Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste um den 10.06.2023 in das österreichische Bundesgebiet ein. Er verfügte über keinen gültigen Aufenthaltstitel, kein Reisedokument oder sonstige Dokumente und befand sich illegal im Bundesgebiet. Er wurde am XXXX 2023, um XXXX Uhr im Bundesgebiet von Polizisten betreten, festgenommen und in ein Polizeianhaltezentrum (im Folgenden PAZ) eingeliefert. Der Beschwerdef... mehr lesen...