Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Die Führung einer Baustelle durch einen Angestellten ohne Kenntnis des Dienstgebers, ohne Anlegung entsprechender Geschäftsunterlagen unter gleichzeitiger Eintragung der dafür aufgewendeten Arbeitsstunden und Materalien zu Lasten einer anderen, regulär behandelten, vom Dienstgeber für einen anderen Kunden geführten Baustelle ist aber in jedem Fall geeignet, den Arbeitnehmer des dienstlichen Vertrauens unwürdig erscheinen zu lassen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Vertrauenswürdigkeit, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Eigenmacht, unrichtige Angaben, falsch, Vortäuschung, Täuschung, Verheimlichung, Verschweigen, Verschleierung, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029404Dokumentnummer
JJR_19890124_OGH0002_0040OB00620_8800000_001