RS OGH 1989/4/19 9ObA49/89

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Veröffentlicht am 19.04.1989
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Norm

AngG §27 Z1 E1a

Rechtssatz

Wenn der Angestellte seine Vertrauensstellung ausnützt, um sich durch unbefugte Benutzung des ihm anvertrauten Dienstfahrzeuges zu einer Privatfahrt zu Lasten des Arbeitgebers einen vermögenswerten Vorteil zu verschaffen, ist diese erhebliche Interessen des Arbeitgebers verletzende vorsätzliche Verfehlung als Untreue zu qualifizieren. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Vorsatz, Verschulden, Fahrzeug, Vertrauensunwürdigkeit, Auto, Pkw, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029523

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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