber vermittelten oder abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, als "Zulage" hingegen meist ein Entgeltbestandteil bezeichnet, der die mit einer bestimmten Tätigkeit verbundene Verantwortung, besondere Gefahr, ungewöhnlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1155AngG §6
Rechtssatz: Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das volle Arbeitsentgelt ohne Rücksicht darauf zu zahlen, ob ihm die Arbeitsleistung einen Erfolg gebracht hat und ob sie mängelfrei war. Entscheidungstexte 4 Ob 124/79 Entscheidungstext OGH 18.12.1979 4 Ob 124/79 Veröff: DRdA 1982,207 (Anmerkung von Rabofsky) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 VABGB §1153 AABGB §1155AngG §629.ASVGNov ArtVII Abs7
Rechtssatz: Ist der Arbeitgeber aus wichtigen Gründen (ex lege) zu einer Umorganisation seines Geschäftsbetriebes genötigt und kann ihm nicht zugemutet werden, den bisherigen Zustand unverändert aufrechtzuerhalten, so hat der Arbeitnehmer keinesfalls unter allen Umständen einen Anspruch auf eine der bisherigen Tätigkeit bis in alle Einzelheiten entsprechende Weiterverwendung. ... mehr lesen...
Die Kläger waren bei der Beklagten vom 3. September 1973 bis 3. März 1977 als (Schlosser-)Lehrlinge und dann vom 4. März bis 30. Juni 1977 als (Schlosser-)Gesellen beschäftigt. Auf ihre Dienstverhältnisse, welche durch Kündigung der Kläger geendet haben, war der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und - verarbeitende Industrie anzuwenden. Bei beiden Klägern war das Urlaubsjahr gleich dem Kalenderjahr. Zugleich mit dem Lohn für März 1977 zahlte die Beklagte den Kläge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6
Rechtssatz: Der Begriff des Entgeltes ist grundsätzlich weit auszulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 97/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 Ob 97/78 4 Ob 104/78 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 4 Ob 104/78 Beisatz: Hier: Art IX Abs 2 UrlG (T1) Veröff: Arb 9781 = JBl 1980,439 = DRdA 1981,239 (mit A... mehr lesen...
Die Klägerin ist am 12. November 1969 als Airhosteß in die Dienste der beklagten Fluggesellschaft getreten. Sie hat am 15. Oktober 1975 eine Tochter geboren und war in der Folge vom 11. Dezember 1975 bis 15. Oktober 1976 im Karenzurlaub. Gemäß § 3 des auf das Dienstverhältnis der Klägerin anzuwendenden Kollektivvertrages für die kaufmännischen und technischen Angestellten der AUSTRIAN AIRLINES, Stand vom 1. Mai 1975, können "betriebliche und sozialrechtliche Ergänzungen zu diesem Ko... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6
Rechtssatz: Entgelt umfasst nach dem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts üblichen Sprachgebrauch jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Entscheidungstexte 4 Ob 63/75 Entscheidungstext OGH 13.01.1976 4 Ob 63/75 Veröff: Arb 9430 = JBl 1976,657 (mit kritischer Anmerkung von Bydlinski)... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6
Rechtssatz: 1. Monatsbezug umfasst mangels näherer Umschreibung denjenigen Bezug, den der Arbeitnehmer als Gegenleistung für einen Monat Arbeit erhält. 2. Umfasst sind dabei nicht nur jene Entgeltbestandteile, die - wie das eigentlich Gehalt oder eine Überstundenentlohnung - regelmäßig in monatlichen Abständen ausgezahlt werden, sondern auch alle anderen als Entgelt gewährten Leistungen des Arbeitgebers, mögen sie auch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BABGB §1152 EAngG §6
Rechtssatz: Bei Ermittlung des Monatsbezuges sind jene Entgeltbestandteile (Sonderzahlungen, Prämien, Beihilfen, Gewinnbeteiligungen, alle Arten von Naturalleistungen usw) die in größeren als monatlichen Zeitabschnitten ausgezahlt werden, mit dem entsprechenden aliquoten Teil zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 63/75 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1153 BAngG §6AngG §27 E4
Rechtssatz: Die Weigerung, Auskünfte über den Lebenslauf, vorherige Arbeitsverhältnisse zu erteilen, stellt mangels einer aus dem Arbeitsvertrag oder aus sonstigen Normen erfließenden Verpflichtung des Arbeitnehmers keine Widersetzung gegen eine Anordnung des Arbeitgebers im Sinne des § 27 Z 4 AngG dar. Entscheidungstexte 4 Ob 86/75 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6
Rechtssatz: 1. Bezug umfasst alles, was der Arbeitnehmer für das Zur - Verfügung - Stellen seiner Arbeitskraft vom Arbeitgeber bezieht. 2. Der Begriff "Bezug" ist umfassender als "Gehalt", weit auszulegen und "Entgelt" gleichzusetzen. Entscheidungstexte 4 Ob 63/75 Entscheidungstext OGH 13.01.1976 4 Ob 63/75 Veröff: Arb 9430 = JBl 1976,657 (mit kritischer Anm... mehr lesen...
Norm: AngG §6
Rechtssatz: Der Entgeltsbegriff des § 6 AngG umfasst neben dem eigentlichen Gehalt auch die übrigen regelmäßigen oder sonstigen ordentlichen und außerordentlichen Leistungen zusätzlicher Art. Entscheidungstexte 4 Ob 21/73 Entscheidungstext OGH 20.03.1973 4 Ob 21/73 4 Ob 67/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 4 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 VABGB §1153 AABGB §1155AngG §6
Rechtssatz: Der Verstoß gegen eine vertragliche Sondervereinbarung über die Art der vom Angestellten zu leistenden Dienste ist dann keine Vertragsverletzung, wenn der Dienstgeber aus wichtigen Gründen genötigt ist, seinen Geschäftsbetrieb umzuorganisieren, und es ihm nicht zugemutet werden könnte, den bisherigen Zustand aufrechtzuerhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153ABGB §1157AngG §6
Rechtssatz: 1) Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung kann ein leitender Angestellter seinem Arbeitgeber gegenüber aus dem Gesichtspunkt der arbeitsvertraglichen Treuepflicht verpflichtet sein, aus gegebenem Anlaß und im gebotenen Umfang die Tätigkeit anderer Arbeitnehmer zu überwachen und zu kontrollieren (aktualisierte Überwachungspflicht). 2) Der Umstand, daß einem leitenden Angestellten die Gegenzeic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6AngG §10AVRAG §4 Abs2
Rechtssatz: Das Entgelt des Angestellten umfasst neben dem eigentlichen Gehalt auch die übrigen ordentlichen und außerordentlichen Leistungen zusätzlicher Art, selbst wenn diese auf die tatsächliche Mehrleistung des einzelnen Angestellten abgestellt und daher, wie im Falle einer Provisionsvereinbarung, variabel sind. Entscheidungstexte 4 Ob 35/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EABGB §1162bAngG §6AngG §29 Abs1
Rechtssatz: Auch die Risikoprämie ist ein Teil des "Entgeltes" im Sinne des AngG, auf das der Angestellte im Falle der ungerechtfertigten Entlassung auch ohne Dienstleistung Anspruch hat. Entscheidungstexte 4 Ob 93/55 Entscheidungstext OGH 06.09.1955 4 Ob 93/55 Veröff: Arb 6298 Schlagwort... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1ABGB §1152AngG §6AngG §17
Rechtssatz: Der Dienstnehmer, der bei Eingehung des Dienstverhältnisses unterlassen hat, dem Dienstgeber seine Vordienstzeiten bekanntzugeben, kann nicht nachträglich die Einstufung in eine höhere Gehaltsstufe begehren. Entscheidungstexte 4 Ob 116/54 Entscheidungstext OGH 15.07.1954 4 Ob 116/54 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 AABGB §1295AngG §6
Rechtssatz: Kein Recht des Dienstnehmers auf Beschäftigung; daher keine Schadenersatzpflicht des Dienstgebers, der Dienstnehmer vor Kündigung beurlaubt, welchen Umstand der präsumptive neue Dienstgeber zum Anlaß nimmt, den Abschluß eines Dienstvertrages zu verweigern. Entscheidungstexte 4 Ob 21/54 Entscheidungstext OGH 06.04.1954 4 Ob 21/54 ... mehr lesen...
Der Kläger wurde auf Grund eines mit dem Beklagten am 2. Mai 1946 abgeschlossenen Dienstvertrages, der zunächst auf sechs Monate befristet war, mit der Oberaufsicht und der Oberleitung der land- und alpwirtschaftlichen Betriebe der Gutsverwaltung des Beklagten beauftragt. Das Dienstverhältnis wurde in der Folge im Einverständnisse beider Teile mehrmals verlängert, und zwar immer wieder auf bestimmte Zeiträume, nämlich bis zum 30. April 1947, dann bis zum 30. April 1948 und schließlich... mehr lesen...
Norm: AngG §6AngG §17AngG §23 Abs1 IB
Rechtssatz: Schließt ein Dienstgeber mit einem Dienstnehmer an Stelle eines Dienstvertrages auf unbestimmte Zeit mehrere Dienstverträge auf kürzere Zeit, um den Dienstnehmer so um sozialrechtliche Vorteile (zB Abfertigung, Urlaub) zu bringen, so ist das Dienstverhältnis dennoch als Dienstvertrag auf unbestimmte Dauer zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...