Einleitend ist festzuhalten, dass mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft I. vom 20.12.2007, Zahl 3.1-2783/07-A-25, in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 27.12.2007, Zl 3.1-2783/07-A-26, neben der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung (Spruchpunkt I) auch die wasserrechtliche Bewilligung für die Versickerung von Oberflächenwässern aus den Bereichen Dach- und Verkehrsflächen (Spruchpunkt II) erteilt wurde. Die gegenständliche Berufung bezieht sich ihrem W... mehr lesen...
Rechtssatz: Einem bloß allgemein auf Einwirkungen auf die Nachbarschaft, selbst wenn man die Auffassung vertreten wollte, die ?enormen Auswirkungen auf die Gesundheit der Anrainer? bezögen sich auf ?Lärmbelästigungen, Staubbelästigungen, etc.?, gerichteten Vorbringen kommt nämlich eine Qualifikation als Einwendung im Rechtssinn nicht zu, weil sie eine Konkretisierung insbesondere in Ansehung der hiefür erforderlichen sachverhaltsmäßigen Bezugspunkte als Voraussetzung für eine persönliche G... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16.11.2007, Zl SB-47-2007, wurde Herrn Dr. C. H., K., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 25.10.2000, Zahl 2.1 A-752/15, erhielten Sie die Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Gastgewerbebetriebes ?Bergsinn? im Standort K., XY 21, wobei in der Technischen Beschreibung unter ?Besondere Betriebseinrichtungen? hinsi... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 30.11.2007 beantragte die S. GmbH und Co. KG, G., S., die betriebsanlagenrechtliche Genehmigung zur Verlegung des Standortes des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 20.12.2006 genehmigten Betriebes eines Schiförderbandes auf Grundstück XY, KG S., an den neuen Aufstellungsort GSt XY, KG T. Zu diesem Ansuchen führte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 19.12.2007 eine mündliche Verhandlung durch. Da die Anlage gegenüber dem bisherigen Aufstellungsort ... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 20.11.2006 beantragte Frau *** (in der Folge Berufungswerberin) die gewerberechtliche Genehmigung für einen Friseursalon mit dem Standort ***, Grundstück Nr. ***, KG ***. Nach Durchführung einer Augenscheinsverhandlung am 13.12.2006 am Ort der Betriebanlage erließ die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg den nunmehr angefochtenen Bescheid, in dem gemäß § 359b GewO 1994 festgestellt wurde, dass die Betriebsanlage (im Ausmaß von 50 m²) derart beschaffen sei, dass sie dem verei... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Argument der Berufungswerberin, Auflagen, die das gesamte Gebäude und nicht bloß die lediglich einen Teil des Gebäudes ausmachende Betriebsanlage betreffen, dürften im Betriebsanlagenverfahren nicht vorgeschrieben werden, findet weder im Wortlaut noch in den Zielsetzungen des gewerblichen Betriebsanlagenrechtes, nämlich insbesondere in den §§ 74 Abs. 2 und 77 Abs. 1 GewO 1994 Deckung. Denn nach diesen Bestimmungen kommt es allein auf die in bzw aufgrund des Betriebs der Anl... mehr lesen...
Mit dem am 27.03.2007 an Herrn *** (in der Folge Berufungswerber) zugestellten, nunmehr in Berufung gezogenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung wurde der Antrag des Berufungswerbers auf Durchführung einer gewerbebehördlichen Überprüfung der Seebadeanlage *** See im Hinblick auf die Frage, ob durch das Fehlen von leicht erreichbaren sanitären Anlagen im Ufernähebereich (Liegewiese) einer Kontamination des Badewassers durch Fäkalkeime Vorschub geleistet wird, gemäß § 79... mehr lesen...
Rechtssatz: Nicht jede Person, die durch Auswirkungen der Betriebsanlage in ihren Interessen nach § 74 Abs. 2 GewO 1994 gefährdet oder belästigt werden könnte, ist Nachbar ist. Vielmehr müssen zusätzliche Anknüpfungspunkte, die besondere Betroffenheit ? nämlich mehr als die der Allgemeinheit ? bewirken, hinzutreten (die dingliche Berechtigung dieser Person oder aber der nicht bloß vorübergehende Aufenthalt in der Nähe der Betriebsanlage). Da der Berufungswerber nicht dinglich berechtigt i... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 16.08.2006 beantragte Herr *** (in der Folge Konsenswerber) die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Halle und eines Bürogebäudes für die Ausübung des ***gewerbes auf dem Grundstück Nr. 3312/11, KG ***. Laut dem eingereichten Plan beträgt die Grundfläche des Betriebsgrundstückes 4.000 m². Hinsichtlich des Grundstücks *** der KG *** ist zu Gunsten der Österreichischen Bundesbahnen (in diesem Bereich nunmehr *** AG, in der Fo... mehr lesen...
Rechtssatz: Unzutreffend ist die Ansicht der Berufungswerberin, sie könne die ihr kraft Eisenbahngesetz bzw. kraft der Eisenbahnbewilligungen zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechte auch ohne Weiteres im Betriebsanlagenverfahren geltend machen. Für diese Annahme gibt es keine Rechtsgrundlage. Vielmehr ist dem jeweiligen Gesetz zu entnehmen, welche Behörde in welchem Verfahren welche Rechtsvorschriften anzuwenden und sohin welche subjektiven Rechte wahrzunehmen hat. Für das Betriebsanlage... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 07.09.2005 zu GZ: 4.1 178-04/43, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Leoben aufgrund des Antrages der H P GmbH vom 25.11.2004 die (nachträgliche) gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Pelletieranlage samt vorgeschaltener Spänetrocknungsanlage am Standort L, T 57-59, auf Grundstück, KG G, nach Maßgabe der mit dem Genehmigungsvermerk vorversehenen Projektsunterlagen und unter Zugrundelegung der von der Antragstellerin vorgelegten Betrieb... mehr lesen...
Rechtssatz: Die maschinentechnische Auflage eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides, wonach für die verkettete Holzverarbeitungsanlage eine "Gesamtkonformitätserklärung" zur Übereinstimmung der Anlage mit den Bestimmungen der Maschinen-Sicherheitsverordnung auszustellen sei, ist gesetzwidrig. So sind Übereinstimmungserklärungen von jenen Gewerbetreibenden zu erwirken, die gefahrenbegünstigende Maschinen, Geräte, Ausrüstungen oder Zubehör im Sinne des § 71 GewO im Inland in Verkehr brin... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 25.8.2004 beantragte die M. K. H. durch ihre Rechtsvertreter die ?Bewilligung einer wesentlichen Änderung einer Betriebsanlage gemäß § 81a Z 1 GewO?. Gegenstand der beantragten Erweiterung der bestehenden H.betriebsanlage in W.-S. (MDF-Produktionsanlage zur Erzeugung von mitteldichten Faserplatten samt damit zusammenhängenden vor- und nachgeschalteten Einrichtungen und Anlagenteilen) ist die Erweiterung der Energiezentrale um eine Biomassekraftwerkanlage in der H... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides gemäß § 79 Abs 3 GewO die Vorlage eines Sanierungskonzeptes für eine weitergehende Reinigung der Abluft aus dem Trockner der genehmigten MDF-Anlage bis spätestens April 2007 aufgetragen, ist in absehbarer Zeit mit einer Änderung der Geruchssituation der bestehenden Betriebsanlage im Sinne einer Verbesserung zu rechnen. Dies ist auch im vorliegenden Verfahren zur Änderung der Betriebsanlage gemäß § 81a (durch Errichtung eines Biom... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?1. Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 370 Gewerbeordnung verantwortliche Organ der F. Elektronische GerätebauGes.mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 27.2.2006, am 28.2.2006, am 9.3.2006 durch Schneeablagerungen und jeweils am 4.1.2006 und am 29.3.2006 durch einen abgestellten PKW die Ladezone für Zulieferungen bei ihrer gewerbebehördlich gen... mehr lesen...
Rechtssatz: Ladetätigkeiten innerhalb einer gewerblichen Betriebsanlage, die nicht in dem projektgemäß vorgesehenen (genehmigten) Bereich durchgeführt worden sind, sind nicht als Übertretung gemäß §368 GewO zu werten, sondern allenfalls verwaltungsstrafrechtlich unter dem Aspekt einer genehmigungspflichtigen Änderung der Betriebsanlage (Straftatbestand des §366 Abs1 Z3 GewO) zu prüfen,. Dabei hätte der Tatvorwurf auch jene Tatumstände zu enthalten gehabt, die eine Beurteilung der Genehmigu... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid erteilte die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel der N. K. GmbH und Co KG gemäß § 77 Abs 1 und § 74 Abs 2 GewO 1994 iVm § 93 Abs 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Lagerplatzes im Standort J., XY-Weg ?F.?, Gst-Nr XY/XY, GB J., nach Maßgabe der vorgelegten Projektunterlagen. Dagegen richtet sich die fristgerechte und zulässige Berufung des Anrainers R. B.; Berufungsgegenstand ist der Umstand, das... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der **** die Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und dem Betrieb eines Hotels am Standort ****, ****, erteilt. In der Berufung wird ausgeführt, dass nach § 364a AGBG der Nachbar nicht das Recht habe durch eine derart massive Verbauung das gesamte einstrahlende Sonnenlicht zu blockieren. Wenn es unvermeidbar sei, das Projekt an dieser Stelle zu errichten, so müsse für die Wertminderung eine entsprechende Entschädigung erfolgen. Hinsichtlich d... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Betriebsanlagenverfahren besteht der Schutz des Eigentums des Nachbarn nur insofern, als es zu einer Vernichtung der Substanz kommt und ist dieser der Verlust der Verwertbarkeit gleichzuhalten. Eine bloße Wertminderung wird nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht geschützt. Eine bloße Wertminderung ist auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Schlagworte Betriebsanlage, Nachbar, Eigentum, Gefährdung, Wertminderung mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen einer Überprüfung der gegenständlichen Betriebsanlage des Berufungswerbers am 27.02.2003 wurde einerseits festgestellt, dass vom Anlageninhaber mehrere Auflagen eines Genehmigungsbescheides aus dem Jahre 1997 nicht eingehalten werden; in diesem Zusammenhang wird zur Erfüllung des Auflagepunktes 31 festgestellt: "Durch Einbau eines Kratzförderers wurde der Einbau des Zyklons hinfällig." Der Berufungswerber wurde aufgefordert, den vorliegenden Antrag auf die Erweiterung... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verkaufsstand für pyrotechnische Artikel ist eine gewerbliche Betriebsanlage, wenn er für einen längeren Zeitraum (11 Tage) aufgestellt wird und bedarf einer Genehmigung. Schlagworte örtlich gebundene Einrichtung, regelmäßige gewerbliche Tätigkeit, Genehmigungspflicht mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid hat der Bezirkshauptmann von Voitsberg die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggasinselversorgung auf Grundstück der KG L unter gleichzeitiger Vorschreibung von Auflagen erteilt. Auf Seite 2 dieses Bescheides wird unter Betriebsbeschreibung zum Flüssiggaslagerbehälterstandort wie folgt ausgeführt: Der Standort des erdvergrabenen Flüssiggas Lagerbehälters befindet sich im nordwestlichen Teil des Siedlungs-/Aufschließungs... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 14 Abs 1 FlüssiggasV (FGV) darf die für Druckbehälter mit Flüssiggas vorgeschriebene Explosionsschutzzone (§ 3 Abs 2 Druckbehälter-AufstellungsV) durch Schutzwände nur dann verringert oder ersetzt werden, wenn die Schutzwände einen Gasdurchtritt dauerhaft verhindern. Eine Steinschlichtung, die in einem Abstand von ca einem Meter vom Flüssigkeitstank in den gewachsenen Boden gesetzt wird und deren Zwischenräume mit Erde aufgefüllt werden, entspricht diesem Erfordernis ni... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid wurde über Ansuchen der H KG die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der auf dem Standort in S, Grundstück Nr., KG S, betriebenen gastgewerblichen Betriebsanlage - Hotel O - durch Errichtung einer Sitzterrasse und einer Schwimmbadanlage im Freien unter gleichzeitiger Vorschreibung von Auflagen erteilt. Aus der Betriebsbeschreibung ergibt sich verfahrenswesentlich, dass der neue Sitzgarten, welcher für 60 Gäste errichtet werde und der Badegarten unmit... mehr lesen...
Rechtssatz: § 112 Abs 3 erster und zweiter Satz GewO 2002 sieht im Betriebsanlagengenehmigungs-verfahren für Gastgärten unter bestimmten Voraussetzungen eine Betriebszeitengarantie (von 08.00 bis 23.00 Uhr oder 09.00 bis 22.00 Uhr) vor. Jedoch lässt sich dem (nach dem Entfall des § 148 Abs 1 letzter Satz GewO 1998) verbliebenen Text des § 112 Abs 3 GewO 2002 nicht entnehmen, dass bei der Betriebsanlagengenehmigung von Gastgärten für jenen Zeitraum, der der Betriebszeitengarantie unterliegt... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Auftrag (Auflage) Nr. 35 wurde festgelegt, dass die Betriebsanlage längstens bis 22.00 Uhr betrieben werden darf. Dies deshalb, da durch den Betrieb der Anlage, den Türengang, den Zu- und Abgang der Gäste über Privatgrund zur/von der Betriebsanlage und Belüftungsanlage immissionsseitig unzumutbare Belästigungen nach 22.00 Uhr für die Anrainer zu erwarten sind und eine zusätzliche Störung der Nachtruhe, wie Ein- und Durchschlafstörungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt. VwGH vom 18.05.2005, Zl.: 2005/04/0069-3 Rechtssatz: Der Bewilligungsbescheid eines Bürgermeisters hinsichtlich Sperrstundenverlängerung (für Barbetrieb) setzt einen strengeren Betriebsanlagengenehmigungsbescheid nicht außer Kraft. Die Verlängerung der Betriebszeit bedeutet eine Änderung der Betriebsanlage. Schlagworte Bewilligung der Sperrstundenverlängerung, Betriebszeit im Betriebsanlagenbescheid, Verschulden mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn W als gewerberechtlicher Geschäftsführer und Verantwortlicher gemäß § 370 GewO der E AG zur Last gelegt, auf dem Standort L seit 18.12.2003 eine gemäß § 74 Abs 1 und 2 GewO genehmigungspflichtige, jedoch nicht genehmigte Betriebsanlage für das Handelsgewerbe betrieben zu haben. Die Betriebsanlage bestehe aus einem Musterhaus samt Büro und vier Pkw Abstellplätzen. Die Beheizung erfolge mittels Zentralheizung mit gasförmigen Brennstoffen. Die Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Betrieb eines sogenannten "Musterhauses" samt Büro, das ist ein zur Besichtigung von Kunden zugängliches Fertighaus, wird nicht alleine dadurch zu einer genehmigungs-pflichtigen Betriebsanlage nach § 74 Abs 2 GewO, dass seine Zentralheizungsanlage mit Erdgas betrieben wird. So kann nicht erkannt werden, wie durch den Betrieb einer (baubehördlich zugelassenen) Zentralheizungsanlage mit Erdgas eine konkrete Gefährdung oder Belästigung von Kunden im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Der von der Erstinstanz gegen den Rechtsmittelwerber als Gewerbeinhaber eines Transportunternehmens erhobene Tatvorwurf, eine genehmigte Betriebsanlage zur Ausübung des Transportgewerbes ohne die erforderliche Genehmigung geändert zu haben, indem die zur Betankung der betriebseigenen Fahrzeuge dienliche Tankstelle auch zur Betankung von betriebsfremden Fahrzeugen verwendet worden sei, ist zutreffend, wenn der Berufungswerber bis zur rechtskräftigen bescheidmäßigen Kenntnisnah... mehr lesen...