Norm
ABGB §1304 BIIcRechtssatz
Kein Mitverschulden eines Motorradfahrers, der vorschriftsmäßig mit siebzig km/h fährt und mit einem aus einem Wendeplatz herausfahrenden Personenkraftwagen kollidiert, weil er nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte. Richtige Reaktion war sein Versuch, hinter dem Personenkraftwagen vorbeizukommen (Gegenverkehr!).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0026855Dokumentnummer
JJR_19641001_OGH0002_0020OB00229_6400000_001