Norm
ABGB §1152 ARechtssatz
Eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung liegt vor, wenn aus ihr der Auszahlungsbetrag und dessen Zweckwidmung sowie die vorgenommenen Abzüge einwandfrei erkennbar sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Abrechnung, Abzug, Betrag, Kollektivvertrag, Entgelt, Arbeitsentgelt, Lohnverrechnung, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0029299Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2018