Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Entscheidend ist das Vorliegen einer Vertrauensverwirkung, wobei es weder auf die Länge der Kündigungsfrist im Einzelfall ankommt noch darauf, ob der Angestellte in der Zeit, in der er sich des Vertrauensbruches schuldig macht, dienstfrei gestellt ist oder ob eine Gelegenheit besteht, die dienstlichen Interessen in Zukunft wieder zu verletzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Suspendierung, Enthebung, Freistellung, Dienstfreistellung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vertrauensunwürdigkeit, Treuepflicht, Untreue, WiederholungsgefahrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029797Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.07.2022