Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Wird bei einem Auslands - Dienstvertrag ein Pauschalabzug für im Ausland anfallende Steuern sowie eine "Aufrollung" der aus dem Auslandseinsatz resultierenden Bezüge vereinbart und wird der Arbeitnehmer aber weder im Ausland noch im Inland steuerpflichtig, ist der Grund der Einbehaltung weggefallen und der einbehaltene Betrag auszubezahlen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Abzug, Abzüge, Entgelt, Lohn, Gehalt, Auszahlung, Aufrollung, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028023Dokumentnummer
JJR_19871104_OGH0002_014OBA00081_8700000_001