Der Betrieb eines sogenannten "Musterhauses" samt Büro, das ist ein zur Besichtigung von Kunden zugängliches Fertighaus, wird nicht alleine dadurch zu einer genehmigungs-pflichtigen Betriebsanlage nach § 74 Abs 2 GewO, dass seine Zentralheizungsanlage mit Erdgas betrieben wird. So kann nicht erkannt werden, wie durch den Betrieb einer (baubehördlich zugelassenen) Zentralheizungsanlage mit Erdgas eine konkrete Gefährdung oder Belästigung von Kunden im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 GewO entstehen könnte.