Rechtssatz: Die Vermittlung des Kaufes bzw Verkaufes von bebauten und unbebauten Grundstücken und Wohnungen, sowie die Vermittlung von Bestandsverträgen über Wohnungen, an einen größeren Kreis von Personen (Zeitungsleser) mittels Zeitungsinseraten können nicht als Vorarbeit oder Vorstadium der Gewerbeausübung qualifiziert werden, sondern sind der Ausübung des Immobilienmaklergewerbes gleichzuhalten. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird vom Verwaltungsgerichtshof der Bescheid womit eine Betriebsanlage gewerbebehördlich genehmigt wurde, behoben, und betreibt der Verantwortliche nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes die genehmigungspflichtige Betriebsanlage weiter, so geschah dies ohne entsprechende Bewilligung und verantwortet der gewerberechtliche Geschäftsführer die Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 Z 3 iVm § 74 GewO 1973. mehr lesen...
Rechtssatz: Behauptet der Beschuldigte als gewerberechtlicher Geschäftsführer, daß die GesmbH als juristische Person an einem bestimmten Standort keine gewerberechtliche Tätigkeit mehr ausübt weil eine Standortverlegung stattgefunden hat und belieferte diese GesmbH an den ursprünglichen Standort lediglich als Drittperson eine andere GesmbH mit ihrem Fuhrpark und werden Manipulationen, Be- und Entladungstätigkeiten mit Staplern und die damit verbundenen Fahrbewegungen durch die von dieser l... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatbestand der unbefugten Gewerbeausübung kann auch durch eine einzelne Tathandlung verwirklicht werden. Bei einer derartigen Übertretung handelt es sich zudem um ein Ungehorsamsdelikt, so daß der Beschuldigte initiativ alles darzulegen hat, was für seine Entlastung spricht. Voraussetzung für eine unbefugte Gewerbeausübung ist der Mangel jeglicher Gewerbeberechtigung für die Tätigkeit, die den Gegenstand der unbefugten Gewerbeausübung bilden soll, wobei das diesbezügliche T... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 23.4.1991, Zl -91, wurde über die Beschuldigte M N wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z4, zweite Alternative Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Ihr wurde als gewerberechtliche Geschäftsführerin der L N GesmbH & Co KG angelastet, daß am 15.2.1991 um 15,30 Uhr die genehmigte Betriebsanlage (Wartungshalle, Holzlagerplatz und Ab... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind eine Wartungshalle, ein Holzlagerplatz und ein Abstellplatz für LKW bereits gewerbebehördlich genehmigt, so führt das Abstellen eines alten LKWs und zweier alter LKW-Kräne sowie das Ablagern von ca 50 Stück alten LKW-Reifen auf einer zweifachen je 10 cm dicken Asphaltdecke zu keiner Änderung der Betriebsanlage nach der Gewerbeordnung, da diese Betriebsführung keine neuen oder größeren Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen im Sinne d... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird mittels Bescheides die Errichtung einer gewerblichen Betriebsanlage (vorliegend Abfalldeponie für betriebseigene Abfälle) unter Vorbehalt einer Betriebsbewilligung und Zulassung eines Probebetriebes in der Dauer von einem Jahr ab Fertigstellung bewilligt, wird gegen diesen Bescheid Rechtsmittel von Anrainern erhoben, wird diesen Rechtsmitteln die aufschiebende Wirkung aberkannt, wird weiters diese Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof angefochten, darf der Antragsteller... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne Genehmigung ist ein fortgesetztes (Begehungs-) Delikt. Das Wesen eines derartigen Deliktes besteht darin, daß eine Reihe von Einzelhandlungen auf Grund der Gleichartigkeit der Begehungsform, der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände und des zeitlichen Zusammenhanges eine Deliktseinheit bilden. Daher ist die Verjährungsfrist für dieses Delikt unabhängig davon, wann die strafbare Tätigkeit begonnen hat, erst von dem ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte im Rahmen seiner Skischule mit seinem VW-Bus unter Beistellung eines Lenkers Skischulkinder von diversen Hotelbetrieben unentgeltlich zum Sammelplatz der Skischule führt, betreibt er ein konzessionspflichtiges Gewerbe, weil Gewerbsmäßigkeit einer Tätigkeit dann vorliegt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen Vorteil zu erzielen. Dabei ist es gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist: Hiebei... mehr lesen...
Rechtssatz: Beantragt ein Bauunternehmen die notwendige Bewilligung der Änderung einer bereits genehmigten Betriebsanlage, erhält es in erster und zweiter Instanz die Bewilligung, wird jedoch das Verfahren noch in die dritte Instanz gezogen, ist also die Änderungsbewilligung noch nicht rechtskräftig, ist die Errichtung und der Betrieb der den Gegenstand des Änderungsbewilligungsverfahrens bildenden Betriebstankstelle, eines Waschplatzes für Kraftfahrzeuge, eines Zubaues an das Werkstätteng... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26.11.1991, Zl xx, wurde über den Beschuldigten G L wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 18 Stunden) verhängt. Dem Beschuldigten wurde angelastet, am 10. und 11.5.1991 beim Haus des J L in xx Malerarbeiten (Streichen der Faschen) ausgeführt und dadurch im Standort xx das Maler- und Anstreichergewerbe ohne die erforderliche... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die von der Behörde aufgenommenen Beweise keinen Anhaltspunkt für das Vorliegen einer "Gewinnerzielungsabsicht" erbracht haben, ist die Tätigkeit nicht gewerbsmäßig ausgeübt worden (Maler- und Anstreicharbeiten). mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage ist schon dann gegeben, wenn Gefährdungen, Belästigungen oder nachteilige Einwirkungen im Sinne des § 74 Abs 2 der GewO 1973 beim Betrieb der Anlage nicht auszuschließen sind. Die Gewerbeausübung zur Aufbereitung von Fetten und Ölen zum Zwecke der Wiederverwertung sowie Herstellung von Seifen und Waschmitteln auf einer Betriebsanlage bestehend aus Schuttgosse, Waschplatz, zwei Rohwarenschnecken, eine im Freien situierte Auffangwanne... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 24.4.1974, 1999/73; 13.11.1981 81/02/0252; 11.4.1986, 86/18/0051, 0052. Rechtssatz: Erzeugung von Holzpaletten durch Land- und Forstwirte; kein Erzeugnis, das von diesen in der Regel auf den Markt gebracht wird; keine Ausnahme für die Anwendung der GewO 1973 Abweisung der Berufung. Es steht fest, daß der Beschuldigte vom 1.1.1991 bis 11.3.1991, sohin in einem längeren Zeitraum (und darüber hinaus - was jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens ist), selbst... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein erstinstanzlicher Schuldspruch nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 muß, um den Erfordernissen des § 44 a Z 1 VStG zu entsprechen, jene Tatumstände enthalten, die eine Beurteilung zulassen, ob die vorgenommene Änderung der Betriebsanlage die im § 74 Abs 2 GewO 1973 genannten Interessen zu beeinträchtigen geeignet ist. Erfolgt das nicht, ist der erstinstanzliche Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet und ist das Verfahren nach Vorliegen einer von Amts wegen wahrzunehm... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei § 367 Z 60 2. Fall, GewO, handelt es sich um eine "lex spezialis" zu § 7 VStG. Der 2. Fall der zitierten Bestimmung verlangt bei Verwirklichung des Tatbildes der strafbaren Anstiftung das bewußte Einwirken auf den unmittelbaren Täter. Dem Konkretisierungsgebot nach § 44 a Z 1 VStG ist im
Spruch: des erstinstanzlichen Erkenntnisses gemäß § 367 Z 60 2. Fall GewO dann nicht entsprochen, wenn die Tatzeit (der Tatzeitraum) hinsichtlich der Veranlassung durch den Anstifter (und ni... mehr lesen...
Rechtssatz: Die genehmigungslose Änderung einer Betriebsanlage, bei der als verletzte Verwaltungsvorschrift der § 366 Abs1 Z4 GewO anzusehen ist, stellt ein Zustandsdelikt dar. Das über ein solches Delikt absprechende Straferkenntnis hat die Tatzeit festzustellen. Der Tatvorwurf muß den Zeitraum der Übertretung in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art erfassen. Eine Formulierung, es sei anläßlich einer Überprüfung an einem bestimmten Tag festgestellt worden, daß an einem bestimmt... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-220013 vom 9.8.1991; VwSen-220007 vom 22.8.1991; VwSen-100081 vom 22.8.1991, VwSen-200000 vom 29.8.1991 Rechtssatz: Substitution der
Begründung: des erstinstanzlichen Bescheides durch UVS im Falle einer bloß vom Beschuldigten erhobenen Berufung nur bezüglich bereits im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung objektiv - d.h. für jedermann und nicht nur für die belangte Behörde erkennbar - vorgelegenen Begründungselemente, hier: Lokalaugenschein, bei dem ... mehr lesen...
Ohne auf die Berufungsausführungen einzugehen, wird bemerkt: Gemäß §44a lita Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl Nr 52/1991, (VStG) hat der Spruch: eines Straferkenntnisses - wenn er nicht auf Einstellung lautet - die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Danach ist es geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu beschreiben, daß 1. die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt wurde in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bloße Zitierung der Rechtsvorschriften (§366 Abs1 Z1 GewO iVm §103 Abs1 litb Z25 GewO) im
Spruch: kann die erforderliche Konkretisierung des Tatverhaltens nicht ersetzen. Im
Spruch: fehlte die Darstellung jenes Gewerbes, dessen unbefugte Ausübung dem Berufungswerber zur Last gelegt wurde (wurde Sportlernahrung verabreicht oder ausgeschenkt oder nur mit Sportlernahrung gehandelt?). Erst die Art des unbefugt ausgeübten Gewerbes läßt eine Zuordnung zu der Strafbestimmung des §... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt eine Betriebsanlagengenehmigung nicht oder nicht rechtskräftig vor, ist der Hinweis die gewerbliche Tätigkeit am Standort nur in eingeschränktem Ausmaß auszuüben und die Arbeit den größtenteils an den von der Firma betriebenen Baustellen durchzuführen kein Ausschließungsgrund für eine allfällige Bestrafung. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH vom 12.6.1991, B 1933/88; VwSlg 8511 A/1973 Rechtssatz: Feststellungsverfahren gemäß § 358 Abs.1 GewO nur auf Antrag, begründet keine Subsidiarität des Verwaltungsverfahrens; Genehmigungspflicht für Farbspritzmaschinen sowohl nach GewO 1973 als auch nach GewO 1859. "Bevorzugte" Maschinen i.S.d. § 76 GewO. Amtswegige Feststellungskompetenz des Landeshauptmannes nach § 348 GewO. "Bedingung" i.S.d. § 30 Abs.3 GewO 1859 im Unterschied zur Auflage i.S. dieser Gese... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 12. 6. 1956, Zl. 1363/55; VwGH vom 26. 10.1961, Zl. 372/60; VwGH vom 6. 2. 1990, Zl. 89/04/0186; VwSlg 12683 A/1988; VfSlg 8981/1980 Rechtssatz: Konzessionspflicht, Wesen. Gewerbsmäßigkeit: Gewinnerzielungsabsicht bei gasthausüblichen Preisen. Verfallstrafe: Ermessensentscheidung; legt das Gesetz keine expliziten Ermessensrichtlinien fest, so sind diese durch grundrechtskonforme Auslegung des Gesetzes zu ermitteln. Verfallstrafe unterliegt mit Blick auf ... mehr lesen...
Ohne auf die Berufungsausführungen einzugehen, wird bemerkt: Gemäß §44a lita VStG hat der Spruch: eines Straferkenntnisses - wenn er nicht auf Einstellung lautet - die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Danach ist es geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu beschreiben, daß 1. die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt wurde, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale ermöglicht wird, und 2. die Identität der Ta... mehr lesen...
Beachte Ebenso Senat-KS-92-030, Senat-KS-92-031 und KS-92-032 Rechtssatz: Der
Spruch: des Straferkenntnisses hat darzulegen, aufgrund welcher Umstände der Betrieb einer Betriebsanlage genehmigungspflichtig ist, und hat somit die zur Last gelegte Verwaltungsübertretung zu konkretisieren. Tatbestandselement der Verwaltungsübertretung des §366 Abs1 Z3 GewO ist das Errichten oder das Betreiben einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne die erforderliche Genehmigung. Aus der Besti... mehr lesen...