Norm
AngG §26 Z2 III2aRechtssatz
Der Umstand, daß dem Arbeitnehmer die kollektivvertragliche Gehaltserhöhung nicht innerhalb der von ihm gesetzten Nachfrist gezahlt wurde, rechtfertigt für sich allein nicht ohne weiteres den vorzeitigen Austritt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Lohn, Gehalt, Bezüge, Zahlung, Nichtzahlung, Verzug, Rückstand, Beendigung, Auflösung, Ende, Schmälerung, Angestellte, Teilverzug, Teilrückstand, ErhöhungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0028874Dokumentnummer
JJR_19921216_OGH0002_009OBA00300_9200000_001