RS OGH 1989/5/10 9ObA75/89, 9ObA68/99m, 9ObA91/03b, 8ObA68/08w, 8ObA53/10t, 8ObA2/15z, 9ObA105/16f,

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Veröffentlicht am 10.05.1989
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Norm

AngG §27 Z1 E1a
AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Entscheidend ist das Vorliegen einer Vertrauensverwirkung, wobei es weder auf die Länge der Kündigungsfrist im Einzelfall ankommt noch darauf, ob der Angestellte in der Zeit, in der er sich des Vertrauensbruches schuldig macht, dienstfrei gestellt ist oder ob eine Gelegenheit besteht, die dienstlichen Interessen in Zukunft wieder zu verletzen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Suspendierung, Enthebung, Freistellung, Dienstfreistellung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vertrauensunwürdigkeit, Treuepflicht, Untreue, Wiederholungsgefahr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029797

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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