Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Wenn der Angestellte seine Vertrauensstellung ausnützt, um sich durch unbefugte Benutzung des ihm anvertrauten Dienstfahrzeuges zu einer Privatfahrt zu Lasten des Arbeitgebers einen vermögenswerten Vorteil zu verschaffen, ist diese erhebliche Interessen des Arbeitgebers verletzende vorsätzliche Verfehlung als Untreue zu qualifizieren. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Vorsatz, Verschulden, Fahrzeug, Vertrauensunwürdigkeit, Auto, Pkw, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029523Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.11.2014