Norm
AngG §26 III5Rechtssatz
Durch die Kündigung einer die Lohnhöhe regelnden "freien Betriebsvereinbarung" wird in die dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages zustehenden Rechte nicht eingegriffen. Die Kündigung der "freien Betriebsvereinbarung" bildet keinen Grund für einen vorzeitigen Austritt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Auflösung, Ende, Beendigung, wichtiger Grund, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Entgelt, GehaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0029072Dokumentnummer
JJR_19930922_OGH0002_009OBA00205_9300000_002