Begründung: Der Kläger war vom 20. 3. 1978 bis 3. 12. 2004 als Maler und Anstreicher im Malerfachbetrieb des Erstbeklagten beschäftigt. Er erhielt anlässlich einer Weihnachtsfeier im Dezember 2003 vom Erstbeklagten eine Urkunde zur Anerkennung seines 25-jährigen Betriebsjubiläums für erwiesene Treue und wertvolle Dienste überreicht. Als weiteres „Dankeschön“ erhielt der Kläger vom Erstbeklagten eine Uhr sowie einen - von beiden Beklagten unterfertigten - Gutschein mit folgendem Text... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war schon vor dem 12. 10. 2004 Angestellter der Bank Austria Creditanstalt AG (in weiterer Folge: BA-CA). Durch den am 12. 10. 2004 stattgefundenen Austritt der BA-CA aus dem österreichischen Sparkassenverband und dem gleichzeitigen Eintritt in den Verband Österreichischer Banken und Bankiers unterlag das Arbeitsverhältnis des Klägers zur BA-CA seit dem 12. 10. 2004 den Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Banken und Bankiers (RIS-Ju... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. C***** L*****, vertreten durch Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. F***** M*****, 2. M***** GmbH, **... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des seit 1991 bei der ÖBB beschäftigten Klägers ging 2003 aufgrund des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 im Wege des Betriebsübergangs auf die ÖBB Infrastrukturbetrieb AG über. 2006 kam es dann aufgrund eines Zusammenschlussvertrags vom 18. 9. 2006 betreffend den Teilbetrieb „Sicher, Sauberkeit und Service“ zu einem Übergang des Klägers von der ÖBB Infrastrukturbetrieb AG auf die Beklagte. Im Rahmen seiner Beschäftigung bei der ÖBB bzw der ÖB... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war von 9. 5. 2005 bis 31. 7. 2005 bei der Beklagten als Vermessungstechniker beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie (in der Folge: Kollektivvertrag) anzuwenden. Das Mindestgehalt nach diesem Kollektivvertrag richtet sich einerseits nach der „Gruppenzugehörigkeit" (hier unstrittig „A 2 - Gehilfe") und dem „Gruppenalter". In die Gruppe A 2 gehört der Kläger schon deshalb, weil er di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten ab 1. 9. 1998 als Kraftfahrer beschäftigt. Im Jahr 2005 betrug sein Monatsgrundlohn 1.141,80 EUR brutto. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter für das Güterbeförderungsgewerbe anzuwenden. Der Kläger fuhr seit 2003 im Auftrag der Beklagten für eine Speditionsgesellschaft. Ob er im Juli 2005 von einem weiteren Kraftfahrer der Beklagten 333 EUR an sich nahm und in weiterer Folge diesen Betrag nicht auftragsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. 6. 2006 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin der Konkurs eröffnet. Zwischen 23. 7. und 6. 8. 2006 erklärten die Dienstnehmer gemäß § 25 KO ihren vorzeitigen Austritt. Von dem für das Jahr 2006 gebührenden Urlaubszuschuss meldeten die Dienstnehmer den auf den Zeitraum vom 1. 1. bis 22. 6. 2006 entfallenden aliquoten Teil jeweils als Konkursforderung an; in diesem Umfang gewährte die klagende Partei den einzelnen Dienstnehmern Insolvenz-Ausfallgel... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei als Forstangestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich zum 31. 12. 2003 beendet. Während des Arbeitsverhältnisses hatte der Kläger eine rund 100 m² große 4-Zimmer-Wohnung bewohnt, die ihm die Beklagte zur Erfüllung seines Anspruchs auf Naturalwohnung zur Verfügung gestellt hatte. Diese Wohnung wird von der Beklagten nach dem Auszug des Klägers (nach einer Generalsanierung) um ca 530 EUR brutto (inkl. Betriebs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim späteren Gemeinschuldner vom 3. 7. 2000 bis 15. 10. 2004 als Tankwart beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Dienstgeberkündigung. Der Kläger erhielt die Lohnabrechnung für Oktober 2004. Darin waren als offene Beträge ausgewiesen: Lohn für den Zeitraum 1. 10. 2004 bis 15. 10. 2004 (490,16 EUR), Weihnachtsremuneration (760,88 EUR) und die Abfertigung in Höhe von 2.248,42 EUR. Am 4. 11. 2004 erhielt der Kläger eine dem Lohn und der We... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war zunächst ab 8. 4. 1988 bei der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH als Assistenzarzt beschäftigt. Im Jahr 1996 erlitt er ein multiples Infarktgeschehen, das einen Krankenstand von ca 6 Monaten nach sich zog. Ab 1. 12. 1997 war der Kläger Landesvertragsbediensteter der Beklagten. In dieser Eigenschaft war er als Oberarzt weiterhin der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH zur Dienstleistung zugewiesen. Seit 4. 12. 2000 gehört der Kläger dem Kreis der b... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AAngG §6EStG §78
Rechtssatz: Einer Steuertopfbetriebsvereinbarung mit dem Zweck aus den pauschal einbehaltenen 30 % der jeweiligen vereinbarten Bruttolöhne einen „Topf" zu schaffen, aus dem sämtliche im Ausland anfallenden Abgaben, die für die betroffenen Dienstnehmer anfallen, zu decken sind, wobei gerade keine Zuordnung der einzelnen Lohnabzüge zu bestimmten Mitarbeitern vorgesehen ist, sondern vielmehr die auf Auslandseinsät... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 8. 1990 bis 31. 8. 2002 bei einer GmbH als Angestellter beschäftigt. Über das Vermögen der GmbH wurde am 15. 7. 2002 zu 40 S 343/02t des Landesgerichtes für ZRS Graz der Konkurs eröffnet und der Nebenintervenient zum Masseverwalter bestellt. Am 17. 12. 1992 wurde zwischen der Dienstgeberin und den Betriebsräten der Arbeiter und Angestellten der Standorte der Dienstgeberin in G*****, L***** und W***** eine „Betriebsvereinbarung" geschlossen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des seit 1988 bei der Beklagten als Maschinenmonteur beschäftigten Klägers, auf das der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und verarbeitende Industrie anzuwenden war, wurde von der Beklagten mit Kündigung zum 31. 8. 2004 beendet. Neben den 6 Monatsentgelten Abfertigung hat der Kläger auch Anspruch auf Urlaubsersatzleistung für 80 Urlaubstage. Zuletzt befand er sich vom 15. 3. 2004 bis 31. 8. 2004 im Krankenstand. Im letzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Unternehmen der Beklagten gab es Mitarbeiter, auf die der Kollektivvertrag für das graphische Gewerbe anzuwenden war. Diese Mitarbeiter wurden mit 1. 7. 1984 in den Geltungsbereich des Kollektivvertrages der papier- und pappeverarbeitenden Industrie übernommen. Grundlage für die Änderung der Kollektivvertragszugehörigkeit war eine „Betriebsvereinbarung", in der festgeschrieben wurde, dass mit Stichtag 28. 2. 1983 Rechte aus dem Kollektivvertrag für das grap... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 20. 5. 2002 im Betrieb der beklagten Partei als Küchenhilfe beschäftigt. Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit betrug bis einschließlich 30. September 2002 40 Stunden und ab 1. 10. 2002 20 Stunden. Der monatliche Bruttolohn der Klägerin betrug bis einschließlich 30. 9. 2002 1.000 EUR brutto und ab 1. 10. 2002 500,58 EUR brutto. Die Klägerin verbrauchte 2002 keinen Urlaub. Der kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt bei einer Normalarbeits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit Oktober 1998 beim Beklagten als Ordinationsgehilfin mit einem Monatsgehalt von EUR 1.017,42 (ATS 14.000) netto, das entspricht EUR 1.389,50 brutto, angestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem Kollektivvertrag für die Angestellten bei Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Dentisten. Der Beklagte meldete die Klägerin bei der Krankenkasse nur mit einem Gehalt von ATS 8.520 brutto, das entspricht ATS 7.016 netto, an. Das Ge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, dass nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (ZAS 2000/18 [Spitzl]; DRdA 2004/5 [Spitzl]; 8 ObA 10/03h) im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein anteiliger Überbezug von Sonderzahlungen stets rückverrechnet werden kann, wenn sich im anzuwendenden Kollektivvertrag keine Rückverrechnungsregelung findet. Regelt hingegen der Kollektivvertrag die Frage der anteilsmäßig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Unternehmen der Beklagten werden seit 1991, damals auf Grund des hundertjährigen Bestehens des Unternehmens, Aktienoptionsrechte zugeteilt. Während im Jahr 1991 die Zuteilungen an alle Mitarbeiter erfolgte umfassten die späteren Zuteilungen nicht mehr sämtliche Mitarbeiter. Dem Kläger wurden in den Jahren 1994, 1995 und 1996 Aktienbezugsrechte zugeteilt. Er erhielt dazu 1994 folgendes Schreiben: "Sehr geehrter Herr W*****! Für Ihren Betrag zur positiven Entwi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Zirkusunternehmen der beklagten Gemeinschuldnerin ist ein Saisonbetrieb. Die Saison, in der das Unternehmen auf Tourneen in verschiedene Städte in Deutschland, Frankreich, Schweiz und Österreich geht, dauert von März bis kurz nach Weihnachten. Im restlichen Jänner und im Februar ruht der Zirkusbetrieb. Ein Kollektivvertrag für die Branche besteht nicht. Die Mitarbeiter der beklagten Partei haben überwiegend befristete Dienstverhältnisse. Das Dienstverhältni... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit der Parteien ergibt sich aus § 4 Abs 2 bzw. § 4 Abs 1 ArbVG. Beide sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Kollektivvertragsfähigkeit der Parteien ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, bzw. Paragraph 4, Absatz eins, ArbVG. Beide sind daher im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Univ. Prof. DI Hans Lechner und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1.) Michaela M***** Krankenschwester, *****, und 2.) Christian M****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision der Klägerin ist nach § 46 Abs 1 ASGG zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. Das Berufungsgericht hat die Aufrechnung der Beklagten mit ihrem auf § 12 Abs 5 des Kollektivvertrages der Angestellten der Industrie gestützten Rückforderungsanspruch hinsichtlich des zufolge vorzeitigen Austritts der Klägerin nach § 25 KO zu viel bezahlten "Urlaubsgeldes" zutreffend bejaht (sog Austrittsaliquotierung), sodass auf die
Begründung: der Berufungsentscheid... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 3. 1980 bis 31. 8. 2000 als technischer Angestellter bei der Beklagten beschäftigt. Er wurde im Jahre 1994 zusätzlich zu seiner sonstigen Tätigkeit zum verantwortlichen Beauftragten für die Talsperren bestellt. Aufgrund des mit der WRG-Novelle 1997 eingeführten § 23a WRG, der die Bestellung eines in angemessener Frist leicht erreichbaren Talsperrenverantwortlichen vorsieht gab die Beklagte mit Schreiben vom 5. 8. 1997 der Wasserrechtsbehörde, dem A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 12. 1986 als Kraftfahrer beim Beklagten beschäftigt. Da er zum 1. 4. 1999 die Voraussetzungen für die Gewährung der vorzeitigen Alterspension erfüllte, kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31. 3. 1999. Anfang Mai 1999 erhielt er vom Beklagten eine Endabrechnung ausgefolgt, welche sich aus restlichen Lohnansprüchen, Überstundenentgelten, Sonderzahlungen und der Abfertigung und den gesetzlichen Abzügen zusammensetzte. Obwohl der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 4. 1995 bis 29. 2. 1996 in einem in Form einer Gesellschaft mbH & Co KG betriebenen Sanatorium als Leiter des Bereiches Interne Medizin II beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt. Am 4. 3. 1996 wurde über das Vermögen seiner ehemaligen Dienstgeberin das Konkursverfahren eröffnet. Zuvor hatte diese im Umfang von S 332.072,94 Sondergebühren des Klägers betreffend den Zeitraum Jänner bis Dezember 1995 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes gemäß § 27 Z 4, 2. Tatbestand AngG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes gemäß Paragraph 27, Ziffer 4,, 2. Tatbestand AngG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revision des Klägers ist zuzustimmen, dass es bei der Abgrenzung zwischen Entgelt und Aufwandsentschädigung nicht auf die vom Arbeitgeber verwendete Bezeichnung ankommt. Sind die Aufwandsentschädigungen überhöht, treffen also den Arbeitnehmer keine oder nur geringere mit seiner Arbeitsleistung zusammenhängende tatsächliche Mehraufwendungen, dann handelt es sich im Ausmaß der Überhöhung um Entgelt (so etwa die in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Urteils des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Da die
Begründung: des Urteils des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1984 wurde zwischen dem zuletzt seit 1975 beim Beklagten tätigen Kläger und dem damaligen Intendanten besprochen, daß der Kläger unter Verwendung (vorhandener) eigener, der Beklagten damals nicht zur Verfügung stehender videotechnischer Geräte die "Auslandsbeobachtung" wahrnehmen und für die Nutzung der Geräte sowie für allfällige aus der ins Auge gefaßten Tätigkeit entstehende Mehrleistungen eine Abgeltung erhalten solle. Eine juristisch verbindliche Verein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Berufungsentscheidung, das Vertragsverhältnis des Klägers als Fußballtrainer der beklagten Partei sei ein dem Angestelltengesetz unterliegendes Arbeitsverhältnis, das von beiden Vertragsteilen in der Absicht, den Bund und die Gebietskrankenkasse bezüglich der einzubehaltenden Lohnsteuer bzw der Sozialversicherungsbeiträge zu verkürzen, als "Werkvertrag" bezeichnet wurde; die am 30... mehr lesen...