Norm
AngG §27 C1Rechtssatz
Reicht die Kenntnis des Sachverhalts für den Arbeitgeber bereits aus, die Entlassung auszusprechen, ist eine weitere Überlegungsfrist nicht mehr gerechtfertigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Verwirkung, Verzicht, gesetzlicher Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Grundsatz, Unverzüglichkeit, Zeitpunkt, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, VerfristungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028995Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.09.2019