Norm
AngG §27 C1Rechtssatz
Entlassung eines Mitglieds des Betriebsrates. Den Arbeitgeber trifft nicht nur die Obliegenheit, ihm bekanntgewordene Entlassungsgründe unverzüglich geltend zu machen, sondern auch ehestens die Klage auf Zustimmung zur Entlassung einzubringen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, gesetzlicher Entlassungsgrund, wichtiger Grund, besonderer Entlassungsschutz, Zeitpunkt, Verwirkung, Rechtsauskunft, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, verspätet, VerfristungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028954Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019