RS OGH 1993/9/22 9ObA205/93

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Veröffentlicht am 22.09.1993
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Norm

AngG §26 III5
ArbVG §97

Rechtssatz

Durch die Kündigung einer die Lohnhöhe regelnden "freien Betriebsvereinbarung" wird in die dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages zustehenden Rechte nicht eingegriffen. Die Kündigung der "freien Betriebsvereinbarung" bildet keinen Grund für einen vorzeitigen Austritt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Auflösung, Ende, Beendigung, wichtiger Grund, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Entgelt, Gehalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0029072

Dokumentnummer

JJR_19930922_OGH0002_009OBA00205_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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