RS OGH 1988/11/16 9ObA258/88

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Norm

ABGB §1162 II
AngG §27 B

Rechtssatz

Mit der Erklärung "das ist eine Arbeitsverweigerung, Sie können den Mantel ausziehen und gehen" bringt der Arbeitgeber seinen Willen, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund sofort zu lösen, klar und unmißverständlich zum Ausdruck.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, vorzeitige Auflösung, Ausspruch, Entlassungsgrund, Entlassungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029177

Dokumentnummer

JJR_19881116_OGH0002_009OBA00258_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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